# VoGunte > Beobachtend, neugierig und uf Schwizerdütsch. Public Ghost content for AI and LLM tooling. This file includes a bounded export of public pages first, then recent public posts. Append `.md` to any post or page URL to get the content in Markdown (for example, `/example-post.md`). ## Pages ### Wer steckt hinter VoGunte? URL: https://www.vogunte.ch/ueber-mich/ Last updated: 2026-09-25T02:29:36.000Z Hinter VoGunte steckt **René von Gunten, Schweizer Dokumentarfilmer und ehemaliger Badmeister** aus Thun, oft in den USA unterwegs. Diese Aussenperspektive prägt VoGunte: Ein Schweizer, der die Heimat aus der Distanz beobachtet, ohne den täglichen Medienlärm — und genau deshalb oft klarer sieht was sich verändert. ![](https://storage.ghost.io/c/ea/71/ea71da6c-1b39-450e-93a8-cc6deabd40ce/content/images/2026/04/6-1.jpg) VoGunte entstand aus einer einfachen Beobachtung: Die grossen Schweizer Medien erzählen viele Geschichten nicht zu Ende. Sie wählen aus, sie vereinfachen, sie lassen weg. René von Gunten macht das Gegenteil. Er recherchiert, fragt nach, und präsentiert Hintergründe die anderswo fehlen. Keine Werbung, keine Sponsoren, kein Auftraggeber. Finanziert ausschliesslich von Zuschauern die unabhängige Berichterstattung für wichtig halten. Fragen oder Anregungen? → [Kontakt](https://www.vogunte.ch/kontakt/) ## Häufig gestellte Fragen: #### Wieso trägst du immer eine Mütze? Es gibt zwei Gründe. Als Kind faszinierte mich Jacques Cousteau, der französische Meeresforscher der stets mit roter Strickmütze auf den Meeren unterwegs war. Für mich wurde sie zum Symbol: Wer sie trägt, beobachtet, fragt, lernt. Und der praktische Grund: In Kalifornien geht es oft direkt vom Surfbrett vor die Kamera. Mütze drauf, Frisur gerettet, und los. #### Warum machst du deine Videos nicht auf Hochdeutsch? Bärndütsch ist meine Sprache. Hochdeutsch ab einem Text vorlesen geht. Aber frei vor der Kamera Hochdeutsch sprechen kann ich nicht. Wer Mühe mit dem Dialekt hat: Alle Videos sind auf YouTube mit hochdeutschen Untertiteln verfügbar, einfach das «CC»-Symbol (Closed Captions) anklicken. #### Womit verdienst du deinen Lebensunterhalt? Ich arbeite selbstständig als Freelancer in zwei Berufen. VoGunte entsteht in der Freizeit. Seit kurzem lebe ich in einem selbst ausgebauten Van (Lieferwagen). Das hält die Fixkosten klein und die Freiheiten gross. Die Spenden und regelmässigen Abos helfen mir, weniger Aufträge anzunehmen und mehr Zeit in die VoGunte-Recherchen investieren zu können. Jeder Franken fliesst direkt in die Unabhängigkeit von VoGunte. Merci viu mau. ### Spenden - einfach & direkt URL: https://www.vogunte.ch/spenden/ Last updated: 2026-09-24T03:07:34.000Z VoGunte ist zu 100% unabhängig und wird ausschliesslich von Zuschauern finanziert. Keine Werbepartner, keine Sponsoren — nur sorgfältig recherchierte Reportagen und Hintergrundberichte. ## Twint ![Embedded TWINT button](https://go.twint.ch/static/img/button_dark_en.svg) ## Banküberweisung [QR-Einzahlungsschein einblenden](https://storage.ghost.io/c/ea/71/ea71da6c-1b39-450e-93a8-cc6deabd40ce/content/images/2026/04/IBAN-QR-Code.gif?ref=vogunte.ch) IBAN: CH87 0900 0000 1644 8400 2 Bank: PostFinance Empfänger: Rene von Gunten, 3612 Steffisburg ## Kreditkarte (VISA, Mastercard, Apple Pay) [Karten-Spende starten](https://vogunte.4else.de/de/pay?cid=76e40e56&donation[preselect%5Finterval]=one%5Ftime&ref=vogunte.ch) ## Bitcoin Bitcoin Adresse: 3F9iXkihcqMzukoyqJ72ggMxgR4S1D5Qvc --- ****Oder werde Abonnent - und lies, was ich jeweils auf YouTube nicht sagen kann.** [Abo wählen ](#/portal/signup) ### 🇨🇭VoGunte auf YouTube URL: https://www.vogunte.ch/videos/ Last updated: 2026-08-07T02:27:09.000Z ### Zuschauerreaktionen «In zwanzig minuten mehr informationen und besser erklärt als in der fälschlich hochgelobten SRF Tagesschau Danke vogunte» «Du hast etwas Kompliziertes verständlich gemacht» «Informativ, weil Fakten und Zusammenhänge präsentiert werden. Kein ideologisches Geschwafel.» «Sehr gutes Video, weil es die Debatte nicht nur schwarz-weiss darstellt. Für mich ist genau das der Punkt...» «Danke für diesen differenzierten und leicht verständlichen Beitrag» [Alle Videos auf YouTube](https://www.youtube.com/@vogunte?ref=vogunte.ch) --- Weiterempfehlen ## VoGunte weiterempfehlen Kennen Sie jemanden, der diese Reportagen interessieren könnte? Kanal empfehlen → ### Kontakt URL: https://www.vogunte.ch/kontakt/ Last updated: 2026-10-14T03:54:44.000Z Fragen, Anregungen oder Themenvorschläge? Ich freue mich über Nachrichten, kann aber nicht jede beantworten. Email: vogunte bei icloud punkt com Telefon: 079 628 99 47 *(Erreichbarkeit variiert — bitte vorab per E-Mail anmelden)* Standort: Weieneggstrasse, 3612 Steffisburg ### Team URL: https://www.vogunte.ch/team/ Last updated: 2026-07-30T22:57:26.000Z ### RENE VON GUNTEN YouTuber und Dokumentarfilmer ![](https://storage.ghost.io/c/ea/71/ea71da6c-1b39-450e-93a8-cc6deabd40ce/content/images/2026/07/5.jpg) --- und ein Team von KI-Assistenten: ![](https://storage.ghost.io/c/ea/71/ea71da6c-1b39-450e-93a8-cc6deabd40ce/content/images/2026/07/brigitte2.jpg) ![](https://storage.ghost.io/c/ea/71/ea71da6c-1b39-450e-93a8-cc6deabd40ce/content/images/2026/07/chris.jpg) ![](https://storage.ghost.io/c/ea/71/ea71da6c-1b39-450e-93a8-cc6deabd40ce/content/images/2026/07/roger.jpg) ![](https://storage.ghost.io/c/ea/71/ea71da6c-1b39-450e-93a8-cc6deabd40ce/content/images/2026/07/dave3.jpg) ## Posts ### Das Feuerwerk hat sich sein Verbot selbst eingebrockt URL: https://www.vogunte.ch/das-feuerwerk-hat-sich-sein-verbot-selbst-eingebrockt/ Last updated: 2026-10-22T04:56:00.000Z Warum das Feuerwerk sich sein Verbot selbst eingebrockt hat, was mich bei dieser Recherche wirklich überrascht hat, und wo mein Herz das letzte Wort hatte. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Feuerwerksinitiative: Ein klares Problem aber ein unklares Verbot URL: https://www.vogunte.ch/feuerwerksinitiative-ein-klares-problem-aber-ein-unklares-verbot/ Last updated: 2026-10-21T04:34:59.000Z *Hinweis: Die Quellen sind der Einfachheit halber direkt im Text verlinkt – einfach draufklicken, und man landet direkt bei der Originalquelle.* Wenn am 29\. November die Abstimmungszettel ausgezählt sind, wissen wir eines mit Sicherheit: ob die Feuerwerksinitiative angenommen wurde oder nicht. Was wir noch nicht wissen werden: genau was ab dann verboten ist. Das schreibt der Bundesrat selber so, ohne Umschweife. ### Keine Lust zum Lesen? Hier geht's zum Video ### **Was der Initiativtext tatsächlich sagt** Der Text ist kurz. Drei Absätze, eine Übergangsbestimmung. Absatz eins lautet: «Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.» ([Initiativtext, Art. 74a Abs. 1 BV](https://swissvotes.ch/vote/691.00/abstimmungstext-de.pdf?ref=vogunte.ch)) Was darunter fällt, ist offen. In der Botschaft des Bundesrates steht dazu als erster Satz: «Zurzeit gibt es keine anerkannte Definition, was lärmerzeugende Feuerwerkskörper sind.» ([Botschaft des Bundesrates, S. 14](https://swissvotes.ch/vote/691.00/botschaft-de.pdf?ref=vogunte.ch)) Heute wird Feuerwerk nach Gefährlichkeit in vier Kategorien eingeteilt, F1 bis F4\. Diese Einteilung lässt laut Bundesrat aber «keinen Rückschluss auf den Lärmpegel» zu. In der untersten Kategorie F1 stecken Bengalhölzer genauso wie Knallererbsen. Sicher erlaubt bliebe, was keinen Lärm macht: Bengalhölzer, herkömmliche Vulkane. Alles andere hängt in einem definierten Unklarbereich, bis Bundesrat und Parlament nach einem Ja die Ausführungsbestimmungen erlassen haben, spätestens zwei Jahre danach. ([Botschaft des Bundesrates, S. 14](https://swissvotes.ch/vote/691.00/botschaft-de.pdf?ref=vogunte.ch); [Übergangsbestimmung, Art. 74a BV](https://swissvotes.ch/vote/691.00/abstimmungstext-de.pdf?ref=vogunte.ch)) Absatz zwei regelt die Ausnahmen. «Für Anlässe von überregionaler Bedeutung» können Kantone Bewilligungen erteilen. Das grosse Seenachtsfest, die städtische 1.-August-Feier. Aber auch an solchen Anlässen dürften Einzelpersonen nichts Lautes abbrennen. ([Erläuterungen des Bundesrates, S. 6](https://www.admin.ch/dam/de/sd-web/HXhFMFWOaa6u/BAR%5FErlaeuterungen%5FNov26%5FDE%5Fv10.pdf?ref=vogunte.ch)) ### **Tierschutz: Warum Tiere nicht einfach «Kopf einziehen» können** Lanciert haben die Initiative vier Tierschutzorganisationen: der Schweizer Tierschutz, die Stiftung für das Tier im Recht, die Fondation Franz Weber und Vier Pfoten. Das ist kein Zufall. Der Tierschutz ist für sie nicht ein Argument unter vielen, sondern der Kern. Ihr Punkt ist einfach und schwer zu entkräften: Menschen können sich auf Feuerwerk einstellen. Sie wissen, wann es knallt, warum es knallt, und dass danach wieder Ruhe einkehrt. Tiere können das nicht. Das plötzliche, unberechenbare Knallen löst bei ihnen Stress und Panik aus — und zwar immer wieder, auch wenn es dasselbe Feuerwerk ist wie letztes Jahr. Der Geschäftsleiter des Schweizer Tierschutzes, Marco Mettler, hat das am Kampagnenstart so ausgedrückt: Viele Tierhalter würden um den 1\. August und Silvester darum sogar verreisen. ([cash.ch/SDA, 13\. Oktober 2026](https://www.cash.ch/news/komitee-der-feuerwerksinitiative-fordert-mehr-rucksicht-beim-feiern-976275?ref=vogunte.ch)) Das ist keine Randnotiz. Es ist ein Eingeständnis, dass das bestehende Recht nicht greift. Die Tierschutzverordnung schreibt zwar heute schon vor, dass Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt werden dürfen. ([Botschaft des Bundesrates, S. 8](https://swissvotes.ch/vote/691.00/botschaft-de.pdf?ref=vogunte.ch)) In der Praxis ist diese Bestimmung rund um den Nationalfeiertag schlicht nicht durchsetzbar. Belastbare Schweizer Zahlen darüber, wie viele Tiere durch Feuerwerk zu Schaden kommen, gibt es nicht. Die präziseste Studie dazu verfolgte 347 Wildgänse in Nordeuropa mit GPS-Sendern über acht Jahreswechsel. In der Silvesternacht flogen sie fünf bis sechzehn Kilometer weiter als sonst, 40 bis 150 Meter höher, und brauchten danach mindestens elf Tage mehr Fresszeit, um die verbrauchte Energie wieder einzuholen. ([Kölzsch u.a., Conservation Letters, 2022](https://conbio.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/conl.12927?ref=vogunte.ch)) Das sind Gänse in Holland, keine Schweizer Tiere. Aber das Muster ist klar: Der Schreck ist nicht mit dem letzten Knall vorbei. Dass Feste auch ohne Geknalle funktionieren, hat der Sommer 2026 unbeabsichtigt belegt. Als die Trockenheit zwölf Kantone dazu zwang, jedes Feuer im Freien zu verbieten, blieben die Dorfplätze trotzdem voll. ([Blick, 25\. Juli 2026](https://www.blick.ch/politik/1-august-wegen-trockenheit-fallen-feuerwerke-aus-id22134098.html?ref=vogunte.ch)) Die Initianten sehen darin den Beweis, dass das 1.-August-Gefühl nicht am Knallen hängt. ### **Das eigentliche Streitthema: Was passiert mit dem Dorffeuerwerk?** Über die Schäden streiten beide Lager nicht ernsthaft. Der echte Graben liegt woanders: beim Feuerwerk, das die Gemeinde oder der Verein organisiert. Feuerwerk ist in der Schweiz schon heute geregelt, mit Altersgrenzen, Bewilligungspflichten und kantonal unterschiedlichen Einschränkungen. Neun der zehn grössten Schweizer Städte haben den Einsatz bereits eingeschränkt. ([Botschaft des Bundesrates, S. 9–10](https://swissvotes.ch/vote/691.00/botschaft-de.pdf?ref=vogunte.ch); [Erläuterungen des Bundesrates, S. 27](https://www.admin.ch/dam/de/sd-web/HXhFMFWOaa6u/BAR%5FErlaeuterungen%5FNov26%5FDE%5Fv10.pdf?ref=vogunte.ch)) Das Nein-Lager, getragen von ProFeuerwerk, FDP, EDU, Gewerbeverband sowie Bundesrat und Parlamentsmehrheit, sieht genau darin den Beweis: Es brauche kein nationales Verbot, weil lokale Regelkompetenz bereits vorhanden sei. ([Erläuterungen des Bundesrates, S. 7](https://www.admin.ch/dam/de/sd-web/HXhFMFWOaa6u/BAR%5FErlaeuterungen%5FNov26%5FDE%5Fv10.pdf?ref=vogunte.ch)) Das Ja-Lager, bestehend aus SP, Grünen, EVP, JagdSchweiz, Lärmliga und den vier Tierschutzorganisationen, will schweizweit einheitliche Regeln statt neunerlei unterschiedliche. ([swissvotes.ch, Vorlage Nr. 691](https://swissvotes.ch/vote/691.00?ref=vogunte.ch)) Die Initianten sagen, Gemeindeanlässe könnten weiterhin Bewilligungen erhalten. Die Gegner sagen, die Ausnahmeregelung gelte nur für Anlässe von «überregionaler Bedeutung», und das Dorffest erfülle das schlicht nicht. Beide können Recht haben. Denn das Wort «überregional» hat noch keine gesetzliche Definition. Wie weit es reicht, entscheidet der Bundesrat nach einem Ja in der Ausführungsverordnung. ([Erläuterungen des Bundesrates, S. 6 und 28](https://www.admin.ch/dam/de/sd-web/HXhFMFWOaa6u/BAR%5FErlaeuterungen%5FNov26%5FDE%5Fv10.pdf?ref=vogunte.ch)) Was hingegen feststeht: Privat darf nach einem Ja niemand mehr etwas Lautes zünden. Nicht im Garten, nicht an der Hochzeit, nicht am Vereinsjubiläum. ### **Mein Fazit** Diese Initiative hat zwei Kerne, und sie sollte auch so gelesen werden. Der eine ist der Tierschutz: ein reales Problem, das das bestehende Recht nachweislich nicht löst. Der andere ist die Frage, wie weit ein nationales Verbot reicht, und die Antwort darauf kennt heute niemand. Was «lärmerzeugeend» genau heisst und was nach einem Ja mit dem Gemeinde- oder Vereinsfeuerwerk passiert, das entscheidet sich nicht an der Urne am 29\. November. Das entscheidet sich danach, im Bundeshaus. *René von Gunten recherchiert für VoGunte, den unabhängigen Schweizer Kanal zu Politik und Gesellschaft.* ### US-Wahlen 2026: Trumps zwei Jahre und eine Bilanz, die unbequeme Fragen aufwirft URL: https://www.vogunte.ch/us-wahlen-2026-trumps-zwei-jahre-und-eine-bilanz-die-unbequeme-fragen-aufwirft/ Last updated: 2026-10-15T04:48:59.000Z Trumps Team war vielversprechender als jedes in jüngerer Erinnerung. Fast alle sind wieder weg. Ich frage mich, was das über politische Veränderung aussagt — und ob die Antwort irgendjemanden erfreuen wird. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Trumps eigene Leute schicken ihn in die Niederlage gegen die Demokraten URL: https://www.vogunte.ch/trumps-eigene-leute-schicken-ihn-in-die-niederlage-gegen-die-demokraten/ Last updated: 2026-10-14T04:29:59.000Z *Hinweis: Die Quellen sind der Einfachheit halber direkt im Text verlinkt – einfach draufklicken, und man landet direkt bei der Originalquelle.* Die Umfragen sind eindeutig: Vier Wochen vor den Midterms führen die Demokraten deutlich. Der Statistiker und Wahlprognostiker Nate Silver hat alle relevanten Erhebungen zur Frage «Welche Partei würden Sie für den Kongress wählen?» zusammengerechnet. [Stand 7\. Oktober 2026](https://www.natesilver.net/p/generic-ballot-average-2026-nate-silver-bulletin-congress-polls?ref=vogunte.ch): 8,9 Prozentpunkte Vorsprung für die Demokraten. Seine Prognose: 93 Prozent Wahrscheinlichkeit für ein Repräsentantenhaus unter demokratischer Führung, 74 Prozent für den Senat. Nur: Woran liegt das? Haben die Demokraten die vergangenen zwei Jahre besonders überzeugend gestaltet? Eher nicht. Bei Gouverneurs- und Bürgermeisterwahlen im November 2025 gelangen ihnen in [Virginia, New Jersey und New York](https://www.aljazeera.com/news/2025/11/5/us-election-results-2025-key-takeaways-from-historic-night-across-the-us?ref=vogunte.ch) einige wichtige Siege. Fast gleichzeitig lieferten sie sich den [längsten Regierungsstillstand der US-Geschichte](https://en.wikipedia.org/wiki/2025%5FUnited%5FStates%5Ffederal%5Fgovernment%5Fshutdown?ref=vogunte.ch): 43 Tage Blockade im Kongress, am Ende ohne Ergebnis. Und das Vertrauen in die Partei ist im Keller: 71 Prozent der Amerikaner haben wenig oder gar kein Vertrauen in die Demokraten, [nur 28 Prozent eine positive Meinung](https://www.foxnews.com/politics/midterm-alarm-bells-democrats-face-steep-favorability-deficit-despite-election-gains?ref=vogunte.ch). Woher also die Umfragelage? Eine Erhebung von Reuters und Ipsos liefert die eigentliche Erklärung: 62 Prozent der besonders motivierten Wähler [gehen zur Urne, um gegen Trump zu stimmen](https://srnnews.com/trump-voters-are-not-pumped-about-voting-in-the-midterms-reuters-ipsos-poll-finds/?ref=vogunte.ch). Nicht die Demokraten gewinnen diese Wahl. Trumps eigene Leute verlieren sie. ### Keine Lust zum Lesen? Hier geht's zum Video: ### Trumps Koalition von 2024: Wer kam hinzu? Das Bild des typischen Trump-Wählers, wie es viele im Kopf haben, stimmt nur zur Hälfte. Seinen harten Kern hat Trump noch immer. Aber 2024 hat er nicht nur wegen dem gewonnen. Laut dem Forschungsinstitut Pew legte Trump bei [Amerikanern mit lateinamerikanischen Wurzeln (Hispanics) stark zu und generell bei Männern unter 50](https://www.pewresearch.org/politics/2025/06/26/behind-trumps-2024-victory-a-more-racially-and-ethnically-diverse-voter-coalition/?ref=vogunte.ch). Eine überraschend diverse Koalition. Dazu kamen zwei Gruppen, die in keiner Statistik eine eigene Spalte haben. Erstens: die Anti-Kriegs-Szene. Der Comedian und Podcaster Dave Smith, regelmässiger Gast beim meistgehörten Podcaster der USA, Joe Rogan, beschreibt 2024 rückblickend als das erste Mal, dass diese Koalition zusammengekommen sei. Zweitens: die Gesundheitsbewegung MAHA, «Make America Healthy Again», um Robert F. Kennedy jr. Kennedy war ursprünglich Demokrat, trat dann als Unabhängiger an und stellte im August 2024 sein Rennen ein, nachdem die Demokraten eine Koalition mit ihm ablehnten. Er stellte sich hinter Trump. Die MAHA-Bewegung [sieht sich selbst als Zünglein an der Waage](https://americansforhealthfreedom.org/letter-to-kennedy?ref=vogunte.ch) bei Trumps Sieg. Was viele dieser neuen Wähler zusätzlich überzeugte, war Trumps Team. Musk für die Abschlankung der Bürokratie. Kennedy als Gesundheitsminister. Tulsi Gabbard für die Geheimdienste. Kash Patel als FBI-Chef, mit dem Versprechen, den Fall Epstein aufzuarbeiten. Joe Kent als Chef der Terrorabwehr, ein Kriegsveteran mit elf Einsätzen, der die «endlosen Kriege» beenden wollte. Und Charlie Kirk, Gründer von Turning Point USA, der 2024 gezielt junge Menschen an Schulen und Universitäten mobilisierte, die sonst selten wählen gehen. Für viele dieser Wähler war das Team das Signal: In Washington wird aufgeräumt. ### Was aus dem Team geworden ist Die Liste der Ernüchterungen ist lang. Elon Musk verlässt sein DOGE-Amt nach knapp vier Monaten. Statt der angekündigten zwei Billionen Dollar Einsparungen [spricht das Programm von 175 Milliarden](https://www.aljazeera.com/news/2025/5/30/not-really-leaving-trump-bids-goodbye-to-elon-musk-at-white-house-event?ref=vogunte.ch). Kurz darauf überwirft Musk sich mit Trump. Im November erklärt der Chef der Personalbehörde: DOGE [als zentrale Stelle gibt es nicht mehr](https://www.spokesman.com/stories/2025/nov/24/doge-doesnt-exist-with-eight-months-left-on-its-ch/?ref=vogunte.ch). Kennedy muss im Februar 2026 bei Joe Rogan verteidigen, dass Trump eine Anordnung erlassen hat, um [die Produktion von Glyphosat zu fördern](https://www.eenews.net/articles/rfk-jr-says-he-was-not-happy-with-trumps-pesticide-eo/?ref=vogunte.ch), jenem Unkrautvernichter, gegen den Kennedy als Anwalt prozessiert hatte. Er sei damit «not particularly happy», sagt er, verstehe aber den Präsidenten. Im August lässt die FDA, die zu seinem Departement gehört, [den ersten mRNA-Grippeimpfstoff zu](https://www.npr.org/2026/08/06/g-s1-137596/mrna-shot-flu-vaccine-fda?ref=vogunte.ch). Und das Weisse Haus hat Kennedy [einen Mann mit weitreichenden Befugnissen zur Seite gestellt](https://www.beckershospitalreview.com/quality/public-health/white-house-moves-to-rein-in-rfk-jr-s-hhs-amid-internal-shake-up/?ref=vogunte.ch): Chris Klomp, der das Tagesgeschäft bestimmt. In der MAHA-Bewegung ist zu hören, Kennedy leite das Departement dem Namen nach. Die Ärztin Mary Talley Bowden, eine ihrer lautesten Stimmen, antwortet auf die Frage, ob sie sich auf einer Skala von eins bis zehn verraten fühle: «Yes, on a scale of 12.» Tulsi Gabbard hatte im März 2025 vor dem Kongress ausgesagt, Iran baue keine Atomwaffe. Trumps Reaktion: «I don’t care what she said.» Im März 2026, drei Wochen nach Kriegsbeginn, hielt sie an ihrer Geheimdiensteinschätzung fest, verteidigte den Krieg aber indirekt. [Im Mai reichte sie ihren Rücktritt ein](https://www.aljazeera.com/news/2026/5/22/tulsi-gabbard-resigns-as-trumps-top-us-intelligence-official?ref=vogunte.ch), aus familiären Gründen. Beim Fall Epstein entschied das Justizministerium im Juli 2025, [keine weiteren Unterlagen freizugeben](https://www.opb.org/article/2025/07/07/doj-releases-memo-on-sex-offender-jeffrey-epstein-files/?ref=vogunte.ch). Justizministerin Bondi, die im Februar erklärt hatte, die Kundenliste liege auf ihrem Schreibtisch, liess danach verlauten, eine solche Liste gebe es gar nicht. Als ein Gesetz die Freigabe erzwang, verpasste ihr Ministerium die Frist. [Ende Januar 2026 war ein Prozent der Akten veröffentlicht](https://www.democracydocket.com/news-alerts/justice-department-epstein-transparancy-act-delay/?ref=vogunte.ch). Auch Bondi ist inzwischen entlassen. Joe Kent, der Mann, der die «endlosen Kriege» beenden wollte, [trat im März 2026 zurück](https://www.wfae.org/world/2026-03-17/joe-kent-a-top-counterterrorism-official-resigns-citing-iran-war?ref=vogunte.ch). In seinem Rücktrittsschreiben steht, er könne den Iran-Krieg nicht mit gutem Gewissen unterstützen. Trump kommentierte: Es sei «a good thing that he’s out». Und Charlie Kirk, der die Jungen mobilisiert hatte, wurde im September 2025 bei einem Auftritt in Utah erschossen. Dave Smith, einer der Stimmen der Anti-Kriegs-Koalition, hat es gegenüber Joe Rogan auf den Punkt gebracht: [«That whole coalition has been destroyed over this war.»](https://www.foxnews.com/media/rogan-dave-smith-speak-about-how-trumps-iran-war-broke-his-coalition-could-hand-country-right-back-dems?ref=vogunte.ch) ### Die Abgewanderten bleiben, wo sie sind: zu Hause Was machen die Enttäuschten? Die Seiten wechseln sie nicht. Tucker Carlson, der 2024 noch für Trump geworben hatte und sich im Juni öffentlich verabschiedet hat, sagt im gleichen Atemzug: [«Not gonna support the Democratic Party.»](https://www.wtok.com/2026/06/23/tucker-carlson-says-hell-no-longer-support-republican-party-there-is-no-defending-this/?ref=vogunte.ch)Und: Er wisse nicht, was er tun werde. Die MAHA-Bewegung hat Trump im September in einem [offenen Brief](https://americansforhealthfreedom.org/letter-to-kennedy?ref=vogunte.ch) mitgeteilt: «Health freedom voters can and will walk away.» Eigene Kandidaten wollen sie aufstellen, keine Demokraten unterstützen. Eine Trump-Wählerin, die Reuters für die Umfrage befragt hat, bringt die Stimmung auf einen kurzen Nenner: «I have lost faith in both parties. Not just one.» Auf seine früheren Unterstützer reagierte Trump auf Truth Social mit dem Hinweis, sie hätten eines gemeinsam: einen [tiefen Intelligenz-Quotienten](https://www.wionews.com/world/-low-iq-stupid-people-and-losers-trump-lashes-out-on-tucker-carlson-megyn-kelly-candace-owens-and-alex-jones-in-truth-social-post-1775768210866?ref=vogunte.ch). ### Die Trump-Dividende Was unternimmt Trump, um die Enttäuschten zurückzuholen? Am Parteitag in Dallas im September hat er ein konkretes Versprechen gemacht: Wenn die Partei beide Kammern gewinnt, zahlt er jedem erwachsenen Amerikaner [5000 Dollar](https://www.kut.org/politics/2026-09-09/trump-promises-5-000-dividend-in-convention-speech-but-only-if-republicans-win?ref=vogunte.ch), die «Trump-Dividende», «just like a successful business pays a dividend to its stockholders». Wie das finanziert werden soll, hat das Weisse Haus [bis heute nicht erklärt](https://politifact.com/article/2026/oct/07/trump-payments-medicare-dividend-check/?ref=vogunte.ch). Trump verweist auf Zoll-Einnahmen. Eine frühere Zolldividende ist im Kongress nie beschlossen worden. Laut einer Erhebung von Economist und YouGov zweifeln 57 Prozent der Befragten, dass das Geld je käme, selbst wenn die Republikaner gewinnen. Die Demokraten nennen es eine Bestechung. Das Argument hätte mehr Gewicht, wenn Biden nicht 2020 in Georgia mit dem Versprechen angetreten wäre: Wenn die Demokraten dort zwei Senatssitze holen, gibt es [2000 Dollar](https://www.nationalreview.com/news/biden-2000-stimulus-checks-will-never-get-there-if-perdue-loeffler-elected/?ref=vogunte.ch). Die Sitze kamen. Und mit ihnen das versprochene Geld. ### Mein Fazit Die gängige Lesart für Trumps Umfrageprobleme, eine geeinte demokratische Opposition bringe ihn in Bedrängnis, trifft den Kern nicht. Die eigentliche Schwäche liegt bei seinen eigenen Leuten. Wer 2024 nicht aus Parteitreue, sondern wegen konkreten Versprechen gewählt hat, zieht heute Bilanz: ein Krieg, den viele dieser Wähler nie wollten, ein zerfallenes Reformteam, blockierte Akten. Diese Wähler kehren nicht zu den Demokraten zurück. Sie verlieren schlicht die Lust. Für eine Partei, die ihre knappe Kongressmehrheit mit dünner Marge hält, kann das am 3\. November den Unterschied machen, in die falsche Richtung. *René von Gunten recherchiert für VoGunte, den unabhängigen Schweizer Kanal zu Politik und Gesellschaft.* ### Souverän ist man erst, wenn man Nein sagen kann URL: https://www.vogunte.ch/souveran-ist-man-erst-wenn-man-nein-sagen-kann/ Last updated: 2026-10-08T04:30:37.000Z Das Transparenzregister ist in Kraft. Im Ständerat klang die Begründung ganz anders als in der Medienmitteilung des Bundes. Ich erkläre, was diese Lücke über Schweizer Souveränität sagt, und wer sich dank Lobbying aus der Pflicht herausgekauft hat. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Das Transparenzregister ist neu. Das Muster nicht: Bern macht Gesetze auf Druck von aussen URL: https://www.vogunte.ch/das-transparenzregister-ist-neu-das-muster-nicht-bern-macht-gesetze-auf-druck-von-aussen/ Last updated: 2026-10-07T04:30:48.000Z *Hinweis: Die Quellen sind der Einfachheit halber direkt im Text verlinkt – einfach draufklicken, und man landet direkt bei der Originalquelle.* #### Geldwäscherei und wie sie funktioniert Ein bekanntes Beispiel dafür, wie Schwarzgeld selten in Koffern steckt, sondern in Firmenkonstrukten: Im April 2016 veröffentlichte ein internationales Journalistennetzwerk über 11,5 Millionen Dokumente einer Anwaltskanzlei in Panama, bekannt als die [Panama Papers](https://www.icij.org/investigations/panama-papers/?ref=vogunte.ch). Darin tauchten Hinweise auf über 214'000 mögliche Scheinfirmen auf, mit Sitzen in Steueroasen wie den Britischen Jungferninseln, Panama und den Bahamas. Die Spuren führten zu Personen aus über 200 Ländern. Die Masche folgt einem Muster. Erstens braucht es eine Briefkastenfirma: kein Personal, keine Produktion, nur Papier und ein Bankkonto im Ausland. Zweitens eine Kette: Firma A gehört nicht einer Person, sondern Firma B, welche Firma C gehört. Jede in einem anderen Land. Für Ermittler heisst das, in jedem Land separat anzufragen, oft langsam und ergebnislos. Drittens ein Strohmann: Steht doch ein Name im Dokument, ist es meist ein Stellvertreter, nicht der Drahtzieher. [Laut einem Bericht der FATF und der Egmont Group](https://www.aml.gov.sa/en-us/GuidanceReports/Concealment%20of%20Beneficial%20Ownership.pdf?ref=vogunte.ch) haben in der Mehrheit solcher Fälle Profis mitgeholfen: Treuhänder, Anwälte, Buchhalter. Die Schweiz ist in dieser Geschichte keine unbeteiligte Beobachterin. In den Pandora Papers, einem weiteren Dokumenten-Leak, sind über 90 Schweizer Rechts-, Notariats- und Beratungsfirmen namentlich aufgetaucht, [wie ICIJ im Oktober 2022 festhielt](https://www.icij.org/investigations/pandora-papers/switzerland-aims-to-track-corporate-ownership-in-attempt-to-curb-money-laundering/?ref=vogunte.ch). ### Keine Lust aufs Lesen? Hier geht's zum Video #### Das neue Gesetz und was es verlangt Zuständig für internationale Standards in diesem Bereich ist die GAFI (Groupe d'action financière), mit Sitz in Paris. Die GAFI macht keine eigenen Gesetze, gibt aber Empfehlungen heraus und prüft regelmässig, ob die Mitgliedstaaten sie umsetzen. Ihr Ziel: Jeder Staat soll wissen, wem eine Firma mit Sitz im Land wirklich gehört. [Was die FATF ist und macht, beschreibt sie auf ihrer Website.](https://www.fatf-gafi.org/en/the-fatf/who-we-are.html?ref=vogunte.ch) Das Ergebnis für die Schweiz ist das Transparenzregister, das [laut Bundesamt für Justiz](https://www.bj.admin.ch/de/newnsb/L0rkU9ZvCFSw?ref=vogunte.ch) seit dem 1\. Oktober 2026 gilt. Meldepflichtig sind in der Schweiz eingetragene Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften sowie ausländische Firmen mit Schweizer Niederlassung oder Grundstücken. Gemeldet werden muss, wer mindestens 25 Prozent einer Firma hält. Das läuft online über EasyGov, kostet nichts und soll laut Bund rund 20 Minuten dauern. Wer sich vorsätzlich nicht meldet, riskiert eine Busse von bis zu 500'000 Franken. Die Details stehen im [Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/2900/de?ref=vogunte.ch). Einen Vorbehalt gibt es beim Zugang: Einblick haben nur Behörden und Finanzdienstleister, die ihre Kunden prüfen müssen. Die Öffentlichkeit bleibt aussen vor. Und bestimmte Unternehmensformen sind ganz ausgenommen: börsennotierte Firmen, Stiftungen und Vereine. #### Beschlossen, weil Paris es will, nicht weil Bern es glaubt Hier wird es ungewöhnlich. Ständerat Daniel Jositsch hat das Gesetz im Rat vertreten und gleichzeitig offen gesagt, dass er es für wirkungslos hält. Gesetze gegen Geldwäscherei gebe es seit 1990, und trotzdem werde heute mehr Geld gewaschen als damals. Er habe noch nie gesehen, dass ein Drogenkartell deswegen aufgehört habe. Finanzministerin Karin Keller-Sutter klang ähnlich nüchtern: Das Register sei nur ein Mittel unter vielen. Für sich allein sei es nicht das, was wirke. Trotzdem stimmte der Nationalrat mit 121 zu 70 Stimmen Ja, der Ständerat mit 30 zu 14. Der Grund liegt ausserhalb des Parlaments: Voraussichtlich ab Juni 2027 kommt die GAFI in die Schweiz und prüft, ob ihre Standards umgesetzt wurden. Fällt die Schweiz durch, droht die graue Liste. GLP-Nationalrat Beat Flach warnte im Nationalrat vor einer möglichen Einstufung als «Hochrisikostaat», mit Folgen für Banken, Dienstleistungen und Wettbewerbsfähigkeit. ([Amtliches Bulletin, Nationalrat, 12\. Juni 2025](https://ws.parlament.ch/odata.svc/Transcript?$filter=IdSubject%20eq%2068263%20and%20Language%20eq%20%27DE%27&$format=json&ref=vogunte.ch).) Mitte-Nationalrat Philipp Matthias Bregy fasste es pragmatisch zusammen: Wer in diesen Märkten mitspielen wolle, müsse sich an gewisse Regeln halten. Die [Schweizerische Bankiervereinigung](https://www.swissbanking.ch/%5FResources/Persistent/4/9/d/2/49d2e48d67a2a09fb2aa91684a54f306512876ab/Stellungnahme%5FSBVg%5Fzum%5FTJPG.pdf?ref=vogunte.ch) begrüsste das Register ausdrücklich: Die Schweiz sei damit im Einklang mit den internationalen Vorgaben. Was Keller-Sutter und Jositsch im Ständerat ausserdem sagten, erklärt den Entscheid deutlicher als jedes Communiqué. Keller-Sutter: Die Schweiz sei wirtschaftlich stark, aber «keine politische Macht». Solche Länder würden halt diszipliniert. Jositsch formulierte es noch direkter: Man müsse halt «jeden Unsinn» mitmachen, und das schon seit dreissig Jahren. ([Amtliches Bulletin, Ständerat, 18\. Dezember 2024.](https://ws.parlament.ch/odata.svc/Transcript?$filter=IdSubject%20eq%2066697%20and%20Language%20eq%20%27DE%27&$format=json&ref=vogunte.ch)) #### Wer es sich leisten konnte, auszusteigen Die Grünen kritisierten, das Gesetz entspreche den internationalen Standards nur ansatzweise. Der Hauptgrund dafür sind die Ausnahmen, allen voran die für Stiftungen und Vereine. Deren Ausschluss ist kein Zufall. [SwissFoundations, der Stiftungsverband](https://www.swissfoundations.ch/aktuell/stiftungen-und-vereine-definitiv-von-transparenzregisterpflicht-befreit/?ref=vogunte.ch), schreibt selbst, er habe rund zwei Jahre lang in beiden Räten dafür gekämpft. Mit Erfolg. Die Begründung: Gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen gehöre im eigentlichen Sinn niemand, und sie würden ohnehin bereits beaufsichtigt. Auch die Bankiervereinigung hatte eine Ausnahme für Stiftungen verlangt. Auf der anderen Seite steht die Feststellung von Grünen-Nationalrätin Meret Schneider: Zwischen 2020 und 2024 habe die staatliche Meldestelle für Geldwäscherei mehrere hundert Verdachtsmeldungen zu Stiftungen und Vereinen erhalten. Das Muster ist nicht auf das Transparenzregister beschränkt. Bei der OECD-Mindeststeuer für Konzerne lautete das Argument des Bundesrats ähnlich: Mache die Schweiz nicht mit, würden Gewinne, die eigentlich in der Schweiz versteuert werden sollten, im Ausland einkassiert. Die USA haben sich inzwischen eine Ausnahme herausverhandelt, [wie economiesuisse im Januar 2026 festhielt](https://www.economiesuisse.ch/de/artikel/oecd-mindeststeuer-us-ausstieg-definitiv?ref=vogunte.ch). Die Kleinen machen mit. Die Grossen machen die Ausnahmen. #### Mein Fazit Das Transparenzregister ist kein schlechtes Gesetz. Aber es ist ein Gesetz, das die Schweiz nicht aus innerer Überzeugung gemacht hat, sondern weil eine externe Behörde es verlangt und 2027 nachschauen kommt. Was an diesem Fall sichtbar wird: Formal entscheidet die Schweiz zwar selber. Was sie entscheidet, geben in vielen Fällen aber andere vor. Souverän, im echten Wortsinn, ist man erst, wenn man auch Nein sagen kann. *René von Gunten recherchiert für VoGunte, den unabhängigen Schweizer Kanal zu Politik und Gesellschaft.* ### E-Gesundheitsdossier, E-ID, und E-Franken: Erst zusammen ergeben sie ein Bild URL: https://www.vogunte.ch/e-gesundheitsdossier-e-id-und-e-franken-erst-zusammen-ergeben-sie-ein-bild/ Last updated: 2026-10-01T04:50:55.000Z Der Bund liest den Flop des Patientendossiers als Auftrag, nicht als Warnung. Mein Kommentar zu Gesundheitsdossier, E-ID und digitalem Franken: Was mir Sorgen macht, wenn drei Systeme zusammenhängen, und wann etwas wirklich freiwillig ist. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Freiwillig scheiterte. Jetzt soll jeder in der Schweiz ein e-Gesundheitsdossier bekommen URL: https://www.vogunte.ch/freiwillig-scheiterte-jetzt-soll-jeder-in-der-schweiz-ein-e-gesundheitsdossier-bekommen/ Last updated: 2026-09-30T04:30:18.000Z ### **Das Wichtigste auf einen Blick** - Der Nationalrat hat am 14\. September 2026 das **Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG)** mit 134 zu 53 Stimmen angenommen, der Ständerat fehlt noch. - Das **elektronische Gesundheitsdossier** wird allen Einwohnern **automatisch** eröffnet, wer nicht **widerspricht**, ist dabei. - Das freiwillige **Patientendossier** hatten Ende April 2026 erst **136'076 Personen** eröffnet. - Kritik: **zentrale Datenhaltung**, unklare **Kosten**, falsche **Reihenfolge**. *Hinweis: Die Quellen sind der Einfachheit halber direkt im Text verlinkt – einfach draufklicken, und man landet direkt bei der Originalquelle.* Das elektronische Patientendossier des Bundes gilt laut [watson](https://www.watson.ch/schweiz/bundesrat/161308784-elektronisches-patientendossier-ab-2029-erhalten-alle-personen-eines?ref=vogunte.ch) als Flop. Jetzt kommt der Nachfolger, und wer ihn nicht will, muss sich wehren. Am 14\. September 2026 hat der Nationalrat dem Gesetz zugestimmt, laut swissinfo bei zehn Enthaltungen. [Bundesamt für Gesundheit](https://www.bag.admin.ch/de/e-gd-meilensteine-und-aktuelles?ref=vogunte.ch) ### Keine Lust aufs Lesen? Hier geht's zum Video: ### Ein Flop, weil niemand mitmachen musste Das alte Dossier war komplett freiwillig, für Patienten wie für Ärzte ([Bundesrat, Medienmitteilung vom 5\. November 2025](https://www.admin.ch/de/newnsb/kr4DmHtSWC%5FpdU5RVB6KX?ref=vogunte.ch)). Laut [eHealth Suisse](https://www.e-health-suisse.ch/koordination/elektronisches-patientendossier/aktueller-stand?ref=vogunte.ch) hatten bis Ende April 2026 gerade 136'076 Patienten eines eröffnet, bei über neun Millionen Einwohnern ([Republik](https://www.republik.ch/2026/09/14/streit-um-sicherheit-bei-digitalem-gesundheitsdossier?ref=vogunte.ch)). Der Bundesrat spricht selber von einer Nutzung «unter den Erwartungen». Man kann es so zusammenfassen: Das Dossier scheiterte daran, dass niemand mitmachen musste. ### Was das neue Gesetz ändert Das Gesetz dreht das Prinzip um. Laut der [Botschaft des Bundesrats](https://www.bag.admin.ch/dam/de/sd-web/AFC6yNj0UFLT/?ref=vogunte.ch) wird das Dossier allen, die in der Schweiz wohnen, automatisch und kostenlos eröffnet, «sofern sie dem nicht widersprechen». Alle Leistungserbringer, die über die Grundversicherung abrechnen, müssen ihre behandlungsrelevanten Daten zentral hinterlegen, auf einer Plattform, die der Bund kauft und eine private Firma betreibt. Eingeführt werden soll das Dossier «auf das Jahr 2030 hin» ([Bundesrat](https://www.admin.ch/de/newnsb/kr4DmHtSWC%5FpdU5RVB6KX?ref=vogunte.ch)). Der versprochene Nutzen: Im Notfall sieht der Arzt, wen er anrufen soll, Allergien sind vermerkt, Untersuchungen müssen nicht doppelt gemacht werden ([Bundesamt für Gesundheit](https://www.bag.admin.ch/de/elektronisches-patientendossier?ref=vogunte.ch)). Widersprechen kann man nach dem [Entwurf des Bundesrats](https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2025/3399/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-fga-2025-3399-de-pdf-a.pdf?ref=vogunte.ch) bei der Ersterstellung innert 45 Tagen. Später lässt sich das Dossier jederzeit auflösen, dann werden «sämtliche Daten» vernichtet. ### Was die Gegner stört Im Nationalrat kamen alle 53 Nein-Stimmen aus der SVP, zehn SVP-Nationalräte stimmten aber Ja ([Parlament](https://ws.parlament.ch/odata.svc/Voting?$filter=IdVote%20eq%2036592&ref=vogunte.ch)). Ausserhalb kritisieren unter anderem die [Digitale Gesellschaft](https://www.digitale-gesellschaft.ch/2026/08/19/gesundheitsdossier-nur-sicher-und-selbstbestimmt-crowdfunding/?ref=vogunte.ch) und die Piratenpartei das Gesetz, die auch [ein Referendum prüft](https://www.piratenpartei.ch/2026/09/14/elektronisches-gesundheitsdossier-e-gd-neuer-name-alte-probleme-piratenpartei-prueft-referendum/?ref=vogunte.ch). Am schwersten wiegt der Einwand betreffend der Reihenfolge: Zuerst sollen die Dossiers entstehen, erst danach das System für den Datenaustausch, dessen Finanzierung noch nicht gesichert ist ([SRF](https://www.srf.ch/news/schweiz/digitale-gesundheit-widerstand-gegen-das-elektronische-gesundheitsdossier?ref=vogunte.ch), [Medinside](https://www.medinside.ch/de/erst-das-dossier,-dann-den-datenraum-20260915?ref=vogunte.ch)). Er hat Gewicht, weil auch Ärzte, Spitäler und Apotheken, die nicht grundsätzlich dagegen sind, genau deshalb einen Marschhalt verlangen. Dazu kommt die Sorge, dass die zentrale Datenhaltung Missbrauch und Überwachung erleichtert. Weitere Kritikpunkte sind die unklaren Kosten ([swissinfo](https://www.swissinfo.ch/ger/nationalrat-bef%C3%BCrwortet-neues-elektronisches-gesundheitsdossier/92056225?ref=vogunte.ch)) und ein Programmcode, der nicht wirklich offen einsehbar sei. Auffällig ist ein Detail bei den Krankenkassen. Im ersten Entwurf hätten sie Dokumente ins Dossier stellen können, das strich der Bundesrat ([Botschaft, Seite 26](https://www.bag.admin.ch/dam/de/sd-web/AFC6yNj0UFLT/?ref=vogunte.ch)). Jetzt verlangen sie, dass wenigstens ihre Vertrauensärzte Unterlagen erhalten, um zu prüfen, ob eine Behandlung bezahlt wird ([prio.swiss](https://prio.swiss/ja-zum-elektronischen-gesundheitsdossier-egd-es-ist-zeit/?ref=vogunte.ch)). ### Mein Fazit Die Vorteile, die der Bund verspricht, sind konkret. Aus dem Flop zieht er aber den Schluss, dass Freiwilligkeit nicht reicht, und ersetzt sie durch ein Widerspruchsrecht. Was mir dabei zu denken gibt, ist weniger die Idee eines elektronischen Gesundheitsdossiers als die Zentralisierung. Ob alle Daten auf einer einzigen Plattform liegen sollen, ist nur eine meiner Fragen. Eine andere ist, inwiefern das Dossier mit der E-ID verbunden werden soll. Als Nächstes berät der Ständerat das Gesetz und kann auf diese Fragen noch Antworten verlangen. *René von Gunten recherchiert für VoGunte, den unabhängigen Schweizer Kanal zu Politik und Gesellschaft.* ### Sieben Personen entscheiden, wann die Schweizer Neutralität endet URL: https://www.vogunte.ch/sieben-personen-entscheiden-wann-die-schweizer-neutralitat-endet/ Last updated: 2026-09-24T06:10:06.000Z Was mich an der neuen Sicherheitsstrategie nicht loslässt: ein einziges Wort auf Seite 25 — und das Muster dahinter, das ich nicht zum ersten Mal sehe. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Sicherheitsstrategie 2026: Die Schweizer Neutralität endet mit dem Bundesrat URL: https://www.vogunte.ch/sicherheitsstrategie-2026-die-schweizer-neutralitat-endet-mit-dem-bundesrat/ Last updated: 2026-09-24T01:00:59.000Z ### **Das Wichtigste auf einen Blick** - Am 18\. September 2026 hat der Bundesrat die **Sicherheitspolitische Strategie 2026** verabschiedet — 60 Seiten, **drei Stossrichtungen, zehn Ziele, 46 Massnahmen**, viele davon mit Fristen. - Der Bundesrat definiert die Neutralität als «**sicherheits- und aussenpolitisches Instrument**» — nicht als Wert. - Die Schweiz darf militärisch mit anderen kooperieren, wenn sie sich als angegriffen «**erachtet**». Wer das feststellt: der Bundesrat. Das Parlament kommt erst danach. - Geplant sind eine **institutionelle Sicherheitspartnerschaft mit der EU**, Luftlagedaten-Abkommen mit der Nato bis Ende 2027, **Teilnahme an Nato-Artikel-5-Übungen** und der Transit fremder Streitkräfte. - Mitte und SP unterstützen die Richtung, kritisieren aber die **fehlende Finanzierungsplanung** — die SP nennt sie die «zentrale Schwäche». - SVP und Pro Schweiz lehnen die EU-Partnerschaft ab. Der **Neutralitätsrat** verlangt verbindliche Ausstiegsklauseln. *Hinweis: Die Quellen sind der Einfachheit halber direkt im Text verlinkt – einfach draufklicken, und man landet direkt bei der Originalquelle.* Neun Tage vor der Volksabstimmung über die Neutralitätsinitiative hat der Bundesrat ein Dokument verabschiedet, das die meisten Redaktionen in einem Satz abgehandelt haben. Wer es liest, stellt fest: Es ist kein Papier für die Schublade. Es ist ein Beschluss — mit Fristen, federführenden Departementen und konkreten Massnahmen. [Medienmitteilung des Bundesrates, 18\. September 2026](https://www.admin.ch/de/newnsb/zR3tvgIy1qIm?ref=vogunte.ch) ### Keine Lust aufs Lesen? Hier geht's zum Video: Die [Sicherheitspolitische Strategie 2026](https://www.sepos.admin.ch/de/sicherheitspolitische-strategie?ref=vogunte.ch) umfasst 60 Seiten, drei Stossrichtungen, zehn Ziele und 46 Massnahmen. Für jedes Ziel ist ein federführendes Departement bestimmt. Wer wissen will, wie der Bundesrat die Neutralität künftig handhaben will — für den Fall, dass die Neutralitätsinitiative am 27\. September abgelehnt wird —, findet die Antwort nicht auf einem Abstimmungsplakat. Sondern hier. ### **Neutralität als Instrument** Der erste auffällige Satz steht auf Seite 24: «Die Neutralität der Schweiz ist ein sicherheits- und aussenpolitisches Instrument.» Nicht ein Wert, nicht ein Fundament — ein Instrument, das eingesetzt wird. Das Dokument hält auch fest, was nach Neutralitätsrecht gilt: kein Militärbündnis mit Beistandspflichten, keine Unterstützung kriegführender Staaten. So steht es in den Haager Abkommen von 1907, auf die das [Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten](https://www.eda.admin.ch/de/fragen-und-antworten-zur-neutralitaet-der-schweiz?ref=vogunte.ch) verweist. Dann kommt auf Seite 25 eine Ausnahme: Wenn die Schweiz sich «als angegriffen erachtet», darf sie für ihre Verteidigung mit anderen Staaten kooperieren. *Erachtet* ist das Schlüsselwort. Es steht nicht: wenn die Schweiz angegriffen wird. Es steht: wenn sie sich so einschätzt. Das Papier nennt zwar Anhaltspunkte — erheblicher Schaden, beeinträchtigte Souveränität, ausgefallene Grundversorgung. Explosionen sind keine Bedingung: Auch mehrere kleinere Handlungen können in ihrer Summe als bewaffneter Angriff gewertet werden. Wer das feststellt, ist der Bundesrat. Das Parlament werde «je nach Lage und Entscheid — so rasch wie möglich einbezogen». Das heisst: erst danach. ### **Was konkret geplant ist** Seite 55 nennt vier Massnahmen, M43 bis M46, die definieren, was «Verteidigung in Kooperation» in der Praxis bedeutet. M43 sieht eine institutionelle Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit der EU vor — keine Fallentscheide mehr, sondern dauerhaft geregelte Zusammenarbeit. M44 verlangt, bis Ende 2027 Abkommen mit der Nato und weiteren Partnern zum Austausch militärischer Luftlagedaten abzuschliessen. M45 erlaubt die Teilnahme an Nato-Artikel-5-Übungen — also an Übungen, die den Bündnisfall simulieren. Artikel 5 ist der Beistandsartikel, wegen dem ein Nato-Beitritt laut Bundesverwaltung nicht mit der Neutralität vereinbar wäre. Die Teilnahme an entsprechenden Übungen dagegen schon, weil die Schweiz dabei nicht als Bündnismitglied auftreten, sondern «ihre reale Rolle als Partnerin ausüben» würde. M46 schliesslich sieht vor, den Transit von Personal und Material anderer Streitkräfte durch die Schweiz zu ermöglichen — «unter Einhaltung des Neutralitätsrechts». Am EU-Projekt «Militärische Mobilität» ist die Schweiz dem Bericht zufolge bereits beteiligt. Über die Kosten schweigt das Dokument. Auch die Kantonsregierungen hatten in der Vernehmlassung danach gefragt und sinngemäss erhalten: Das klären wir später. [Stellungnahme der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz, Feuerwehr, 29\. Januar 2026](https://rkmzf.ch/sicherheitspolitische-strategie-der-schweiz-2026-stellungnahme-der-rk-mzf/?ref=vogunte.ch) ### **Wer dahintersteht — und wer nicht** Laut der Sicherheitsstudie von Militärakademie und ETH Zürich, die im Januar 2026 über 2000 Stimmberechtigte befragte, wollen 85 Prozent die Neutralität behalten — und gleichzeitig 56 Prozent enger mit der Nato zusammenarbeiten. 59 Prozent glauben nicht, dass die Schweiz ihre Neutralität im Ernstfall selbst verteidigen könnte. [Studie «Sicherheit 2026»](https://css.ethz.ch/content/dam/ethz/special-interest/gess/cis/center-for-securities-studies/pdfs/sicherheit-2026.pdf?ref=vogunte.ch) Genau diesen Spagat versucht der Bundesrat umzusetzen. Mitte und SP stehen dahinter — [Die Mitte](https://die-mitte.ch/wp-content/uploads/2026/03/260320%5FSTN.Mitte%5FVBS%5FSicherheitspolitische-Strategie-2026.pdf?ref=vogunte.ch) verlangt für die EU-Partnerschaft «hohe Priorität», [die SP](https://www.sp-ps.ch/wp-content/uploads/2026/03/2026-03-31-Vernehmlassungsantwort-der-SP-Schweiz%5F-Sicherheitspolitische-Strategie-2026.pdf?ref=vogunte.ch) fordert zusätzlich die Beteiligung an gemeinsamer europäischer Rüstungsbeschaffung. Beide rügen die fehlende Finanzierungsplanung — die SP bezeichnet sie als «zentrale Schwäche» des Papiers. Die [SVP](https://www.svp.ch/positionen/vernehmlassungen/sicherheitspolitische-strategie-der-schweiz-2026/?ref=vogunte.ch) hingegen hält die Sicherheitspartnerschaft mit der EU für ein Bündnis unter anderem Namen: Der Unterschied zwischen «beitreten» und «mitmachen» liege nur im Wort, nicht in der Sache. Sie hält fest, dass die Neutralität im ganzen Bericht auf lediglich acht von sechzig Seiten vorkommt. Den differenziertesten Einwand formuliert der Neutralitätsrat. Er lehnt Kooperation nicht grundsätzlich ab, verlangt aber verbindliche Ausstiegsklauseln — denn der Bericht sagt, wie eine Zusammenarbeit beginnt, nicht wie sie wieder endet. [«Verpasste Chancen», Neutralitätsrat, August 2026](https://neutralitaetsrat.ch/wp-content/uploads/2026/08/NR2-Sicherheitsstrategie-verpasste-chancen%5Fde-8-26.pdf?ref=vogunte.ch) ### **Mein Fazit** Der Bundesrat hätte dieses Papier nach dem 27\. September veröffentlichen können. Er hat es neun Tage vorher getan. Das ist, in diesem Sinn, fair. Wer wissen will, welchen Kurs der Bundesrat ohne Neutralitätsinitiative einschlägt, kann es schwarz auf weiss nachlesen. Was er darin findet, ist eine Machtfrage: Die Neutralität bleibt — aber wer im Ernstfall entscheidet, dass sie endet, das ist künftig geklärt. Der Bundesrat. Das Parlament kommt erst in der zweiten Reihe. *René von Gunten recherchiert für VoGunte, den unabhängigen Schweizer Kanal zu Politik und Gesellschaft.* ### Wer die eigene Finanzaufsicht als Staatsgefahr bezeichnet, will nicht geprüft werden URL: https://www.vogunte.ch/wer-die-eigene-finanzaufsicht-als-staatsgefahr-bezeichnet-will-nicht-gepruft-werden/ Last updated: 2026-09-17T04:30:48.000Z Die EFK warnte vor der Unterschrift. armasuisse nannte das eine Gefahr für die Landesinteressen. Was das über das Denken in Bern verrät – und warum ich seither noch genauer hinschaue, wenn der Bundesrat etwas «garantiert». _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Der F-35-Fall: Wer in Washington einkauft, kauft nach amerikanischen Regeln URL: https://www.vogunte.ch/f-35-debakel-wer-in-washington-einkauft-kauft-nach-amerikanischen-regeln/ Last updated: 2026-09-16T05:28:31.000Z ### **Das Wichtigste auf einen Blick** - **Volksabstimmung 2020:** Das Volk bewilligte am 27\. September 2020 **6 Milliarden Franken** für 36 F-35A-Kampfjets — mit der Zusicherung, der Preis stehe fest. - **Kein Fixpreis:** Der [GPK-N-Bericht vom 8\. September 2026](https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-gpk-n-2026-09-08.aspx?ref=vogunte.ch) hält fest: Mit den USA wurde **nie ein pauschaler Fixpreis** vereinbart. - **FMS-System:** Die Schweiz kauft nicht beim Hersteller Lockheed Martin, sondern über das **Foreign Military Sales**\-Programm der US-Regierung — einem System, das Preise per Definition als Schätzungen behandelt. - **Frühwarnung ignoriert:** Die **Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK)** meldete schon im Mai 2022, vor der Unterzeichnung, dass keine Rechtssicherheit eines Festpreises bestehe. armasuisse wies den Befund zurück. - **Zwei Optionen im Parlament:** Entweder ein Zusatzkredit von **394 Millionen** für noch 30 Jets — oder **1,044 Milliarden** für alle 36\. Entschieden wird in der laufenden Herbstsession. *Hinweis: Die Quellen sind der Einfachheit halber direkt im Text verlinkt – einfach draufklicken, und man landet direkt bei der Originalquelle.* Am 27\. September 2020 stimmte das Schweizer Volk über sechs Milliarden Franken für 36 neue Kampfjets ab. Die damalige Verteidigungsministerin Viola Amherd versicherte: «Ich kann bestätigen, dass wir verbindliche Offerten haben und dass diese Preise dann Bestandteil der Verträge sind» — so [berichtet die Republik](https://www.republik.ch/2025/06/27/das-milliardenschwere-missverstaendnis?ref=vogunte.ch). Und sie ergänzte, die Schweiz sei als einziges Land der Welt mit garantierten Fixpreisen unterwegs. ### Keine Lust aufs Lesen? Hier geht's zum Video: Fünf Jahre und einen unterschriebenen Vertrag später kommt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) zum gegenteiligen Schluss: Mit den USA sei «nie ein pauschaler Fixpreis vereinbart worden». Kein Vorwurf der Lüge, kein Nachweis bösen Willens. Nur dieser Satz. Und der Befund, in den Worten der Kommissionspräsidentin Priska Wismer-Felder: «Zu wenige Personen haben sich intensiv und im Detail mit dem Vertrag auseinandergesetzt.» ### Wer mit Washington handelt, kauft nach amerikanischen Regeln Wie es dazu kommen konnte, erklärt sich mit der Beschaffungslogik. Die Schweiz hat nicht beim Hersteller Lockheed Martin gekauft, sondern über das sogenannte Foreign Military Sales-Programm (FMS) der US-Regierung. Vertragspartner ist Washington, nicht das Unternehmen. Dieses Programm folgt eigenen Regeln, die alle öffentlich zugänglich sind. Der [GPK-N-Bericht](https://www.parlament.ch/centers/documents/de/Bericht%20vom%2008.09.2026%20D.pdf?ref=vogunte.ch) zitiert das Grundprinzip wörtlich: «Die Beschaffung über das FMS-Programm erfolgt immer auf der Grundlage, dass für die U.S.-Regierung weder ein Gewinn noch ein Verlust resultiert.» Das bedeutet: Die Schweiz zahlt am Ende, was die Sache die Amerikaner tatsächlich gekostet hat — nicht was vorher vereinbart wurde. Das Handbuch der zuständigen US-Behörde, der Defense Security Cooperation Agency, bezeichnet die Preise in solchen Verträgen ausdrücklich als «estimated prices» und hält fest, der Käufer trage die vollen Kosten unabhängig von der Schätzung ([DSCA Manual, Kapitel 9](https://samm.dsca.mil/chapter/chapter-9?ref=vogunte.ch)). Dazu kommt die Beschaffungsstruktur: Die F-35 werden in Serien für viele Länder gleichzeitig produziert und am Ende nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Ein pauschaler Fixpreis sei «systemisch im Widerspruch» zu diesem System, hält die Kommission fest. Innerhalb dieses Systems hat armasuisse immerhin eine Sonderklausel ausgehandelt — intern «Note 55» genannt. Sie bindet den offerierten Preis an jenen Festpreis, den die USA ihrerseits mit dem Hersteller vereinbaren. Den genauen Wortlaut hat weder die Öffentlichkeit noch die Kommission vollständig gesehen. [Die Republik berichtet](https://www.republik.ch/2026/09/11/f35-niemand-wusste-was-oder-fast-niemand?ref=vogunte.ch), die Klausel widerspreche sich selbst: Sie spreche von Fixpreisen, verweise aber gleichzeitig auf die allgemeinen FMS-Vertragsbedingungen, in denen Preise Schätzungen sind. Der armasuisse-Projektleiter Darko Savic habe versucht, eine echte Preisgarantie zu verhandeln. Washington habe abgelehnt und klar mitgeteilt: Die Schweiz bekomme keine besseren Konditionen als alle anderen Partnerstaaten. Gerichtlich ist der vermeintliche Fixpreis nicht einklagbar — diplomatisch liess er sich auch nicht durchsetzen. ### Die Finanzaufsicht warnte — und wurde zurückgewiesen Was heute wie ein Versagen klingt, war vor drei Jahren bereits auf dem Tisch. Im Mai 2022 — Monate vor der Vertragsunterzeichnung — prüfte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) den Vertrag und hielt in ihrem [Bericht](https://www.efk.admin.ch/wp-content/uploads/publikationen/berichte/sicherheit%5Fund%5Fumwelt/verteidigung%5Fund%5Farmee/21410/21410be-endgueltige-fassung-v04.pdf?ref=vogunte.ch) fest: «Die Begriffe ‹fix-price› und ‹fix-priced contracts› werden im LOA nicht definiert.» Der Vertrag enthält also gar keine Definition dessen, was ein Fixpreis überhaupt sein soll. Schlussfolgerung der EFK: «Aus diesen Gründen gibt es aus Sicht der EFK keine absolute Rechtssicherheit eines Festpreises im Sinne eines Pauschalpreises nach schweizerischem Recht.» Empfehlung: den Umstand auf die Risikoliste aufnehmen und Massnahmen definieren. armasuisse wies die Empfehlung zurück. Der interne Rechtsdienst — auf amerikanische Rüstungsgeschäfte spezialisiert — war bei den Verhandlungen nicht dabei und hatte laut [20 Minuten](https://www.20min.ch/story/f-35-kauf-amherd-schloss-eigene-juristen-aus-vbs-mauert-zu-den-gruenden-103630123?ref=vogunte.ch) nicht einmal Einsicht in den Vertrag. Das VBS hatte stattdessen eine externe Anwaltskanzlei beauftragt; die Begründung, der interne Dienst fehle die Kompetenz für ein Geschäft dieser Komplexität, nennt die Kommission «wenig schlüssig». Der Streit zwischen EFK und armasuisse war Anfang Juli 2022 öffentlich — [SRF berichtete](https://www.srf.ch/news/schweiz/kampfflugzeug-beschaffung-finanzkontrolle-und-armasuisse-streiten-sich-wegen-f-35-preis?ref=vogunte.ch) –, rund zehn Wochen bevor Rüstungschef Martin Sonderegger und Projektleiter Savic den Vertrag in Bern unterzeichneten. ### Nachschiessen: 30 Jets oder 36? Der Fixpreis ist Geschichte. Was bleibt, ist die Frage, wie viel die Schweiz nun draufzahlt — und wie viele Flugzeuge sie dafür bekommt. Der Bundesrat und der Ständerat wollen einen Zusatzkredit von 394 Millionen Franken sprechen. Das brächte den Gesamtbetrag auf rund 6,43 Milliarden — genau an die Obergrenze des Volksentscheids von 2020 — aber nur für 30 statt 36 Jets. SVP und FDP im Nationalrat schlagen eine andere Rechnung vor: 1,044 Milliarden zusätzlich, dafür alle 36 Flugzeuge. FDP-Nationalrat Heinz Theiler argumentiert laut [watson](https://www.watson.ch/schweiz/armee/887348536-f-35-svp-und-fdp-wollen-doch-36-stueck-kaufen-trotz-1-mia-mehrkosten?ref=vogunte.ch), der Stückpreis liege bei 30 Jets bei rund 213 Millionen Franken, bei 36 Jets dagegen bei 197 Millionen — weil Infrastruktur und Ausbildung unabhängig von der Anzahl gleich viel kosten. Entschieden wird in der laufenden Herbstsession, die bis Anfang Oktober läuft. SP und Grüne fordern weiterhin den vollständigen Abbruch — ein Antrag, den der Ständerat im Juni mit 35 zu 8 Stimmen ablehnte. Was ein Vertragsrücktritt kosten würde, und was von den bereits geleisteten Vorauszahlungen zurückkäme, beziffert niemand. Parallel dazu arbeitet die GPK-N an einem Massnahmenkatalog: Der interne Rechtsdienst soll künftig federführend sein, und vor grossen Rüstungskäufen soll der Bundesrat ein verbindliches Verhandlungsmandat formulieren, das Ziele und Grenzen vorgibt. Bis zum 11\. Dezember muss der Bundesrat Stellung nehmen. Einige Parlamentarier verlangen zusätzlich eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), das schärfste Instrument des Parlaments: Sie darf Zeugen einvernehmen, Bundesratsprotokolle einsehen, und wer ihr gegenüber falsch aussagt, macht sich strafbar. Sicher ist bis jetzt nur eines: Wer die Rechnung begleicht, sind wir — über eine befristete Mehrwertsteuererhöhung und den allgemeinen Bundeshaushalt, aus dem ein zusätzlicher Rüstungsfonds gespiesen werden soll. ### Mein Fazit Der Fall F-35 ist kein Versagen der Kompetenz allein. Er ist ein Lehrstück darüber, was passiert, wenn eine Behörde ein Ziel vor die Prüfung stellt. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat ihre Arbeit gemacht — rechtzeitig, schriftlich, öffentlich. Gehört wurde sie nicht. Wer dem Bundesrat in Zukunft ein Versprechen abnimmt, sollte wissen: Wenn eine Behörde etwas unbedingt will, kann sie sich selbst davon überzeugen, dass eine Prüfung ignoriert werden kann, wenn das Ergebnis unbequem ist. ### Sanktionen sind kein Frieden. Und das weiss eigentlich jeder. URL: https://www.vogunte.ch/neutralitat-sanktionen-sind-kein-frieden-und-das-weiss-eigentlich-jeder/ Last updated: 2026-09-08T04:00:48.000Z Nach dieser Recherche schaue ich die Abstimmung vom 27. September anders an. Nicht wegen der Plakate — sondern wegen einer Frage, die kaum jemand stellt. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Neutralitätsinitiative: Die Plakate drohen mit Krieg, zur Abstimmung steht etwas anderes URL: https://www.vogunte.ch/neutralitatsinitiative-die-plakate-drohen-mit-krieg-zur-abstimmung-steht-etwas-anderes/ Last updated: 2026-09-07T05:00:40.000Z ### Das Wichtigste auf einen Blick - Am 27\. September 2026 stimmt die Schweiz über die Neutralitätsinitiative ab («Wahrung der schweizerischen Neutralität») - Streitpunkt ist vor allem Absatz 3 des Initiativtextes: Darf die Schweiz noch bei Wirtschaftssanktionen mitmachen? - Das Neutralitätsrecht (Haager Abkommen 1907) regelt Sanktionen gar nicht — weder Pflicht noch Verbot - Die Initiative würde die Neutralitätspolitik verfassungsrechtlich einschränken — heute entscheidet der Bundesrat von Fall zu Fall - Seit 1920 hat das Schweizer Volk über diese Frage nur zweimal direkt mitentschieden — am 27\. September zum dritten Mal - Kampagnenbudgets: Ja-Seite 3,84 Mio. Franken (hauptsächlich Christoph Blocher), Nein-Seite 1,67 Mio. Franken (hauptsächlich economiesuisse) - Laut erster SRG-Umfrage (GFS Bern, August 2026): 54 Prozent Nein, 46 Prozent Ja — die Initiative liegt im Rückstand *Hinweis: Die Quellen sind der Einfachheit halber direkt im Text verlinkt – einfach draufklicken, und man landet direkt bei der Originalquelle.* --- An Bushaltestellen hängen sie derzeit überall: die Plakate zur **Neutralitätsinitiative**. Beide Lager arbeiten mit derselben Zutat — Angst. Die einen warnen, wer Nein stimmt, riskiere, dass der Krieg in die Schweiz kommt. Die anderen warnen, wer Ja stimmt, riskiere, dass die Schweiz im Ernstfall allein dasteht. Beide können nicht gleichzeitig recht haben. Also lohnt sich ein nüchterner Blick darauf, was im Initiativtext eigentlich steht, was das Neutralitätsrecht tatsächlich verlangt — und wer diesen Abstimmungskampf bezahlt. ### Keine Lust aufs Lesen? Hier geht's zum Video: ### Was der Initiativtext wirklich sagt Wer einen revolutionären Text erwartet, wird überrascht sein. Der [Entwurf des Bundesrates vom 27\. November 2024 (Geschäft 24.092)](https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2024/20240092/S1%20D.pdf?ref=vogunte.ch) besteht aus vier Absätzen. Über zwei davon streitet niemand: Der erste hält fest, die Schweiz sei immerwährend und bewaffnet neutral; der vierte erklärt sie zur Vermittlerin. Gestritten wird über Absatz 2 (Verbot des Beitritts zu einem Militärbündnis) und vor allem über **Absatz 3** — den eigentlichen Kern der Auseinandersetzung. Absatz 3 beginnt mit dem Satz, der in der Debatte ständig zitiert wird: Die Schweiz beteilige sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen und treffe auch keine «nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten» — also keine Wirtschaftssanktionen. Was beide Lager dabei gerne weglassen: Unmittelbar danach folgt ein zweiter Satz. Er hält fest, dass UNO-Verpflichtungen vorbehalten bleiben — und dass die Schweiz aktiv verhindern darf, dass ihr Territorium zur Umgehung fremder Sanktionen missbraucht wird. Die Initiative verlangt damit im Kern etwas, das die Schweiz bereits einmal getan hat: nach der Annexion der Krim 2014 übernahm der Bundesrat die EU-Sanktionen gegen Russland nicht — er sorgte lediglich dafür, dass sie nicht über die Schweiz umgangen werden. Dieses Modell würde mit der Initiative wieder zur Regel. ### Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik — ein entscheidender Unterschied Viele Argumente in diesem Abstimmungskampf verwechseln absichtlich oder unabsichtlich zwei verschiedene Dinge: das **Neutralitätsrecht** und die **Neutralitätspolitik**. Das Neutralitätsrecht ist ein Vertrag. Genauer: das [V. Haager Abkommen vom 18\. Oktober 1907 (SR 0.515.21)](https://www.droit-bilingue.ch/rs/lex/1907/00/19070029-unique-de-it.html?ref=vogunte.ch), das regelt, was ein neutraler Staat im Kriegsfall tun und lassen muss. Es schreibt vor, dass das Staatsgebiet unverletzlich ist, dass kriegführende Mächte nicht durchmarschieren dürfen und dass bei der Ausfuhr von Kriegsmaterial alle Parteien gleichbehandelt werden müssen. Wirtschaftssanktionen kommen in diesem Text mit keinem Wort vor — weder als Pflicht noch als Verbot. Der Bundesrat hat das schon 1993 so gesehen: In seinem [Neutralitätsbericht vom 29\. November 1993](https://www.files.ethz.ch/isn/14853/rp%5F931129%5Fneutrality%5Fg.pdf?ref=vogunte.ch) hielt er fest, das Neutralitätsrecht «statuiert grundsätzlich keine Unvereinbarkeit von Neutralität und Teilnahme an Wirtschaftssanktionen». Und in seiner [Botschaft zur Neutralitätsinitiative vom 27\. November 2024](https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/90843.pdf?ref=vogunte.ch) wiederholte er dies: Das Neutralitätsrecht kenne «weder ein Gebot noch ein Verbot von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegenüber anderen Staaten». Davon zu unterscheiden ist die **Neutralitätspolitik** — also die politische Entscheidung, was die Schweiz im Einzelfall konkret tut. Hier ist der Ermessensspielraum laut Bundesrat «viel grösser als bei der Auslegung und Anwendung der neutralitätsrechtlichen Vorgaben». Das SECO betont es noch direkter: Die Schweiz entscheide selbstständig, ob sie sich EU-Sanktionen anschliesse, es bestehe «diesbezüglich kein Automatismus». Die eigentliche Frage dieser Abstimmung lautet also nicht: Wurde das Neutralitätsrecht gebrochen? Sie lautet: *Wer entscheidet über die Neutralitätspolitik?* ### Hundert Jahre Kurswechsel — fast immer ohne das Volk Die Schweizer Neutralitätspolitik ist nicht seit jeher dieselbe. Wer die Geschichte anschaut, sieht eine lange Reihe von Kurswechseln — fast alle davon ohne Volksabstimmung. **1920** trat die Schweiz dem Völkerbund bei und verpflichtete sich damit zur Teilnahme an wirtschaftlichen Sanktionen, was damals «differentielle Neutralität» hiess. Darüber hat das Volk abgestimmt: am 16\. Mai 1920, mit 57 Prozent Ja. **1938** kehrte die Schweiz zur integralen Neutralität zurück, nachdem Deutschland, Japan und Italien aus dem Völkerbund ausgetreten waren. Dieser Kurswechsel geschah ohne Volksabstimmung. Nach dem Zweiten Weltkrieg — von 1938 bis 1990 — machte die Schweiz bei Wirtschaftssanktionen nicht mit. Dann kam der Irak-Krieg: **1990** setzte der Bundesrat erstmals wieder Zwangsmassnahmen um, und zwar eine UNO-Resolution gegen den Irak — obwohl die Schweiz damals noch gar kein UNO-Mitglied war. Ab **1993** öffnete der Bundesrat die Tür weiter: Er hielt politisch — nicht rechtlich — fest, Neutralität dürfe kein Dogma sein. In der Folge übernahm er die EU-Sanktionen gegen Simbabwe (2002), Belarus (2006) und Syrien (2011), jedes Mal ohne UNO-Beschluss, jedes Mal einige Wochen nach dem Entscheid in Brüssel. **2014**, nach der Annexion der Krim, hielt der Bundesrat sich zurück, weil die Schweiz den OSZE-Vorsitz innehatte. **2022**, nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, machte er weitgehend mit. Gemäss [Botschaft zur Neutralitätsinitiative, Seiten 11 und 12](https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/90843.pdf?ref=vogunte.ch) waren es in hundert Jahren genau zwei Momente, in denen das Volk direkt über die Ausrichtung der Schweizer Neutralitätspolitik entschieden hat: 1920 und 2002 indirekt via den UNO-Beitritt. Am 27\. September kommt die Frage zum dritten Mal an die Urne. ### Was die Ja-Seite sagt — und was sie meint Das Initiativkomitee begründet seine Initiative auf der [Kampagnenseite neutralitaet-ja.ch](https://neutralitaet-ja.ch/?ref=vogunte.ch) mit der geopolitischen Lage: Kriege in der Ukraine, im Nahen und Mittleren Osten, und der Krieg komme immer näher. Wer in Frieden leben wolle, müsse die Neutralität «konsequent, verlässlich und glaubwürdig» einhalten. Im [Abstimmungsbüchlein](https://www.admin.ch/de/volksabstimmung-vom-27-september-2026?ref=vogunte.ch) lautet die erste Überschrift des Komitees: «Neutralität oder Krieg». Auf ihrer [Argumentarium-Seite](https://neutralitaet-ja.ch/argumentarium/?ref=vogunte.ch) führt die Ja-Seite acht Argumente auf. Eines davon verdient besondere Aufmerksamkeit, weil es über die Plakat-Botschaft hinausgeht: «Neutralität garantiert die Meinungsfreiheit». Der Staat sei «keine Institution der Moral» und «unter keinen Umständen ein moralischer Vormund». Die «immer häufigeren moralisierenden Stellungnahmen aus Bundesbern» seien «fragwürdig und unakzeptabel». Hinter dem Ja steckt also auch das Unbehagen darüber, dass der Bundesrat in Bern im Namen der Schweiz Partei ergreift — eine Parteinahme, über die niemand abgestimmt hat. Alt Bundesrat Christoph Blocher hat es an der Bundesfeier von Pro Schweiz am 31\. Juli in Matten bei Interlaken so formuliert: «Neutralität bedeutet, dass die Schweiz — der Staat — seine Entscheidungen selber trifft und sich nicht in die Konflikte fremder Mächte hineinziehen lässt.» Den Wortlaut findet man auf [svp.ch](https://www.svp.ch/aktuell/publikationen/referate/tell-freiheit-neutralitaet-unser-weg-seit-1291/?ref=vogunte.ch). ### Was die Nein-Seite sagt — und was dahinter steckt Das überparteiliche Nein-Komitee nennt auf [starre-neutralitaet-nein.ch/argumente](https://starre-neutralitaet-nein.ch/argumente?ref=vogunte.ch) fünf Hauptgründe. Allen voran steht die Sicherheit: Die Initiative schränke die Zusammenarbeit mit anderen Ländern massiv ein. Gemeinsame Übungen, Wissensaustausch, Vorbereitung auf Cyberangriffe — alles das wäre gemäss Initiativtext erst dann erlaubt, wenn ein Angriff auf die Schweiz unmittelbar bevorstehe. «Doch im Ernstfall ist es zu spät, um Fähigkeiten aufzubauen.» Wer diese Argumentation genau liest, merkt: Wenn die Nein-Seite «Sicherheit» sagt, meint sie nie die Schweiz allein. Sie meint immer die anderen. Gemeinsame Übungen. Austausch mit Partnern. Integrierte Vorbereitung. Die eigentliche Angst hinter dem Nein ist nicht die Angst vor dem Krieg. Es ist die Angst, allein gelassen zu werden, wenn er kommt. Wer sich nie eingebunden hat, übt nie mit — und kann im Ernstfall schlecht damit rechnen, dass jemand kommt. FDP-Ständerat Damian Müller bringt es auf der [Komitee-Seite](https://starre-neutralitaet-nein.ch/komitee/?ref=vogunte.ch) auf den Punkt: «Die extreme Neutralitätsinitiative ist ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz — gerade in unsicheren Zeiten wäre das grobfahrlässig.» Und Aussenminister Cassis formuliert es in einer [EDA-Medienmitteilung vom 11\. August 2026](https://www.admin.ch/de/newnsb/kUHEB2euQu8MyfopZ16zE?ref=vogunte.ch) so: «Die Schweiz war und ist neutral und sie wird neutral bleiben.» Der Unterschied liege woanders — «heute entscheidet der Bundesrat von Fall zu Fall». Auf der [Nein-Seite](https://starre-neutralitaet-nein.ch/argumente?ref=vogunte.ch) findet sich auch eine direkte Antwort auf das schärfste Ja-Argument: Machen Wirtschaftssanktionen die Schweiz zur Kriegspartei? «Nein. Wirtschaftssanktionen sind keine militärische Beteiligung an einem Krieg. Sie sind ein friedliches Mittel, um auf schwere Völkerrechtsverletzungen zu reagieren, ohne selbst militärische Gewalt anzuwenden.» Im [Abstimmungsbüchlein, Seiten 16 und 17](https://www.admin.ch/de/volksabstimmung-vom-27-september-2026?ref=vogunte.ch), kommt noch ein Argument hinzu, das auf der Website fehlt: die Rüstungsindustrie. Werde die Schweiz nicht mehr als verlässliche sicherheitspolitische Partnerin wahrgenommen, untergrabe das auch das Vertrauen in ihre Rüstungsunternehmen. Dass diese Logik — Sicherheit durch Einbindung — bereits vor der Abstimmung in Bundesbern institutionell verankert ist, zeigt der [Bericht der Studienkommission Sicherheitspolitik vom August 2024](https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/89334.pdf?ref=vogunte.ch). Die Kommission empfahl dem Bundesrat, die Zusammenarbeit mit NATO und EU «über die bisherige Zusammenarbeit hinausgehen» zu lassen — ausgerichtet auf «die gemeinsame Verteidigungsfähigkeit». Und laut Journalist Rafael Lutz, der im August 2026 bei Transition TV interviewt wurde, habe das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik im VBS schon 2024 intern festgehalten, die Initiative dürfe auf keinen Fall angenommen werden — weil das «die künftige Zusammenarbeit mit der NATO verunmögliche». Und es sei «eventuell noch weitere Zusammenarbeit mit der NATO geplant, von der der normale Schweizer Bürger gar nichts weiss». ### Wer den Abstimmungskampf finanziert Beide Kampagnen haben ihre Budgets bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle offengelegt, abrufbar auf der [Datenbank Politikfinanzierung der EFK](https://politikfinanzierung.efk.admin.ch/?ref=vogunte.ch). Das **Ja-Komitee** «Wahrung der Schweizer Neutralität» mit Sitz in Herrliberg meldet budgetierte Einnahmen von **3,84 Millionen Franken** — vollständig aus Zuwendungen, ohne einen Franken Eigenmittel. Christoph Blocher gibt persönlich gut zwei Millionen, Pro Schweiz (der Nachfolgeverein der AUNS, die 1992 den Kampf gegen den EWR geführt hat) gibt 1,3 Millionen, die SVP 50'000. Das überparteiliche **Nein-Komitee** meldet budgetierte Einnahmen von **1,2 Millionen Franken** von economiesuisse, dem Verband der Schweizer Unternehmen. Die SP meldet 366'830 Franken, Operation Libero 100'700. Unter dem Strich: Auf der Ja-Seite 3,84 Millionen, auf der Nein-Seite 1,67 Millionen. Auf jeder Seite stemmt ein einziger Grossgeber den Hauptanteil der Mittel — Christoph Blocher auf der einen, economiesuisse auf der anderen. ### Mein Fazit Diese Abstimmung dreht sich nicht darum, ob die Schweiz neutral bleibt — das will so gut wie niemand abschaffen. Sie dreht sich darum, wer in Zukunft definiert, was Neutralität im Einzelfall bedeutet. Der Bundesrat hat diese Interpretationsfreiheit bisher gehabt. Er hat sie in den letzten Jahren allerdings so ausgeübt, dass viele Schweizerinnen und Schweizer den Eindruck gewannen, in Bern werde eine Liste aus Brüssel abgehakt. Ein Ja an der Urne entzieht ihm diesen Spielraum — und legt ihn in die Verfassung. Das ist das gröbste Werkzeug, das die direkte Demokratie zu bieten hat. Ob man es in diesem Fall für angemessen hält, ist am Ende eine Frage des Vertrauens: in den Bundesrat auf der einen — und in einen Verfassungstext auf der anderen Seite. ### Bargeld im öV: Die unbequeme Wahrheit URL: https://www.vogunte.ch/bargeld-im-ov-die-unbequeme-wahrheit/ Last updated: 2026-08-27T05:00:52.000Z Niemand muss im öV Bargeld annehmen. Die Karte gilt als Lösung — aber man kann sie nur dort mit Bargeld laden, wo gerade die Schalter schliessen. Renés ungefilterter Kommentar dazu. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Der grosse Bargeld-Schwindel im öffentlichen Verkehr URL: https://www.vogunte.ch/der-grosse-bargeld-schwindel-im-offentlichen-verkehr/ Last updated: 2026-08-26T13:19:37.000Z ### **Das Wichtigste auf einen Blick** - Am 18\. August 2026 lehnte die Wirtschaftskommission des Nationalrats eine parlamentarische Initiative ab, die den Service public zur Bargeldannahme verpflichten wollte — knapp, mit 13 zu 12 Stimmen. - Das Volksabstimmungs-Ja vom 8\. März 2026 («Bargeld ist Freiheit»-Gegenvorschlag) sichert nur die Bargeldversorgung durch die SNB — nicht die Pflicht, Bargeld anzunehmen. - Das Währungs- und Zahlungsmittelgesetz (Art. 3) kennt zwar eine Annahmepflicht, sie ist aber dispositiv: Ein Schild «nur bargeldlose Zahlung» hebt sie auf, und eine Verletzung kann nicht bestraft werden. - Beim Service public gilt eine zusätzliche Grundrechtsschranke: Der Verzicht auf Bargeld darf keine Bevölkerungsgruppe vom Zugang ausschliessen. - Als Alternative bieten die Transportunternehmen seit Dezember 2025 eine anonyme öV-Prepaid-Karte an — die mit Bargeld aber nur an bedienten Schaltern aufgeladen werden kann. - Die Branchenstrategie «Strategie 2035» der Alliance SwissPass sieht bis 2035 einen vollständig digitalen Vertrieb vor. --- *Hinweis: Die Quellen sind der Einfachheit halber direkt im Text verlinkt – einfach draufklicken, und man landet direkt bei der Originalquelle.* Am 8\. März 2026 sagten über siebzig Prozent der Schweizer Stimmberechtigten Ja und alle Stände ebenfalls. Der Gegenvorschlag des Bundesrats zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» schien eine klare Botschaft zu sein: Der Franken bleibt, das Bargeld bleibt. Fünf Monate später lehnte eine Kommission des Nationalrats eine Initiative ab, die Bahn, Bus und Postauto zur Bargeldannahme verpflichten wollte. Wie passt das zusammen? ### Keine Lust aufs Lesen? Hier geht's zum Video ### Was die Abstimmung wirklich beschlossen hat Der angenommene [Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung](https://www.efd.admin.ch/de/volksinitiative-bargeld?ref=vogunte.ch) ergänzt Artikel 99 der Bundesverfassung um zwei Sätze. Der erste legt fest, dass die Währung der Franken ist. Der zweite, dass die Schweizerische Nationalbank die Bargeldversorgung gewährleistet. Das ist alles. Das Wort «Versorgung» ist dabei entscheidend. Es bedeutet, dass Noten und Münzen verfügbar sein müssen — nicht, dass irgendjemand verpflichtet ist, sie auch anzunehmen. Die Analogie liegt auf der Hand: Die Wasserversorgung einer Gemeinde stellt sicher, dass Wasser in den Leitungen fliesst. Ob der Wirt im Restaurant ein Glas einschenkt, ist eine andere Sache. ### Die Annahmepflicht, die keine ist Es gibt sie tatsächlich — eine gesetzliche Pflicht, Bargeld anzunehmen. Sie steht im [Währungs- und Zahlungsmittelgesetz, Artikel 3](https://www.lexfind.ch/tolv/151361/de?ref=vogunte.ch): Schweizerische Banknoten «müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden». Das klingt verbindlich. Ist es aber nicht. Dieser Artikel ist sogenanntes dispositives Recht. Er gilt nur, solange die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Ein Hinweis an der Kasse — «nur bargeldlose Zahlung» — und die Pflicht ist aufgehoben. [Laut einem Fachbeitrag der Volkswirtschaft von 2023](https://dievolkswirtschaft.ch/de/2023/05/kein-annahmezwang-fuer-bargeld/?ref=vogunte.ch) ist genau das die geltende Rechtslage. Und selbst wer gar kein Schild hinhängt und trotzdem kein Bargeld annimmt, riskiert nichts: Der Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger hat [bereits 2020 festgehalten](https://steigerlegal.ch/2020/03/20/bargeld-annahmepflicht-schweiz/?ref=vogunte.ch), dass Artikel 3 eine blosse Ordnungsvorschrift ist — eine Verletzung kann nicht bestraft werden. Sein Fazit: «Im Ergebnis steht es Geschäften frei, kein Bargeld mehr anzunehmen.» ### Für den Service public gelten andere Regeln — theoretisch Beim öffentlichen Verkehr liegt die Sache etwas anders, zumindest auf dem Papier. Der Bundesrat hat in seinem [Bericht «Die Akzeptanz von Bargeld in der Schweiz» vom Dezember 2022](https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2018/20184399/Bericht%20BR%20D.pdf?ref=vogunte.ch) festgehalten: Wer öffentliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden. Der Verzicht auf Bargeld darf «bei der Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben nicht dazu führen, dass eine Bevölkerungsgruppe direkt oder indirekt diskriminiert wird, indem ihr der Zugang zu den entsprechenden Gütern oder Dienstleistungen unzulässig erschwert oder gar verunmöglicht wird». Eine wichtige Einschränkung also. Nur: Eine genaue Definition, wann genau der Zugang «unzulässig erschwert» ist, liefert der Bericht nicht. ### Der Kommissionsentscheid vom 18\. August In diesen Kontext fällt der Entscheid der Wirtschaftskommission des Nationalrats: Nationalrat Roland Rino Büchel (SVP, St. Gallen) hatte eine [parlamentarische Initiative](https://www.parlament.ch/centers/documents/de/liste-neue-geschaefte.pdf?ref=vogunte.ch) eingereicht, die genau das regeln wollte — eine verbindliche Bargeldannahmepflicht für den Service public. Laut [Parlamentsdiensten](https://www.parlament.ch/centers/documents/de/Faktenblatt%20Parlamentarische%20Initiative-d.pdf?ref=vogunte.ch) prüft die zuständige Kommission in einem ersten Schritt, ob überhaupt ein neues Gesetz nötig ist. Die Kommission hat das am 18\. August 2026 mit 13 zu 12 Stimmen verneint. Die [Begründung laut SWI swissinfo.ch](https://www.swissinfo.ch/ger/kommission-will-keine-bargeld-annahmepflicht-im-service-public/91916331?ref=vogunte.ch): Eine gesetzliche Pflicht wäre «mit hohen Kosten verbunden, zulasten der Allgemeinheit» — und es gebe ja bereits eine Alternative in Form einer Karte. Der Nationalrat selbst entscheidet noch. Die Richtung aber scheint gesetzt. ### Die Strategie hinter der Abkehr vom Bargeld Dass der öffentliche Verkehr das Bargeld systematisch zurückdrängt, ist kein Zufall, sondern Strategie. Die Alliance SwissPass, der Dachverband der Transportunternehmen, verfolgt mit ihrer [«Strategie 2035»](https://strategie.allianceswisspass.ch/vertriebsinnovation-foerdern/?ref=vogunte.ch) das Ziel eines «vollständig digitalen Vertriebs». Postauto hat angekündigt, bis 2035 bargeldlos zu sein, die BLS folgt ab 2036\. [Laut dem Chef von Postauto, Christian Plüss](https://www.nau.ch/news/schweiz/postauto-und-bls-werden-bargeldlos-konsumentenschutz-besorgt-66615680?ref=vogunte.ch), macht Bargeld derzeit noch drei Prozent der jährlichen Ticket-Einnahmen aus — für diesen Anteil läuft der gesamte Bargeld-Apparat weiter. Für die Bevölkerungsgruppen, die bar bezahlen wollen oder müssen, sieht die Branche zwei Wege vor: den bedienten Schalter und eine neue anonyme Prepaid-Karte. ### Die öV-Prepaid-Karte: was sie kann und was nicht Seit dem 2\. Dezember 2025 gibt es die öV-Prepaid-Karte an praktisch allen bedienten Verkaufsstellen der Schweizer Transportunternehmen. Sie ist kostenlos, [unpersonalisiert und anonym](https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/rechnungen-zahlungsmittel/prepaid-card-oev.html?ref=vogunte.ch), aufladbar bis 3000 Franken, und das Guthaben verfällt erst nach fünf Jahren ohne Nutzung. Die Kommission hat diese Karte als Argument gegen eine gesetzliche Annahmepflicht angeführt. Die entscheidende Frage ist aber: Kann man die Karte auch mit Bargeld aufladen? Die Antwort lautet ja — jedoch ausschliesslich an bedienten Schaltern. Und genau das ist das Problem: Bediente Schalter sind seit Jahren das erste, was die SBB abbaut. [2022 schloss die SBB neun Schalter](https://www.srf.ch/news/schweiz/abnehmende-nachfrage-bei-sbb-sbb-schliesst-billett-schalter-in-neun-bahnhoefen?ref=vogunte.ch), [per Januar 2025 folgten sechs weitere im Kanton Zürich](https://www.20min.ch/story/kanton-zuerich-sbb-schliesst-sechs-bediente-schalter-103163154?ref=vogunte.ch). Wer also bar bezahlen will, muss zuerst zu einem bedienten Schalter — zu dessen Öffnungszeiten. Am Sonntagabend in einem kleineren Bahnhof wird das schwierig. Hinzu kommt: Die Karte ist ein freiwilliges Angebot, kein gesetzlicher Auftrag. Wer sie herausgibt, kann sie auch wieder einstellen. Ausgegeben wird sie von der Alliance SwissPass — also genau der Organisation, die bis 2035 den vollständig digitalen Vertrieb anstrebt. ### Das Fazit Die Lage ist paradox: Eine Mehrheit der Bevölkerung stimmte für das Bargeld, bekam aber eine Verfassungsänderung, die nur die Versorgung — nicht die Annahme — garantiert. Die gesetzliche Annahmepflicht war schon immer ohne Konsequenzen. Und die Brücke, die man den Bargeldnutzern anbietet, führt zu Schaltern, die man gleichzeitig schliesst. Das Bargeld im öffentlichen Verkehr ist nicht abgeschafft. Aber niemand garantiert, dass es so bleibt. ### So stimme ich ab: Meine Formel angewendet auf die Ernährungsinitiative URL: https://www.vogunte.ch/so-stimme-ich-ab-meine-formel-angewendet-auf-die-ernahrungsinitiative/ Last updated: 2026-08-22T16:34:47.000Z In diesem Artikel verrate ich, wie ich am 27. September bei der Ernährungsinitiative abstimme — und wie ich zu diesem Ergebnis gekommen bin. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Ernährungsinitiative: Wenn SP und SVP gemeinsam Nein sagen, lohnt sich das Kleingedruckte URL: https://www.vogunte.ch/ernahrungsinitiative-wenn-sp-und-svp-gemeinsam-nein-sagen-lohnt-sich-das-kleingedruckte/ Last updated: 2026-08-20T04:35:37.000Z SP, SVP und Bauernverband auf demselben Podium — das sieht man in Bern selten. Wenn eine solche Koalition entsteht, lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte. Was dort steht, ist aufschlussreicher als die Schlagzeilen. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Ernährungsinitiative: Dürre-Sommer und Selbstversorgung - Die Abstimmung, über die niemand redet URL: https://www.vogunte.ch/ernahrungsinitiative-durre-sommer-und-selbstversorgung-die-abstimmung-uber-die-niemand-redet/ Last updated: 2026-08-19T05:01:57.000Z ### Das Wichtigste auf einen Blick - Am **27\. September 2026** stimmt die Schweiz über die Volksinitiative **«Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser»** ab. - Die Initiative fordert einen **Netto-Selbstversorgungsgrad** von mindestens **70 Prozent** – heute liegt dieser bei rund 45 Prozent. - Im Initiativtext steht **kein Wort über Fleischverbote oder Vegan-Zwang**. - Die vielzitierte Zahl, wonach der **Tierbestand um fast die Hälfte** sinken müsste, stammt aus einer wissenschaftlichen Modellrechnung, die eine andere Frage beantwortet hat. - Das Parlament lehnte die Initiative einstimmig ab: **194:0 im Nationalrat, 44:0 im Ständerat**. - Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage vom August 2026 würden **52 Prozent die Initiative ablehnen**, 37 Prozent wären dafür. --- ### Keine Lust auf's Lesen? Hier geht's zum Video: Der Sommer 2026 hat der Schweizer Landwirtschaft zugesetzt. Verdorrte Grasnarben, Mindererträge bei Kartoffeln, Zuckerrüben und Sonnenblumen, vorzeitig geleerte Alpen — so beschreibt der Bauernverband die Lage Mitte August. [St. Galler Bauer, 15\. August 2026](https://www.stgallerbauer.ch/landleben/trockenheit-2026/?ref=vogunte.ch) Genaue Zahlen zu den Ernteausfällen fehlen noch. Aber die Bilder aus dem Sommer illustrieren in Echtzeit, was am 27\. September auf dem Stimmzettel steht: Wie abhängig ist die Schweiz, wenn die eigene Ernte ausfällt — und was wäre nötig, um das zu ändern? Im August 2026 erschien in Schweizer Medien eine Schlagzeile, die aufhorchen liess: «Vegan-Zwang?» Der Bundesrat hatte seinen Abstimmungskampf gegen die **Ernährungsinitiative** gestartet, die am 27\. September vors Volk kommt. Seither streiten zwei Lager darüber, was diese Initiative eigentlich fordert — und was nicht. Wer hat Recht? ## Wie der «Vegan-Zwang» in die Schlagzeilen kam Am 11\. August 2026 startete der Bundesrat seinen Abstimmungskampf. Bundesrat Guy Parmelin warnte vor «massiven Eingriffen in die Ernährungsgewohnheiten» und bezeichnete die Ziele als «in einem Jahrzehnt kaum zu erreichen». Das Wort «vegan» hat Parmelin an der Medienkonferenz nicht benutzt — es wurde von einer Redaktion als Frage in eine Schlagzeile gesetzt. Laut dem [Medienbericht von 20 Minuten](https://www.20min.ch/story/medienkonferenz-vegan-zwang-parmelin-startet-kampf-gegen-ernaehrungsinitiative-103615968?ref=vogunte.ch) antwortete Parmelin auf die Frage nach seiner eigenen Ernährung, er esse nicht jeden Tag ein Entrecôte, aber zwischendurch möge er ein Stück Fleisch. In der [amtlichen Medienmitteilung des Wirtschaftsdepartements (WBF)](https://www.wbf.admin.ch/de/newnsb/z52n62bGj5-YxxmcCS18p?ref=vogunte.ch) vom selben Tag kommt das Wort nicht vor. Geprägt wurde der Ausdruck vom Nein-Komitee. Am [18\. Juni 2026](https://www.20min.ch/story/abstimmungskampf-lanciert-warnung-vor-veganzwang-breites-nein-gegen-ernaehrungsinitiative-103585462?ref=vogunte.ch) traten SP, SVP und Bauernverband gemeinsam vor die Medien — eine Kombination, die man in Bern selten sieht. Ihre Kampagne läuft unter dem Titel: «Nein zum Vegan-Zwang!» ## Was im Initiativtext wirklich steht Die Initiative trägt einen langen offiziellen Namen: «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser». Eingereicht hat sie am 16\. August 2024 **Franziska Herren** mit ihrem Verein **«Sauberes Wasser für alle»** — mit 112'736 gültigen Unterschriften. Die Initiative ändert genau zwei Verfassungsartikel. [\[Botschaft des Bundesrates, BBl 2025 2506\]](https://www.blw.admin.ch/dam/de/sd-web/WPKTfJ3YL9fb/Botschaft%20zur%20Volksinitiative%20%C2%ABErn%C3%A4hrungsinitiative%C2%BB%20DE.pdf?ref=vogunte.ch) Erstens wird der bestehende **Artikel 104a** — der seit 2017 in der Verfassung steht und bisher als politische Absichtserklärung gilt — umgeschrieben. Neu würde darin stehen: «Der Bund strebt einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent an. Zu diesem Zweck trifft er insbesondere Massnahmen zur Förderung einer vermehrt auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise und einer darauf ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft.» Bund und Kantone müssten ausserdem ihre Subventionen, Forschung und Ausbildung so ausrichten, dass sie diesem Ziel nicht zuwiderlaufen. Damit würde aus einer bisherigen Absichtserklärung eine Verfassungsvorgabe. Zweitens käme ein neuer **Artikel 74a** in die Verfassung, der verlangt, dass die Höchstwerte für **Stickstoff** und **Phosphor**aus Gülle und Mist — Werte, die das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bereits 2008 selber definiert haben — nicht mehr überschritten werden dürfen. Dieser Teil der Initiative fordert nicht Neues. Er verlangt, dass eingehalten wird, was der Bund vor siebzehn Jahren selber aufgeschrieben hat. ## Was der Netto-Selbstversorgungsgrad bedeutet — und was er nicht misst Der **Selbstversorgungsgrad** misst, wie viel vom gesamten Essen der Schweizer Bevölkerung im Inland produziert wird — gerechnet in Kalorien. Beim Netto-Wert wird abgezogen, was mit importiertem Tierfutter produziert worden ist. Beim Brutto-Wert bleibt das aussen vor. Laut dem [Agrarbericht 2025 des Bundesamts für Landwirtschaft](https://www.agrarbericht.ch/de/markt/marktentwicklungen/selbstversorungsgrad?ref=vogunte.ch) liegt der Netto-Selbstversorgungsgrad im Schnitt der Jahre 2022 bis 2024 bei 45 Prozent. Die Initiative will ihn auf 70 Prozent erhöhen — das sind 25 Prozentpunkte in zehn Jahren. Was die Zahl nicht misst: Treibstoff, Dünger und Maschinen fliessen nicht ein. Das BLW hält selber fest, würde man alle Vorleistungen miteinrechnen, tendiere der Wert gegen null. Das Initiativkomitee und die Gegner messen ausserdem verschiedene Grössen: Das Komitee fordert 70 Prozent netto, während die SVP in der Vergangenheit 60 Prozent brutto anstrebte — beides klingt ähnlich, aber die Zahlen sind nicht direkt vergleichbar. ## Was die Befürworter sagen Das [Initiativkomitee](https://www.initiative-fuer-eine-sichere-ernaehrung.ch/?ref=vogunte.ch) nennt vier Kernargumente. Das erste ist die **Abhängigkeit**: «Unsere Lebensmittelversorgung ist zu 58 Prozent vom Ausland abhängig.» Im Krisenfall — Krieg, Extremwetter, gesperrte Grenzen — könne die Schweizer Landwirtschaft die Bevölkerung nicht aus eigener Kraft ernähren. Das Komitee weist darauf hin, dass sich die Welt seit der Pandemie und dem Ukraine-Krieg verändert habe. [\[Abstimmungsbüchlein, Argumentarium des Komitees\]](https://www.admin.ch/dam/de/sd-web/3E6DtQlSES3i/DE-%20Volksabstimmung%20vom%2027.%20September%202026%20-%20Erl%C3%A4uterungen%20des%20Bundesrates.pdf?ref=vogunte.ch) Das zweite betrifft die **Fläche**: Auf rund 60 Prozent des Ackerlands wächst kein Gemüse für Menschen, sondern Futter für Tiere — zum Beispiel Mais. Gleichzeitig werden 65 Prozent der pflanzlichen Lebensmittel, die die Schweiz konsumiert, importiert. Das beste Ackerland dient dem Tierfutter, das Gemüse kommt aus dem Ausland. Das dritte Argument sind die **Subventionen**: «Heute fördern 75 Prozent der 3,6 Milliarden Franken Agrarsubventionen die tierische Produktion.» Die Botschaft des Bundesrates bestätigt das sinngemäss: Gut drei Viertel der Agrarsubventionen hätten einen direkten oder indirekten Bezug zur Tierhaltung. Das vierte — und im öffentlichen Diskurs am wenigsten beachtete — Argument ist das **Trinkwasser**. Weil mit importiertem Futter mehr Tiere gehalten werden, als das Land tragen könnte, fällt auch mehr Gülle und Ammoniak an. Das belastet Böden und Grundwasser. Rund 80 Prozent des Schweizer Trinkwassers stammen aus Grund- und Quellwasser. Daher auch der neue Artikel 74a über Düngemittel-Grenzwerte. Zum Vorwurf des Vegan-Zwangs sagt das Komitee klar: «Niemand will Fleisch verbieten.» Grasland eigne sich für Milch und Fleisch — es gehe um die Ackerflächen, nicht um die Weiden. Auffällig: Keine Partei hat die Ja-Parole beschlossen. Im Sommer distanzierten sich ausserdem die Umweltverbände: Pro Natura fasste die Nein-Parole, Greenpeace und Vier Pfoten gaben Stimmfreigabe — mit strategischer, ausdrücklich nicht inhaltlicher Begründung. [watson, 3\. August 2026](https://www.watson.ch/schweiz/gesellschaft-politik/913253501-ernaehrungsinitiative-in-der-schweiz-umweltverbaende-distanzieren-sich?ref=vogunte.ch) ## Was die Gegner sagen Die [Nein-Allianz](https://www.ernaehrungsinitiative-nein.ch/initiative.html?ref=vogunte.ch), organisiert beim Schweizer Bauernverband, nennt die Initiative eine «Mogelpackung», die auf «staatlich verordnete vegane Ernährung» ziele. Im Parlament fand die Initiative keinen einzigen Unterstützer: 194 Nein zu 0 Ja im Nationalrat, 44 Nein zu 0 Ja im Ständerat. Der Ständerat hatte die Vorlage am [17\. März 2026 oppositionslos abgelehnt](https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2026/20260317091653892194158159026%5Fbsd038.aspx?ref=vogunte.ch). Die häufigsten Einwände: **Geografie:** Rund 60 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind Grasland. Gras kann der Mensch nicht direkt essen — es wird erst über Weidetiere verwertbar. Wer die Tierhaltung zurückfahre, könne diese Flächen nicht für die menschliche Ernährung nutzen. Eine Alpweide lässt sich nicht umpflügen. **Konsum und Produktion:** Um das Ziel zu erreichen, müsste der Fleischkonsum in der Nahrungsration laut [Botschaft des Bundesrates](https://www.blw.admin.ch/dam/de/sd-web/WPKTfJ3YL9fb/Botschaft%20zur%20Volksinitiative%20%C2%ABErn%C3%A4hrungsinitiative%C2%BB%20DE.pdf?ref=vogunte.ch) um 70 Prozent sinken, die pflanzliche Produktion stark ausgedehnt werden (beim Brotgetreide um 70 Prozent). Der Bund müsste «mit Vorschriften massiv in die Produktion und den Konsum eingreifen». **Verlagerung der Umweltbelastung:** Wenn im Inland weniger Fleisch produziert wird, der Konsum aber gleich bleibt, wird mehr importiert. Die Umweltbelastung sinkt dann nicht — sie wird ausgelagert. Und in den meisten anderen Ländern ist die Tierhaltung viel weniger streng geregelt als in der Schweiz. [\[Berner Bauernverband, Faktencheck\]](https://www.bernerbauern.ch/de/politik-themen/politik/initiativen-wahlen/ernaehrungsinitiative-nein/eni%5Ffragen%5Fund%5Fantworten.php?ref=vogunte.ch) **Investitionen:** Wer heute einen Stall auf dreissig Jahre abbezahlt, hat ein Problem, wenn er in zehn Jahren die Hälfte der Tiere nicht mehr halten darf. Interessant: Nicht alle Gegner bestreiten das Ziel. Die [amtliche Medienmitteilung des WBF](https://www.wbf.admin.ch/de/newnsb/z52n62bGj5-YxxmcCS18p?ref=vogunte.ch) hält fest, die Initiative enthalte «wichtige agrarpolitische Anliegen hinsichtlich Ernährungssicherheit, Umwelt- und Trinkwasserschutz». Abgelehnt werde sie, «weil die vorgeschlagenen Massnahmen zu weit gehen». Der Bund sagt also nicht, es gebe kein Problem. Er sagt, der Weg sei zu schnell und zu weitgehend. ## Woher die Halbierungs-Zahl wirklich kommt Die meistzitierte Zahl des Abstimmungskampfes: Um das Ziel der Initiative zu erreichen, müsste der Tierbestand in der Schweiz um fast die Hälfte sinken — vor allem bei Schweinen und Mastgeflügel. Genau dagegen reichte das Initiativkomitee Ende Juli Abstimmungsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Bern ein: Die Zahl stehe so nicht in ihrer Initiative. [nau.ch, 30\. Juli 2026](https://www.nau.ch/politik/regional/beschwerde-gegen-abstimmungsbuchlein-zur-ernahrungsinitiative-67153405?ref=vogunte.ch) Das stimmt: Im Initiativtext taucht kein Wort über Tierbestände auf. Die Zahl stammt aus einer wissenschaftlichen Modellrechnung von 2020 — von Ow, Waldvogel und Nemecek — auf die sich der Bundesrat in seiner Botschaft stützt. [Abstract der Studie (Journal of Cleaner Production)](https://agris.fao.org/search/en/records/65deb0d24c5aef494fdd5432?ref=vogunte.ch) Die Forscher haben ausgerechnet, wie die Ernährung der Schweiz aussehen müsste, wenn sie möglichst wenig Umweltschäden verursacht und dabei mit dem auskommt, was hierzulande wächst. Diese Studie sagt nicht, was passiert, wenn die Initiative angenommen wird. Sie sagt, wie die umweltschonendste Ernährung aussähe — das ist eine andere Frage. Der Bundesrat rechnet der Initiative die Zahlen aus einer Studie an, die ein anderes Szenario modelliert hat. Daraus wird im Abstimmungskampf der «Vegan-Zwang». Die Beschwerde des Komitees wurde am [12\. August 2026 ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen](https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/berner-regierung-weist-abstimmungsbeschwerde-zuruck-67159444?ref=vogunte.ch) — aus Zuständigkeitsgründen. Die inhaltliche Frage, ob das Abstimmungsbüchlein den Text korrekt wiedergibt, blieb ungeklärt. ## Aktuelle Umfragelage Eine aktuell durchgeführte YouGov-Umfrage (3'080 Befragte, erhoben vom 3\. bis 17\. August 2026) zeigt: 52 Prozent der Stimmenden würden die Initiative ablehnen, 37 Prozent dafür stimmen, 11 Prozent sind noch unentschlossen. Die Zustimmung ist gegenüber einer früheren Messung vom Juli um zwei Prozentpunkte gesunken. Die erste offizielle SRG-Umfrage von gfs.bern wird am 21\. August 2026 publiziert. ## Fazit Zwei Verfassungsartikel, ein umstrittener Zielwert und eine Modellrechnung, die im Abstimmungskampf für etwas herhalten muss, wofür sie nicht gedacht war. Man kann Nein stimmen zu dieser Initiative — aus guten Gründen. Die Geografie ist real, die Fristen sind eng, die Kosten unbekannt. Aber man kann nicht Nein stimmen mit der Überzeugung, dass alles in Ordnung sei mit der Schweizer Ernährungsversorgung. Das sagt nicht einmal der Bundesrat. ### Nach Ceuta gibt's mehr Kontrollen. Nur worüber, ist man sich nicht einig URL: https://www.vogunte.ch/nach-ceuta-gibts-mehr-kontrolle-nur-woruber-ist-man-sich-nicht-einig/ Last updated: 2026-08-13T04:30:07.000Z Alle fordern nach Ceuta mehr Kontrolle — an der Grenze oder im Netz. Aber wer hat am Ende das Passwort zu dieser Kontrolle? Und worum geht es bei Ceuta wirklich? _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Ceuta: Wer hinter dem grössten Ansturm auf die EU-Aussengrenze steckt URL: https://www.vogunte.ch/ceuta-wer-hinter-dem-grossten-ansturm-auf-die-eu-aussengrenze-wirklich-steckt/ Last updated: 2026-08-12T05:00:07.000Z ### Das Wichtigste auf einen Blick - Am 30\. und 31\. Juli 2026 erreichten schätzungsweise 70'000 bis 72'000 Menschen die spanische Exklave Ceuta in Nordafrika — fast so viele wie die gesamte Stadtbevölkerung. - Auslöser in den sozialen Medien war ein Urteil des spanischen Obersten Gerichts vom 8\. Juli, das falsch interpretiert und als «offene Grenze» kommuniziert wurde. - 141 Personen kamen ums Leben, die meisten durch Ertrinken oder Gedränge. - Über 48'000 Menschen wurden innerhalb von 48 Stunden nach Marokko zurückgeführt; kein einziger gelangte laut offizieller Darstellung bis aufs europäische Festland. - Ceuta untersteht nicht der NATO-Beistandspflicht — ein strategischer Umstand, auf den Kritiker ausdrücklich hinweisen. - Sowohl Spanien als auch Marokko schieben die Verantwortung Schleusern und Falschinformationen zu; kritische Stimmen vermuten eine geopolitisch orchestrierte Aktion mit Beteiligung von USA und Israel. - Auf Social Media kursiert ein Aufruf für einen neuen Massenübertritt am 15\. August; der spanische Geheimdienst stuft die Kampagne als glaubwürdig ein. --- *Hinweis: Die Quellen sind der Einfachheit halber direkt im Text verlinkt – einfach draufklicken, und man landet direkt bei der Originalquelle.* --- ### Keine Lust aufs Lesen? Hier geht's zum Video: In zwei Nächten Ende Juli 2026 haben Zehntausende Menschen eine EU-Aussengrenze überrannt. Was wie eine spontane Massenbewegung aussah, hat eine Geschichte — eine juristische, eine historische und möglicherweise eine geopolitische. Wer nur auf die Bilder schaut, versteht wenig. Wer die Hintergründe kennt, versteht, weshalb die Diskussion in Europa so hitzig und so schnell politisch instrumentalisiert worden ist. ### Was genau passiert ist Am 30\. und 31\. Juli 2026 strömten Tausende überwiegend junger Männer aus Marokko in die spanische Exklave Ceuta. Sie nutzten zwei Wege: Am Strand Tarajal schwammen sie aussen um einen Wellenbrecher herum, an dessen Ende ein Grenzzaun steht — dieser Abschnitt forderte die meisten Todesopfer. Der zweite Zugang war der offizielle Grenzübergang Bab Sebta, der nach übereinstimmenden Medienberichten von den marokkanischen Behörden an jenem Donnerstag schlicht geöffnet worden sein soll: Die Menschen hätten also keine Grenze durchbrochen, sondern seien durch eine aufgehaltene Türe gegangen. [Middle East Eye, 4./5\. August 2026](https://www.middleeasteye.net/news/ceuta-migrant-disaster-death-toll-rises-morocco-deadliest-recent-history?ref=vogunte.ch) Über die genaue Zahl gehen die offiziellen Angaben auseinander. Das spanische Aussenministerium sprach zunächst von rund 50'000 Personen, [Innenminister Fernando Grande-Marlaska](https://www.middleeasteye.net/news/ceuta-migrant-disaster-death-toll-rises-morocco-deadliest-recent-history?ref=vogunte.ch) nannte später die Zahl von rund 72'000\. Zum Vergleich: In Ceuta wohnen insgesamt etwa [84'000 Menschen](https://www.britannica.com/place/Ceuta?ref=vogunte.ch). Spanische Medien beschrieben eine Stadt, die sich verriegelte: Geschäfte mit heruntergelassenen Rollläden, Einheimische hinter verschlossenen Türen, eine überforderte Polizei und Tausende ziellos durch die Strassen ziehende junge Männer. Die Regierung in Madrid rief das Militär; in Ceuta sind ohnehin über 2'500 Soldaten stationiert, die Polizei und Guardia Civil unterstützten. [El Español, 31\. Juli 2026](https://www.elespanol.com/observatorio-defensa/20260731/ceuta-dispone-militares-legion-regulares-artilleros-ingenieros-personal-logistica/1003744339801%5F0.html?ref=vogunte.ch) Beim Ereignis kamen [141 Personen ums Leben](https://www.middleeasteye.net/news/ceuta-migrant-disaster-death-toll-rises-morocco-deadliest-recent-history?ref=vogunte.ch) — durch Ertrinken oder weil sie von den Massen erdrückt wurden. Berichte über Schusswaffengebrauch auf spanischer Seite gibt es keine. So abrupt, wie der Ansturm begonnen hatte, endete er wieder. Über [48'000 Menschen wurden innerhalb von weniger als 48 Stunden](https://www.exteriores.gob.es/es/Comunicacion/Exteriores-Explica/Paginas/2026%5FArticulos/Ceuta,-Melilla.aspx?ref=vogunte.ch) nach Marokko zurückgebracht. Laut offizieller Erklärung des spanischen Aussenministeriums hat es kein einziger Angekommener bis aufs europäische Festland geschafft — ein Umstand, der mit der besonderen rechtlichen Stellung von Ceuta zusammenhängt. Aktuell: Zehntausende Erwachsene wurden rasch zurückgeführt, doch rund 1'300 unbegleitete minderjährige Migranten befinden sich noch in Ceuta. Das spanische Recht verbietet deren unmittelbare Abschiebung; sie sollen auf das Festland verteilt werden — ein Vorgang, der zu lautem Streit zwischen Madrid und konservativen Regionalregierungen geführt hat. ### Warum Ceuta kein Tor nach Europa ist Ceuta liegt an der Meerenge von Gibraltar, genau dort, wo Europa und Afrika am nächsten beieinander liegen. Die Stadt ist seit 1668 offiziell spanisches Staatsgebiet — formalisiert im Frieden von Lissabon, nachdem sie [seit 1415 zuerst unter portugiesischer](https://eve.fcsh.unl.pt/en/themes-and-facts/conquest-ceuta?ref=vogunte.ch), dann unter spanischer Krone gestanden hatte. Marokko hat diese Zugehörigkeit nie anerkannt und bezeichnet Ceuta bis heute als besetztes Gebiet. [Newsweek, 1\. August 2026](https://www.newsweek.com/massie-accuses-gop-of-hypocrisy-over-ceuta-crisis-12274450?ref=vogunte.ch) Ceuta und ihre Schwesternstadt Melilla sind die [einzigen beiden Landgrenzen](https://www.ejiltalk.org/the-spanish-supreme-court-on-rejection-at-the-borders-of-ceuta-and-melilla-what-about-human-rights-at-sea/?ref=vogunte.ch) zwischen der Europäischen Union und dem afrikanischen Kontinent. Wer europäische Grenzpolitik verstehen will, muss eine wenig bekannte Regel aus dem Jahr 1991 kennen. Als Spanien dem Schengen-Abkommen beitrat, unterzeichnete es für Ceuta und Melilla eine [Sondererklärung](https://www.exteriores.gob.es/es/Comunicacion/Exteriores-Explica/Paginas/2026%5FArticulos/Ceuta,-Melilla.aspx?ref=vogunte.ch), die die normale Logik umkehrt: Nicht der Eintritt wird kontrolliert, sondern der Austritt. Wer Ceuta in Richtung spanisches Festland verlassen will, kommt nur per Schiff oder Flugzeug — und beim Einstieg kontrolliert die spanische Nationalpolizei. Ohne Ausweis geht niemand an Bord. Genau deshalb hat auch niemand der Angekommenen den Sprung aufs Festland geschafft. Militärisch gilt zudem: Ceuta liegt auf afrikanischem Boden und ist von der NATO-Beistandspflicht ausgenommen — [Artikel 6 des NATO-Vertrags](https://www.nato.int/en/about-us/official-texts-and-resources/official-texts/1949/04/04/the-north-atlantic-treaty?selectedLocale=de&ref=vogunte.ch) zählt positiv auf, welche Gebiete gedeckt sind; Ceuta kommt darin nicht vor. Ein Detail, das im geopolitischen Kontext noch an Bedeutung gewinnt. ### Das Gerichtsurteil, das Tausende ins Wasser trieb In den Tagen nach dem Ansturm gaben viele Medien einem spanischen Gerichtsurteil die Schuld — auch der Bürgermeister von Ceuta. Hintergrund: Im November 2024 hatten spanische Behörden einen algerischen Mann, der schwimmend nach Ceuta gelangt war, ohne jedes Verfahren direkt nach Marokko abgeschoben. Er klagte, zog durch alle Instanzen — und gewann. Am 8\. Juli 2026 bestätigte der [Oberste Gerichtshof Spaniens](https://www.poderjudicial.es/cgpj/es/Poder-Judicial/Noticias-Judiciales/El-Tribunal-Supremo-confirma-que-la-ley-no-permite-las--devoluciones-en-caliente--de-los-migrantes-que-pretenden-entrar-a-nado-en-Ceuta-y-Melilla?ref=vogunte.ch) das Urteil und stellte eine für alle ähnlichen Fälle gültige Regel auf: Wer schwimmend kommt, überwindet keinen Grenzzaun — und fällt damit nicht unter das Sonderregime für Ceuta und Melilla, das sofortige Abschiebungen ohne Verfahren erlaubt. Das Gericht präzisierte auch: Drohnen, Wärmebildkameras und Sensoren seien keine «Rückhalteelemente» im Sinne des Gesetzes — sie erkennen und melden, halten aber niemanden physisch auf. Was das Urteil praktisch bedeutet: Schwimmende Migranten müssen fortan durch das ordentliche Rückführungsverfahren — mit Identifizierung, Anwalt, Dolmetscher und der Möglichkeit, Asyl zu beantragen. [Wird ein Asylantrag gestellt, pausiert die Rückführung bis zur Prüfung.](https://maldita.es/desinfo/20260805/sentencia-tribunal-supremo-devoluciones-caliente-ceuta-melilla/?ref=vogunte.ch) In den meisten Fällen wird das Gesuch abgelehnt — und die Person danach trotzdem ausgeschafft. Das Urteil hat also keine Tür geöffnet; es hat gezeigt, was fehlt. Auf TikTok, in Facebook-Gruppen und über WhatsApp wurde aus diesem Urteil jedoch etwas ganz anderes: Die Grenze sei offen. Es gebe keine Abschiebungen mehr. [Diese Falschinformationen](https://maldita.es/investigaciones/20260803/whatsapp-facebook-instagram-entrada-ceuta-marruecos/?ref=vogunte.ch) haben in weniger als drei Wochen Zehntausende in Bewegung gesetzt. ### Was die Behörden sagen — und was sie verschweigen Spanien und Marokko sind sich in ihrer offiziellen Erklärung einig: Schleuserbanden hätten das missverstandene Urteil ausgenutzt, Falschinformationen in sozialen Netzwerken hätten die Massen mobilisiert. Das ist bemerkenswert, weil die beiden Länder sonst wenig verbindet. Das [spanische Innenministerium](https://www.interior.gob.es/opencms/es/detalle/articulo/Comunicado-sobre-la-situacion-en-la-ciudad-autonoma-de-Ceuta/?ref=vogunte.ch) dankte den marokkanischen Behörden im selben Atemzug ausdrücklich für ihre Anstrengungen. Das spanische Aussenministerium stellte zudem klar: [Wer irregulär nach Ceuta gelangt, hat kein Recht zu bleiben, aufs Festland zu reisen oder anderswo in Europa Schutz zu suchen.](https://www.exteriores.gob.es/es/Comunicacion/Exteriores-Explica/Paginas/2026%5FArticulos/Entrar-irregularmente-en-Ceuta-o-Melilla-no-permite-permanecer-en-Espana-ni-llegar-a-Europa.aspx?ref=vogunte.ch) [Marokko äusserte sich](https://www.srf.ch/news/international/sturm-auf-ceuta-srf-korrespondent-migranten-frustriert-einwohnende-entsetzt?ref=vogunte.ch) ein paar Tage später erstmals offiziell und sagte praktisch dasselbe: Der Andrang sei spontan entstanden, schuld seien Falschinformationen und Menschenhändler. Bundesrat Beat Jans, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, äusserte sich ebenfalls — und fügte eine Nuance hinzu, die Spanien und Marokko so nicht verwendet haben: Die Falschinformationen seien [«vielleicht sogar bewusst» verbreitet worden.](https://www.srf.ch/news/schweiz/justizminister-im-interview-bundesrat-beat-jans-zu-ceuta-so-etwas-darf-nie-mehr-passieren?ref=vogunte.ch) Auf praktischer Ebene hat die Guardia Civil zusammen mit Marine und Seenotrettung unmittelbar nach dem Ansturm damit begonnen, beim Wellenbrecher Tarajal [eine 500 Meter lange Barriere ins Wasser zu legen](https://maldita.es/desinfo/20260805/sentencia-tribunal-supremo-devoluciones-caliente-ceuta-melilla/?ref=vogunte.ch) — genau das Rückhalteelement im Meer, das das Gericht als fehlend bezeichnet hatte. ### Wer sonst noch die Hände im Spiel haben könnte Nicht alle akzeptieren die offizielle Erzählung. Eine Reihe von Beobachtern sehen hinter dem Ansturm eine geopolitische Handschrift. Lorenzo Gabrielli, Migrationsforscher an der Universität Pompeu Fabra in Barcelona, sagte der [New York Times](https://www.nytimes.com/2026/07/31/world/europe/migrants-surge-morocco-ceuta-spain.html?ref=vogunte.ch), es sei schlicht unmöglich, dass fast 50'000 Menschen an einem einzigen Tag diese Grenze überquerten, ohne dass Marokko die Hand im Spiel habe. Hinzu kommen Dokumente, die eine mögliche amerikanische Mitverantwortung nahelegen. Ende April 2026 veröffentlichte ein Ausschuss des US-Repräsentantenhauses einen Bericht, in dem festgehalten wird, Ceuta und Melilla lägen auf marokkanischem Gebiet und seien weiterhin Gegenstand des langjährigen Anspruchs Marokkos — der erste Fall, in dem eine Kammer des US-Kongresses Spaniens Souveränität schriftlich in Frage stellt. Der Ausschuss unterstützte ausdrücklich Bemühungen um «diplomatische Gespräche» über den «künftigen Status» dieser Städte. [Newsweek, 1\. August 2026](https://www.newsweek.com/massie-accuses-gop-of-hypocrisy-over-ceuta-crisis-12274450?ref=vogunte.ch) Drei Monate vor dem Ansturm, am 1\. Juli, hatte Donald Trump bei einer öffentlichen Veranstaltung über Spanien gesagt, die Spanier «benehmen sich nicht nett» und würden «es bald lernen» — mit Verweis auf Gebiete, die Spanien einst an die USA verloren hatte. [Anadolu Agency, 1\. Juli 2026](https://www.aa.com.tr/en/europe/trump-slams-spain-for-nato-commitments-says-cuba-coming-our-way-/3983786?ref=vogunte.ch) Der Hintergrund: Spanien hatte im Frühjahr 2026 die [Nutzung seiner Militärbasen für Angriffe auf den Iran verweigert](https://www.aljazeera.com/news/2026/3/2/spain-refuses-to-let-us-use-bases-for-iran-attacks?ref=vogunte.ch)und später auch den [Luftraum für entsprechende Militäreinsätze gesperrt.](https://www.aljazeera.com/news/2026/3/30/spain-closes-airspace-to-us-planes-involved-in-iran-war?ref=vogunte.ch) In diesen Kontext passt auch eine Aussage von Michael Rubin, Fellow am American Enterprise Institute in Washington. Er hatte im März 2026 öffentlich vorgeschlagen, Marokko solle einen zweiten Grünen Marsch starten — unbewaffnete Zivilisten nach Ceuta und Melilla schicken, wie 1975 in der Westsahara geschehen. Seine Begründung: Spanien dürfe auf Unbewaffnete nicht schiessen, und die NATO müsse wegen der Schutzausnahme für Afrika auch nicht eingreifen. [Morocco World News, März 2026](https://www.moroccoworldnews.com/2026/03/283893/us-think-tank-urges-morocco-to-launch-second-green-march-into-ceuta-melilla/?ref=vogunte.ch) Vier Monate später stürmten Zehntausende unbewaffnete Menschen die Grenze. Was Marokko mit diesem Bündnis verbindet: Im Dezember 2020 unterzeichnete Marokko die sogenannten Abraham-Abkommen, vermittelt von Trump. Der Deal: Diplomatische Beziehungen zu Israel — und dafür [die US-Anerkennung des marokkanischen Anspruchs auf die Westsahara.](https://www.federalregister.gov/documents/2020/12/15/2020-27738/recognizing-the-sovereignty-of-the-kingdom-of-morocco-over-the-western-sahara?ref=vogunte.ch) Jenes Gebiet, das Marokko 1975 mit 350'000 unbewaffneten Zivilisten in einem als [«Grüner Marsch»](https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/572546/der-gruene-marsch-1975-und-der-westsahara-konflikt/?ref=vogunte.ch) bekannten Manöver faktisch übernommen hatte. Die israelische Dimension: Spanien hatte Palästina anerkannt und sich gegen den Krieg in Gaza gestellt. Im April 2026 drohte der israelische Premierminister Netanyahu, wer einen «diplomatischen Krieg» gegen Israel führe, werde [«einen sofortigen Preis zahlen».](https://www.timesofisrael.com/liveblog%5Fentry/after-kicking-spain-out-of-gaza-ceasefire-center-netanyahu-promises-that-countries-opposing-israel-will-pay-immediate-price/?ref=vogunte.ch) Einen Tag nach dem Ansturm auf Ceuta meldete sich Israels UNO-Botschafter Danny Danon auf X zu Wort — er fragte, warum Spanien, das Israel gerne belehre, noch immer «koloniale Enklaven in Afrika» unterhalte. Der spanische Verkehrsminister Óscar Puente teilte diesen Beitrag mit dem Kommentar: «Nun ja, es scheint alles ziemlich klar zu werden.» Beweise legte er keine vor. [Middle East Eye, 1\. August 2026](https://www.middleeasteye.net/news/spanish-minister-clashes-israeli-diplomat-over-migrants-entering-ceuta-morocco?ref=vogunte.ch) Belegt ist also: Amerikanische und israelnahe Kreise haben seit Frühjahr 2026 öffentlich daran gearbeitet, Spaniens Position in Ceuta zu schwächen. Ein unwiderlegbarer Beleg dafür, dass sie den Ansturm ausgelöst haben, existiert nicht. ### Wie es weitergeht — und was auf dem Spiel steht Die politischen Folgen des Ansturms haben sich in Europa rasch entfaltet. Frankreich hat die Kontrollen an der Grenze zu Spanien verschärft, Italien hat gedroht, Spanien aus dem Schengen-System zu suspendieren, und tatsächlich Grenzkontrollen für Reisende aus Spanien eingeführt — woraufhin Spanien seinerseits mit Kontrollen für Reisende aus Italien reagierte. [Middle East Eye, 1\. August 2026](https://www.middleeasteye.net/news/spanish-minister-clashes-israeli-diplomat-over-migrants-entering-ceuta-morocco?ref=vogunte.ch) In der Schweiz hat die SVP die Ereignisse unmittelbar aufgegriffen. Nationalrat Pascal Schmid schrieb auf der [Parteiwebseite](https://www.svp.ch/aktuell/publikationen/editorials/der-bundesrat-muss-aufwachen-bevoelkerung-schuetzen-heisst-grenzen-schuetzen/?ref=vogunte.ch): «Es war eine Invasion. Und jeder, der in Spanien eindringt, ist wegen der sperrangelweit offenen Schengen-Grenzen auch in der Schweiz.» Er forderte systematische Grenzkontrollen, notfalls mit Militär. Bundesrat Beat Jans zog das Gegenteil: Die Situation sei ein Test für den EU-Migrations- und Asylpakt gewesen — und der Schengenraum habe diesen Test bestanden. Er warnte aber vor einer anderen Konsequenz: Wer für Europa Flüchtlinge zurückhalte, habe Europa in der Hand. Staaten wie Marokko könnten so zum Druckmittel werden. [SRF, 4\. August 2026](https://www.srf.ch/news/schweiz/justizminister-im-interview-bundesrat-beat-jans-zu-ceuta-so-etwas-darf-nie-mehr-passieren?ref=vogunte.ch) Die EU-Innenminister beschlossen nach einer Notvideokonferenz unter anderem, grosse soziale Netzwerke künftig enger zu beobachten — als [Frühwarnsystem.](https://www.rnz.de/politik/nachrichten%5Fartikel,-Migration-Ceuta-Krise-EU-Laender-wollen-Social-Media-besser-beobachten-%5Farid,2394082.html?ref=vogunte.ch) Jans selbst ergänzte im Interview, man müsse in der Schweiz ebenfalls Vorschläge machen, «wie man die sozialen Medien besser kontrollieren und zur Rechenschaft ziehen kann». Alle fordern also mehr Kontrolle — die einen an der Grenze, die anderen im Netz. Und beide brauchen dafür am Schluss dieselbe Technologie: eine, die automatisch erfasst. Gesichter an der Grenze oder Wörter im Internet. Auf Facebook, WhatsApp und TikTok kursiert seit Anfang August ein Aufruf für einen zweiten Massenübertritt nach Ceuta, geplant auf den 15\. August. Der spanische Geheimdienst hält die Kampagne für glaubwürdig. [Euronews, 4\. August 2026](https://es.euronews.com/my-europe/2026/08/04/ceuta-vuelve-a-estar-en-alerta-por-un-nuevo-llamamiento-a-saltar-la-valla-el-15-de-agosto?ref=vogunte.ch) — [La Región, 6\. August 2026](https://www.laregion.es/espana/cni-considera-creible-nueva-cruce-masivo%5F1%5F20260806-4377091.html?ref=vogunte.ch) ### Mein Fazit Was in Ceuta passiert ist, lässt sich nicht auf eine einfache Geschichte herunterbrechen. Die offizielle Version — Schleuser haben ein Urteil ausgenutzt — erklärt, wie Tausende mobilisiert wurden. Sie erklärt nicht, warum marokkanische Behörden offenbar Grenzübergänge öffneten. Sie erklärt nicht, weshalb ein amerikanischer Think-Tank-Vertreter vier Monate zuvor exakt dieses Szenario öffentlich empfohlen hatte. Und sie erklärt nicht, warum Ceuta ausgerechnet jetzt ins Visier gerät — zu einem Zeitpunkt, an dem Spanien mit Washington und Tel Aviv im offenen Konflikt liegt. Das bedeutet nicht, dass eine grosse koordinierte Verschwörung bewiesen wäre. Es bedeutet, dass die offiziellen Erklärungen nicht alle Fragen beantworten. Und dass die politischen Reaktionen in Europa — mehr Überwachung an der Grenze, mehr Kontrolle im Netz — unabhängig davon, wer hinter dem Ansturm steckt, in dieselbe Richtung weisen. ### Klimaanlage oder nicht – meine zwei Beobachtungen URL: https://www.vogunte.ch/klimaanlage-oder-nicht-meine-zwei-beobachtungen/ Last updated: 2026-08-08T03:33:16.000Z Zur Bürokratie rund ums Kühlen habe ich keine grosse Meinung. Aber zwei Beobachtungen, eine davon ein ziemlich handfester Spartipp für alle, die diesen Sommer knapp an einer Klimaanlage vorbeigeschrammt sind. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Klimaanlage einbauen in der Schweiz: Wer darf kühlen – und wer nicht? URL: https://www.vogunte.ch/klimaanlage-einbauen-in-der-schweiz-wer-darf-kuhlen-und-wer-nicht/ Last updated: 2026-08-05T05:50:24.000Z ### **Das Wichtigste auf einen Blick** - Ein generelles **Klimaanlagen-Verbot** gibt es in der Schweiz nirgends – zuständig sind die **26 Kantone**, nicht der Bund. - Nur **mobile Monoblock-Geräte** (die Kiste mit dem Schlauch) sind überall **bewilligungsfrei**. - Fest installierte **Split-Geräte** brauchen praktisch überall eine **Baubewilligung**. - **Genf** ist der einzige Kanton mit einem echten Verbot für Komfortkühlung – mit Ausnahmebewilligung. - In **Zürich** werden Gesuche fast immer bewilligt, trotzdem gibt es kaum fest installierte Anlagen – **Mieterrecht**, nicht Bürokratie, bremst. - Politischer Druck kommt aktuell aus SVP und GLP: mehrere Vorstösse wollen die Bewilligungspflicht lockern. --- ### Keine Lust zum Lesen? Hier geht's zum Video: *Hinweis: Die Quellen sind der Einfachheit halber direkt im Artikel verlinkt – einfach draufklicken, und du landest direkt bei der Originalquelle.* Der Juli 2026 ging als der wärmste Monat seit Messbeginn 1864 in die Schweizer Klimastatistik ein, mit einer Mitteltemperatur von 3,2 Grad über der Referenzperiode 1991–2020\. Wer in diesen Wochen durch Schweizer Städte läuft, hört an den Fassaden trotzdem fast nichts – keine surrenden Aussengeräte, keine Kondenswasser-Pfützen. Und doch verkaufen die Händler wie nie zuvor. Der Widerspruch lässt sich auflösen, wenn man sich anschaut, wer in der Schweiz überhaupt kühlen darf. [MeteoSchweiz](https://www.meteoschweiz.admin.ch/service-und-publikationen/publikationen/berichte-und-bulletins/climate-bulletins/klimabulletin-2026-6.html?ref=vogunte.ch) ### Rekordverkäufe, die niemand sieht Ende Juni meldete [MeteoSchweiz](https://www.watson.ch/schweiz/konsum/889537246-klimaanlagen-in-der-schweiz-ausverkauft-kommt-jetzt-die-naechste-hitze?ref=vogunte.ch) für Basel-Binningen 39 Grad – ein Allzeitrekord für die ganze Deutschschweiz. Passend dazu vermeldete der Onlinehändler [Digitec Galaxus](https://www.digitec.ch/de/page/naechste-hitzewelle-rollt-an-doch-jetzt-fehlen-ventilatoren-und-klimaanlagen-43142?ref=vogunte.ch) im Juni 38 Prozent mehr verkaufte Klimaanlagen als im bisherigen Rekordmonat Juni 2025, bei einem gestiegenen Durchschnittspreis von 452 statt 381 Franken. Die Lager waren europaweit derart leer, dass Nachschub laut Digitec erst zur nächsten Saison zu erwarten war. Gleichzeitig zeigt eine repräsentative [YouGov-Umfrage im Auftrag von Galaxus](https://www.20min.ch/story/klimaanlagen-schweizer-denken-an-umwelt-deutsche-an-stromkosten-103611133?ref=vogunte.ch) unter 2616 Personen in fünf Ländern: Nur rund 10 Prozent der Schweizer Haushalte besitzen eine Klimaanlage, in Italien sind es 57 Prozent. Vier von fünf Schweizerinnen und Schweizern lüften stattdessen morgens durch und halten die Fenster tagsüber geschlossen. In keinem der befragten Länder lehnen die Leute eine Klimaanlage aus ökologischen Gründen so deutlich ab wie hier. Der Wirtschaftspsychologe Christian Fichter erklärt gegenüber [20 Minuten](https://www.20min.ch/story/psychologe-erklaert-schweizer-schwitzen-lieber-warum-sind-klimaanlagen-verpoent-103590412?ref=vogunte.ch), dahinter stecke vor allem eine kulturelle Haltung: Heizen im Winter gelte als selbstverständlich, das Herunterkühlen des Schlafzimmers im Sommer dagegen als Luxus. Auffällig dabei: 55 Prozent der verkauften Geräte sind mobile Monoblocks – also genau jene Geräte, die man ohne jede Bewilligung selbst aufstellen kann. Die Schweiz kühlt also durchaus, aber heimlich, an den Fassaden sieht man fast nichts davon. ### Kein Verbot, aber 26 kantonale Regeln Für Vorschriften im Gebäudebereich sind laut Bundesverfassung in erster Linie die Kantone zuständig – ein einheitliches Schweizer Klimaanlagen-Gesetz gibt es nicht, dafür 26 kantonale Regelungen. Entscheidend ist dabei die Bauart: Der Monoblock ist eine einzelne, mobile Kiste mit Abluftschlauch und überall bewilligungsfrei. Das Split-Gerät besteht aus Innenkühler und einem Aussenkasten an der Fassade – sobald dieser fest montiert wird, gilt das als bauliche Veränderung und braucht eine Bewilligung. Wie unterschiedlich die Kantone das handhaben, zeigt eine Übersicht des Westschweizer Fernsehens: [Genf ist am strengsten](https://www.rts.ch/info/suisse/2026/article/climatisation-chez-soi-en-suisse-que-dit-la-loi-29292390.html?ref=vogunte.ch) und verbietet fest installierte Komfortklimaanlagen ohne Ausnahmebewilligung oder Arztzeugnis. Freiburg und Neuenburg verlangen eine hundertprozentige Deckung durch selbst produzierten erneuerbaren Strom, Bern, Wallis und Jura gelten dagegen als deutlich toleranter. Interessant wird es bei der Zahl der Ablehnungen: Der Zürcher Regierungsrat hat 2025 eine parlamentarische Anfrage beantwortet und dabei festgehalten, dem Kanton seien keine abgelehnten Gesuche für die Installation von Klimaanlagen bekannt. Trotzdem wurden in der Stadt Zürich zwischen 2022 und 2024 pro Jahr nur rund 150 Anlagen bewilligt, in Winterthur gerade 15\. Nicht die Behörde bremst hier also – sondern etwas anderes. [ebay](https://www.ebay.de/blog/elektronik/klimaanlage-selbst-installieren?ref=vogunte.ch) ### Wer darf ein Gesuch stellen – und wer bremst wirklich? Ein Baugesuch für eine fest installierte Anlage stellt, wer das Haus besitzt. Für Mieterinnen und Mieter gilt: Ein mobiles Gerät darf man ohne Zustimmung aufstellen, solange nichts umgebaut wird. Für eine fest installierte Anlage braucht es dagegen das Einverständnis der Vermieterschaft – einen Anspruch darauf gibt es nicht, andere Massnahmen wie Storen oder Hitzeschutzfolien haben Vorrang. Immerhin: Das Bundesgericht hat entschieden, dass Mietende eine Raumtemperatur von 20 bis 21 Grad erwarten dürfen; liegt sie dauerhaft deutlich darüber, kann das eine Mietzinsreduktion nach sich ziehen. Damit erklärt sich der Verkaufsrekord bei mobilen Geräten: Für die meisten Mieterinnen und Mieter ist die Kiste mit dem Schlauch die einzige Lösung, über die sie selbst entscheiden können. Warum aber sind Kantone bei fest installierten Anlagen überhaupt zurückhaltend? Der Zürcher Regierungsrat nennt drei Gründe: Lärm, weil Klimaanlagen ausgerechnet dann auf Hochtouren laufen, wenn die Nachbarschaft die Fenster zum Lüften offen hat; Kältemittel, da die meisten Geräte synthetische Kältemittel mit hohem Treibhauseffekt nutzen, während die klimafreundlicheren Alternativen giftig oder brennbar sind; und der Hitzeinseleffekt, weil viele gleichzeitig betriebene Aussengeräte ein Quartier zusätzlich aufheizen. Die Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter argumentiert gegenüber [blue News](https://www.bluewin.ch/de/news/schweiz/wie-rechte-parteien-die-hitzewelle-zum-politthema-machen-li.3514336?ref=vogunte.ch) ähnlich: «Das spart Energie und verursacht keinen zusätzlichen Lärm», sagt sie über passive Massnahmen wie Beschattung und Begrünung. Auch die Genfer Baudirektorin Marjorie de Chastonay betont, Klimaanlagen seien kein Tabu, aber eben auch keine Wunderlösung – Vorrang hätten Nachtlüftung und Beschattung. ### Die Politik zieht nach Diesen Sommer ist Bewegung in die Sache gekommen. Der Aargauer SVP-Nationalrat Thomas Burgherr hat eine parlamentarische Initiative eingereicht, die Split-Geräte schweizweit von der Bewilligungspflicht befreien soll – mit wirtschaftlicher statt ökologischer Begründung: schlecht ausgeschlafene, unkonzentrierte Arbeitnehmende und höhere Unfallrisiken in überhitzten Betrieben. Ein Installateur bestätigte gegenüber der [Aargauer Zeitung](https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/klimaanlagen-bewilligung-fuer-split-anlagen-noetig-ld.4209500?ref=vogunte.ch) die paradoxe Praxis: Gerade die lauteren, stromhungrigeren mobilen Geräte brauchen keine Bewilligung, die leiseren, effizienteren Split-Anlagen dagegen schon. Von der Gesundheitsseite kommt der Vorstoss des GLP-Nationalrats Patrick Hässig, der besonders gefährdete Gruppen wie ältere Menschen und Kleinkinder besser geschützt sehen will. Und auch der zuständige Bundesrat hat sich positioniert: Energieminister Albert Rösti sagte an seinem Sommergespräch im Verkehrshaus Luzern, das gehöre zur Eigenverantwortung – der Bund wolle Split-Anlagen einfacher bewilligen lassen, lehne aber eine Klimaanlagenpflicht ab. [Rösti selbst hat keine](https://www.20min.ch/story/hitzewelle-roesti-der-einbau-von-klimaanlagen-ist-keine-staatsaufgabe-103594382?ref=vogunte.ch): Im Büro verhindert das der Denkmalschutz, sein Wohnhaus sei gut genug isoliert. [Radio Central](https://www.radiocentral.ch/news/international/demonstrierende-begleiten-roestis-spaziergang-zum-verkehrshaus-164685218?ref=vogunte.ch) Am weitesten ist bereits der Kanton Bern gegangen: Der Grosse Rat hat im März 2026 mit 72 zu 68 Stimmen beschlossen, dass für leise, effiziente Anlagen mit selbst produziertem Strom künftig eine [Meldung statt einer Baubewilligung](https://www.swissinfo.ch/ger/nur-noch-meldepflicht-f%C3%BCr-klimaanlagen-mit-selbst-erzeugtem-strom/91039390?ref=vogunte.ch) genügen soll – Monate vor der grossen Hitzewelle entschieden. Aktuell zeigt das inzwischen definitive Klimabulletin von MeteoSchweiz: Der Juli 2026 hat den bisherigen Rekordhalter aus dem Jahr 2015 klar übertroffen und markiert mit Rang 1 seit Messbeginn 1864 einen neuen Höchstwert. Und laut Aargauer Zeitung hat allein Galaxus im Kanton Aargau 2026 mehrere Tausend Geräte verkauft – der Druck aus der Bevölkerung dürfte damit weiter zunehmen. ### Mein Fazit Die Schweiz hat kein Klimaanlagen-Verbot, aber ein Bürokratie-Puzzle aus 26 Teilen – und ausgerechnet die leiseren, effizienteren Anlagen trifft die strengere Regel. Wer sich fragt, warum an Schweizer Fassaden so wenig zu sehen ist, sollte weniger auf staatliche Verbote schauen als auf die eigenen vier Wände: Es sind Vermieter, Denkmalschutz und kommunale Praxis, die bremsen – nicht in erster Linie der Kanton. Solange sich daran nichts ändert, bleibt der mobile Monoblock mit dem Schlauch zum Fenster hinaus für die meisten die einzige Klimaanlage, über die sie selbst entscheiden können. ### Neuer Zoll wegen Zwangsarbeit? Was die USA der Schweiz vorwerfen – und was davon stimmt URL: https://www.vogunte.ch/neuer-zoll-wegen-zwangsarbeit-was-die-usa-der-schweiz-vorwerfen-und-was-davon-stimmt/ Last updated: 2026-08-05T05:43:34.000Z ### Das Wichtigste auf einen Blick - Seit dem 24\. Juli 2026 gilt ein Mindestzoll von 12,5 Prozent auf fast alle Schweizer Waren, die in die USA exportiert werden. - Begründung: Die Schweiz habe kein Importverbot für Waren aus Zwangsarbeit eingeführt. - Die USA haben nie geprüft, wie in der Schweiz tatsächlich produziert wird. - Innerhalb von 15 Monaten stützen sich die USA auf drei verschiedene Rechtsgrundlagen, um Zölle zu verhängen. - Besonders betroffen: die Maschinen- und Präzisionsindustrie. Profiteure: die Uhrenbranche. - Ein neues Zwangsarbeitsgesetz würde den Zollsatz nur von 12,5 auf 10 Prozent senken – nicht auf null. --- ### Keine Lust zum Lesen? Hier geht's zum Video: ## Was jetzt gilt Seit Freitag, dem 24\. Juli 2026 ist es offiziell: Für Waren aus der Schweiz, die in die USA exportiert werden, gilt ein Mindestzoll von 12,5 Prozent. Laut [SECO](https://www.seco.admin.ch/de/handelsbeziehung-schweiz-usa?ref=vogunte.ch) bedeutet das konkret: Wer bisher fünf Prozent Zoll gezahlt hat, zahlt neu 12,5 Prozent. Wer bereits zwanzig Prozent gezahlt hat, bleibt bei zwanzig – denn das neue Minimum greift nur, wenn der bisherige Zoll darunter lag. Damit steht die Schweiz schlechter da als die EU (zehn Prozent), Japan oder Taiwan. Ausgenommen vom neuen Mindestzoll sind einzelne Warengruppen wie Kaffee, Rindfleisch und bestimmte Früchte – sie zahlen weiterhin nur den bisherigen Basiszoll. Ebenfalls nicht betroffen: Stahl, Aluminium, Kupfer, Halbleiter und Pharmaprodukte. Für diese gilt die sogenannte Section 232, eine eigene Zollkategorie mit einer nationalen Sicherheitsbegründung. Die offizielle Begründung für den neuen Satz ist ungewöhnlich. Das Büro von US-Handelsbeauftragtem Jamieson Greerwirft der Schweiz vor, kein Importverbot für Waren aus Zwangsarbeit zu haben und ein solches auch nicht durchzusetzen. Der Bundesrat weist den Vorwurf entschieden zurück – aber der Zollsatz gilt trotzdem. ## Drei Rechtsgrundlagen in fünfzehn Monaten Um zu verstehen, wie es dazu gekommen ist, lohnt sich ein Blick auf die letzten anderthalb Jahre. Am 2\. April 2025 verkündete Donald Trump seine weltweiten Zölle. Die Rechtsgrundlage war ein Notstandsgesetz von 1977, das ursprünglich als Einschränkung präsidialer Macht gedacht war und Sanktionen bei aussergewöhnlichen Bedrohungen aus dem Ausland erlaubt. Für die Schweiz waren zunächst 31 Prozent angekündigt, dann pausiert. Es galten vorübergehend zehn Prozent. Im Mai 2025 erklärte das US-Handelsgerichtshof diese Zölle für rechtswidrig – die Regierung zog den Fall weiter. Als die Verhandlungen im August 2025 scheiterten, wurde der Satz auf 39 Prozent angehoben. Das Berufungsgericht bestätigte im selben Monat die Rechtswidrigkeit. Auch das änderte zunächst nichts. Im November 2025 unterzeichneten die Schweiz, Liechtenstein und die USA eine Absichtserklärung: Die USA begrenzen den Zusatzzoll auf 15 Prozent, die Schweiz verspricht, dass Schweizer Unternehmen bis 2028 rund 200 Milliarden Dollar in den USA investieren werden. Am 20\. Februar 2026 fällte der Oberste Gerichtshof der USA ein klares Urteil: sechs zu drei. Vorsitzender Richter John G. Roberts schrieb unmissverständlich, Zölle seien Sache des Kongresses, so stehe es in der Verfassung. Die auf dem Notstandsgesetz gestützten Zusatzzölle seien illegal. Laut dem [Congressional Research Service](https://www.congress.gov/crs-product/LSB11460?ref=vogunte.ch) war das eine historische Entscheidung. Noch am selben Tag unterschrieb Trump eine neue Zollverordnung – diesmal gestützt auf Section 122 des Handelsgesetzes von 1974\. Dieses Gesetz erlaubt dem Präsidenten Zölle zu erheben, wenn ein gefährlicher Geldabfluss in ein anderes Land vorliegt. Maximal 15 Prozent, für höchstens 150 Tage. Auch diese Zölle erklärte das Handelsgerichtshof im Mai 2026 für unzulässig – Begründung: Ein Zahlungsbilanzproblem, wie das Gesetz es voraussetze, sei im Dekret gar nicht benannt worden. Die Regierung legte erneut Berufung ein. Genau an dem Tag, an dem die 150 Tage abliefen – dem 24\. Juli 2026 – kam die dritte Rechtsgrundlage: Section 301 des Handelsgesetzes von 1974\. Diese erlaubt dem US-Handelsbeauftragten, Zölle zu verlangen, wenn die Handelspraxis eines anderen Landes als unangemessen oder diskriminierend gilt und den US-Handel beeinträchtigt. Die neue Begründung: fehlende Massnahmen gegen Zwangsarbeit. ## Washingtons Begründung Der US-Bericht ist öffentlich und umfasst 92 Seiten. Der [USTR-Bericht vom 2\. Juni 2026](https://ustr.gov/sites/default/files/files/Press/Releases/2026/USTR%20Report%20Sec%20301%20FL%20301%206-2-26%20FINAL%20for%20upload.pdf?ref=vogunte.ch) hält fest: Die USA verbieten seit 1930 die Einfuhr von Waren aus Zwangsarbeit. Nun verlangen sie von ihren Handelspartnern dasselbe – auch dann, wenn nur ein Teil einer Ware unter Zwangsarbeitsbedingungen produziert wurde. Am 12\. März 2026 eröffnete der US-Handelsbeauftragte Untersuchungen gegen 60 Länder. Die Schweiz war eines davon. Das [Ergebnis](https://ustr.gov/about/policy-offices/press-office/press-releases/2026/july/ustr-takes-action-forced-labor-section-301-investigations?ref=vogunte.ch): Nur sechs Länder haben ein solches Importverbot – Kanada, Ecuador, die EU, Indonesien, Mexiko und Pakistan. 54 weitere Länder, darunter die Schweiz, haben keines. Mehrere Länder argumentierten, bestehende Gesetze würden dasselbe bewirken – der Bericht hält dagegen: Regeln, die zusammengenommen etwas bewirken sollen, seien kein direktes Verbot. Die amerikanische Argumentation lautet: Zwangsarbeit senkt Produktionskosten künstlich. Wer Waren aus Zwangsarbeit importieren darf, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen, die faire Löhne zahlen. Eine im Bericht zitierte RAND-Studie schätzt, dass fehlende Prüfpflichten etwa 2,5 Prozent des Warenwerts einsparen. Hinzu kommt: Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt, dass 2021 weltweit 27,6 Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen wurden. ## Berns Gegenposition Das Wirtschaftsdepartement (WBF) weist die Vorwürfe zurück. Die Schweiz setze statt auf ein Importverbot auf ein «risikobasiertes Sorgfalts- und Transparenzregime»: Unternehmen müssen ihre Lieferketten selber prüfen und jährlich öffentlich Bericht erstatten. Wer das nicht tut oder falsch berichtet, wird mit bis zu 100'000 Franken gebüsst (Art. 964j–964l OR und Art. 325ter StGB, in Kraft seit 1\. Januar 2022). Bern hält dieses System für «mindestens gleichwertig» – und bestreitet damit nicht das Fehlen eines Verbots, sondern dessen Notwendigkeit. Liest man das Gesetz genauer, fallen zwei Punkte auf. Erstens: Bestraft wird die fehlende oder falsche Berichterstattung – nicht die Zwangsarbeit selbst. Wer sauber berichtet, dass es in seiner Lieferkette ein Problem gibt, hat das Gesetz erfüllt. Eine Konzernhaftung ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Zweitens: Die gesetzliche Sorgfaltspflicht gilt für Kinderarbeit und Konfliktmineralien – Zwangsarbeit ist nicht erfasst (Art. 964a und 964j–964l OR). In Bern ist man sich nicht einig, wie nun zu reagieren ist. Die Linke kritisiert die Willkür aus Washington – fordert aber gleichzeitig, dass die Schweiz endlich selbst handelt. Die Rechte warnt vor Schnellschüssen: Man solle kein Gesetz machen, nur um Trump zu besänftigen. Einen historischen Anknüpfungspunkt gibt es: Im März 2021 lag im Ständerat eine Motion des Genfer SP-Ständerats Carlo Sommaruga vor – Titel: «Einfuhrverbot für Waren aus Zwangsarbeit». Der Ständerat lehnte sie ab. Der Bundesrat war dagegen: Die Bundesverwaltung könne nicht überprüfen, unter welchen Bedingungen im Ausland produziert werde. Das wäre genau das Gesetz, das die Amerikaner heute vermissen. ## Wen trifft es – und wen nicht? Besonders betroffen ist laut [NZZ](https://www.nzz.ch/wirtschaft/die-neuen-us-zoelle-bevorteilen-die-eu-gegenueber-der-schweiz-die-wirtschaft-protestiert-ld.10016795?ref=vogunte.ch) die Maschinen- und Präzisionsindustrie: Werkzeugmaschinen, Messgeräte, Automationskomponenten. Diese Branchen zahlten bisher wenig oder gar keinen Zoll – jetzt wird der Satz auf 12,5 Prozent angehoben. Jean-Philippe Kohl, Leiter Wirtschaftspolitik bei Swissmem, nennt den Vorwurf absurd: Die Vorprodukte der Schweizer Industrie stammten in der Regel aus der Schweiz oder der EU – aus Regionen, die kein Zwangsarbeitsproblem kennen. Für die Uhrenbranche ist der neue Satz hingegen eine Erleichterung: 12,5 Prozent sind der tiefste Zollansatz seit April 2025. Pharma ist vom Zwangsarbeits-Zoll ausgenommen – steht aber dennoch vor neuen Zöllen: Ab dem 31\. Juli erheben die USA Abgaben auf Schweizer Medikamente von bis zu 15 Prozent, gestützt auf Section 232\. Ausnahmen existieren: Roche und Novartis wurde eine dreijährige Befreiung in Aussicht gestellt, im Gegenzug für Investitionszusagen von 50 beziehungsweise 23 Milliarden Dollar in den USA. ## Würde ein Zwangsarbeitsgesetz den Zoll beseitigen? Die Antwort geben die Amerikaner selbst. Für Länder mit einem bestehenden oder künftigen Importverbot für Waren aus Zwangsarbeit sieht die US-Seite laut [SECO](https://www.seco.admin.ch/de/handelsbeziehung-schweiz-usa?ref=vogunte.ch) einen Zollsatz von zehn Prozent vor. Das Beispiel EU zeigt, was das konkret bedeutet: Die EU hat genau dieses Gesetz – und zahlt trotzdem zehn Prozent. Denn von den sechs Ländern mit einem Verbot hat nach Einschätzung der US-Seite keines dieses Verbot ausreichend durchgesetzt. Hinzu kommt: Gegen die Schweiz laufen seit März 2026 zwei Verfahren. Neben dem Zwangsarbeits-Vorwurf prüfen die USA auch angebliche Überkapazitäten in der Industrie. Die Ergebnisse sind noch nicht veröffentlicht – laut SECO könnten der Schweiz daraus weitere Zusatzzölle drohen. Das Muster der letzten 15 Monate ist klar: In drei Schritten nutzten die USA drei verschiedene Rechtsgrundlagen, um Zusatzzölle zu rechtfertigen – ein Notstandsgesetz, ein Zahlungsbilanzgesetz, und jetzt Zwangsarbeit. Jedes Mal, wenn eine Begründung wegfiel, folgte eine neue. Die nächste Untersuchung läuft bereits. ## Mein Fazit Der neue Zoll ist kein Urteil über Schweizer Produktionsbedingungen. Die USA haben nie geprüft, wie hierzulande tatsächlich gearbeitet wird. Es geht um eine Handelslogik, die sich mit wechselnden Begründungen verkleidet, aber dasselbe Ziel verfolgt: mehr Schutz für amerikanische Produzenten. Die Frage, ob die Schweiz ein Importverbot für Waren aus Zwangsarbeit braucht, wäre es wert, unabhängig von Washington diskutiert zu werden. 27,6 Millionen Menschen in Zwangsarbeit weltweit – das ist eine reale Zahl, die eine eigene Antwort verdient. Eine, die nicht von einem Handelsdeal abhängt. Aber wer glaubt, mit einem neuen Gesetz den Zoll verschwinden zu lassen, irrt. Der Nagel bleibt in der Wand. Man hängt bloss ein anderes Bild daran. ### Warum der US-Zwangsarbeits-Zoll nichts mit Zwangsarbeit zu tun hat URL: https://www.vogunte.ch/warum-der-us-zwangsarbeits-zoll-nichts-mit-zwangsarbeit-zu-tun-hat/ Last updated: 2026-07-29T04:00:34.000Z In 15 Monaten haben die USA drei Rechtsgrundlagen verbraucht, um Zölle auf Schweizer Waren zu begründen. Die aktuelle heisst «Zwangsarbeit». Was das wirklich bedeutet – und was ich dabei über unsere eigene Handelspolitik denke. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### E-ID verschoben: Der Bund traut seiner eigenen Sicherheitsprüfung nicht URL: https://www.vogunte.ch/e-id-verschoben-der-bund-traut-seiner-eigenen-sicherheitsprufung-nicht/ Last updated: 2026-07-23T04:15:08.000Z ### **Das Wichtigste auf einen Blick** - Das **Bundesamt für Justiz (BJ)** hat die Einführung der **E-ID** am 30\. Juni 2026 auf unbestimmte Zeit verschoben - Geplanter Start war der **1\. Dezember 2026** — ein neues Datum gibt es nicht - Grund: **Deepfakes** und **Schadsoftware** auf dem Endgerät machen den Online-Ausstellungsprozess unsicher - Kern des Problems: Der **Liveness-Check** der **Swiyu-App** könnte mit KI-generierten Videos ausgetrickst werden - Die **Vertrauensinfrastruktur** (technisches Grundgerüst) startet aber dennoch wie geplant im ersten Halbjahr 2027 ### Keine Lust zum Lesen? Hier geht's zum Video: Das Schweizer Volk hat der **E-ID** im September 2025 zugestimmt — hauchdünn, mit 50,39 Prozent. Neun Monate später zieht der Bund die Notbremse. Die elektronische Identitätskarte, das grösste Digitalisierungsprojekt des Bundes, kommt vorerst nicht. Kein neues Datum, kein Fahrplan, keine Garantie. Und der Grund sitzt mitten im Kern des Systems. ### Die Geschichte eines knappen Ja Wer die aktuelle Verschiebung verstehen will, muss kurz zurückblenden. Im März 2021 legte das Volk die erste Version der E-ID klar ab: [64,4 Prozent sagten Nein](https://www.srf.ch/news/schweiz/volksabstimmungen-vom-7-maerz-2021/abstimmungen-2021-e-id-gesetz-abgelehnt?ref=vogunte.ch), kein einziger Kanton stimmte zu. Der Bund zeichnete das Projekt neu auf — diesmal als rein staatliche Lösung, ohne private Anbieter. Das überarbeitete E-ID-Gesetz wurde im September 2025 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 50,39 Prozent angenommen. Die Ja-Stimmen übertrafen die Nein-Voten um lediglich 21'270 Stimmen. Verkauft wurde die neue E-ID mit drei Versprechen: sicher, freiwillig, gratis. Ausgerechnet beim ersten dieser Versprechen hakt es nun. Nach der knappen Abstimmung gab Justizminister Beat Jans das Datum aus: Die E-ID soll vor Ende 2026 verfügbar sein. Das Bundesamt für Justiz konkretisierte im Februar 2026: Voraussichtlich ab dem 1\. Dezember 2026\. Gleichzeitig kündigte der Bund erste Nachbesserungen an — unter anderem eine neue Regel zur **AHV-Nummer**: Nur noch gesetzlich berechtigte Anbieterinnen dürfen sie abfragen; unautorisierte Anfragen würden von der «Swiyu»-App automatisch blockiert. Zudem strich das Parlament dem Projekt 1,7 Millionen Franken — mit Auswirkungen auf den Zeitplan, wenn auch der Bund betonte, die Sicherheit sei davon nicht betroffen. [BJ, Medienmitteilung 25\. Februar 2026](https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-103894.html?ref=vogunte.ch) ### Deepfakes und ein Liveness-Check, der versagt Am 30\. Juni 2026 gab das Bundesamt für Justiz bekannt: Die E-ID lässt sich nicht wie ursprünglich genannt ab dem 1\. Dezember 2026 nutzen. Ein genaues Startdatum werde erst kommuniziert, sobald die laufenden Arbeiten weitgehend abgeschlossen seien. [BJ, Medienmitteilung 30\. Juni 2026](https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-104900.html?ref=vogunte.ch) Der offizielle Grund: Neueste Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz brächten zusätzliche Herausforderungen. Der Online-Ausstellungsprozess soll stärker abgesichert werden, um das Einschleusen von **Schadsoftware** auf dem Endgerät zu erschweren und **Deepfakes** zuverlässiger zu erkennen. Um zu verstehen, warum Deepfakes das ganze System ins Wanken bringen, muss man wissen, wie eine E-ID überhaupt beantragt wird. Der Weg läuft über die **Swiyu-App** des Bundes: Zuerst fotografiert man seinen Pass oder Ausweis, dann nimmt man ein kurzes Selfie-Video auf. Diese Daten werden an das **Bundesamt für Polizei (Fedpol)** übermittelt und dort automatisch geprüft. Stimmt beides überein, wird die E-ID freigeschaltet — in wenigen Minuten. Der automatische Abgleich ist dabei der Normalfall; eine manuelle Überprüfung durch Mitarbeitende ist die Ausnahme. [dnip.ch, Januar 2025](https://dnip.ch/2025/01/14/e-id-ausstellungsprozess/?ref=vogunte.ch) Das Selfie-Video hat dabei eine klare Sicherheitsfunktion: Es soll beweisen, dass ein echter, lebendiger Mensch vor der Kamera sitzt. Dieses Verfahren nennt sich **Liveness-Check** — eine Lebendigkeitsprüfung. Die Software analysiert Bewegung, Lichtreflexe und räumliche Tiefe des Gesichts, um eine echte Person von einem Trick zu unterscheiden. [eid.admin.ch](https://www.eid.admin.ch/de/e-id/wie-funktioniert-die-e-id?ref=vogunte.ch) Genau hier liegt das Problem. Ein Deepfake ist ein per KI erzeugtes Video-Gesicht, das so täuschend echt wirkt, dass es diesen Liveness-Check überlisten kann. Ingrid Ryser, Informationschefin des Bundesamts für Justiz, fasst die Bedrohung so zusammen: [«Es muss sichergestellt sein, dass niemand anderes mit manipulierten Bildern und Videos eine E-ID auf Ihren Namen gefälscht erwerben kann.»](https://www.srf.ch/news/schweiz/e-id-wird-verschoben-bundesrat-sieht-sicherheitsrisiken-durch-kuenstliche-intelligenz?ref=vogunte.ch) Es geht also um **Identitätsdiebstahl via Gesichtsfälschung** — jemand könnte mit einem gefälschten Video eine E-ID auf fremden Namen ausstellen lassen. [SRF, Juli 2026](https://www.srf.ch/news/schweiz/e-id-wird-verschoben-bundesrat-sieht-sicherheitsrisiken-durch-kuenstliche-intelligenz?ref=vogunte.ch) Das Problem beschränkt sich übrigens nicht auf die E-ID. Die gleiche Methode — Ausweis scannen, Selfie-Video — verwenden heute auch Banken und Telekomgesellschaften bei der Online-Kontoeröffnung. [iWay, März 2026](https://www.iway.ch/de/blog/deepfakes-und-digitale-identitaet/?ref=vogunte.ch) Die **Finanzmarktaufsicht Finma** hat die Banken im Februar 2026 ausdrücklich gewarnt: Deepfakes seien eine reale Bedrohung für die digitale Identifikation, manipulierte Videos würden immer schwerer zu erkennen. [Finma, Aufsichtsmitteilung 02/2026](https://www.finma.ch/de/news/2026/02/20260213-mm-aufsichtsmitteilung-02-2026/?ref=vogunte.ch) — via [Tippinpoint, Juli 2026](https://tippinpoint.ch/?ref=vogunte.ch) ### Passbüro als Ausweg? Nicht für den Bund Politisch sorgt die Verschiebung für Unmut. Grünen-Nationalrat und IT-Unternehmer Gerhard Andrey betont, dass Sicherheit nicht Stillstand bedeute. Er sieht einen pragmatischen Ausweg: Man könnte die E-ID nächsten Frühling im Passbüro ausstellen — dort statt online. Das E-ID-Gesetz erlaubt das ausdrücklich. [SRF, Juli 2026](https://www.srf.ch/news/schweiz/e-id-wird-verschoben-bundesrat-sieht-sicherheitsrisiken-durch-kuenstliche-intelligenz?ref=vogunte.ch) Der Bund will diesen Weg aber nicht. Eine interne **Aktennotiz des Bundesamts für Justiz** macht deutlich warum: Ein Verzicht auf den Online-Prozess würde die Verbreitung der E-ID stark verlangsamen und damit, so das Dokument wörtlich, «den Gesamtnutzen des Programms E-ID stark gefährden». [dnip.ch, Juli 2026](https://dnip.ch/2026/07/03/vogt-am-freitag-passbuero/?ref=vogunte.ch) — [SRF, Juli 2026](https://www.srf.ch/news/schweiz/e-id-wird-verschoben-bundesrat-sieht-sicherheitsrisiken-durch-kuenstliche-intelligenz?ref=vogunte.ch) Hinzu kommt ein konkretes Problem: Die Kantone wollen für die Ausstellung im Passbüro eine Gebühr von 29 Franken erheben — was direkt dem grossen Versprechen widerspricht, die E-ID sei gratis. [dnip.ch, Juli 2026](https://dnip.ch/2026/07/03/vogt-am-freitag-passbuero/?ref=vogunte.ch) Immerhin: Von der Verschiebung unberührt bleibt die **Vertrauensinfrastruktur** — das technische Grundgerüst, über das digitale Nachweise laufen sollen. Diese soll wie geplant im ersten Halbjahr 2027 ihren Betrieb aufnehmen. Über sie könnte dann zum Beispiel der elektronische Führerausweis ausgestellt werden, auch wenn die E-ID selbst noch nicht startet. [BJ, Medienmitteilung 30\. Juni 2026](https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-104900.html?ref=vogunte.ch) ### Was auf dem Spiel steht Die E-ID ist nie als Einzelprojekt geplant gewesen. Der Bund sieht sie als Schlüssel für die digitale Transformation der Verwaltung — als Grundlage für eine ganze Reihe von Behördengängen online. Besonders konkret wird das beim **E-Collecting**: dem digitalen Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden. Im Jahr 2024 erschütterte ein weitreichender Unterschriftenbetrug die Schweizer Politik. Systematisch waren gefälschte Unterschriften für eidgenössische Volksinitiativen eingereicht worden. Bezahlte Sammler fälschten Zehntausende Unterschriften — schrieben ganze Bögen ab, erfanden Geburtsdaten und Adressen. [Tamedia / Tages-Anzeiger, September 2024](https://www.tagesanzeiger.ch/?ref=vogunte.ch) Das E-Collecting sollte genau diesen Skandal unmöglich machen. Doch für sicheres digitales Unterschreiben braucht es eine sichere Online-Identität — eben die E-ID. [SRF, Juni 2025](https://www.srf.ch/news/schweiz/pilotprojekt-fuer-e-collecting-unterschriften-bald-digital-sammeln-die-wichtigsten-antworten?ref=vogunte.ch) Die Lage ist damit paradox: Ein Fälschungsproblem soll mit einem Werkzeug gelöst werden, das selbst ein Fälschungsproblem hat. ### Mein Fazit Das knappe Ja zur E-ID im September 2025 war auch ein Vertrauensvorschuss. Viele Skeptiker liessen sich von den Versprechen — sicher, freiwillig, gratis — überzeugen. Jetzt bestätigt der Bund selbst, dass das Sicherheitsversprechen noch nicht einlösbar ist. Das ist keine Kleinigkeit. Wer knapp Ja gesagt hat, hat das im Vertrauen auf Zusagen getan, die sich als voreilig erweisen. Und wer Nein gesagt hat, sieht sich bestätigt. Am Ende stehen beide Seiten mit dem gleichen unguten Gefühl da. ### Die E-ID und das ungute Gefühl, das bleibt URL: https://www.vogunte.ch/die-e-id-und-das-ungute-gefuhl-das-bleibt/ Last updated: 2026-08-08T03:48:56.000Z Der Bund verschiebt die E-ID — aber mein ungutes Gefühl verschiebt er nicht mit. Warum ich so lange wie möglich auf eine digitale Identität verzichten würde, und was mich dabei am meisten beschäftigt. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Die globale Gleichschaltung: Wer dirigiert die Welt? URL: https://www.vogunte.ch/die-gleichschaltung-weltweit-wer-zieht-wirklich-die-faden/ Last updated: 2026-09-30T05:09:05.000Z ### Das Wichtigste auf einen Blick - Länder rund um die Welt treffen **zur gleichen Zeit** ähnliche politische Entscheidungen — bei Migration, Klima, Redefreiheit und digitaler Identität - Das **G3P-Modell** (Global Public-Private Partnership) von **Iain Davis** beschreibt ein fünfstufiges Machtgefüge, das weit über nationale Regierungen hinausgeht - Ganz oben stehen **BIS**, **Zentralbanken** und einflussreiche **Familiendynastien** — sie finanzieren und koordinieren die globale Agenda - Darunter verteilen internationale Institutionen wie **WEF**, **UNO** und **WHO** die Leitlinien; nationale Regierungen setzen sie erst auf **Ebene 3** um - Das angestrebte Kontrollsystem besteht aus drei Bausteinen: **digitale Identität**, **CBDCs** und **Sozialkreditsystem** - Aktuell: Die EU verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis Ende 2026 eine **EUDI Wallet** bereitzustellen; die SNB verlängert ihr **Wholesale-CBDC-Pilotprojekt** bis Mitte 2027 --- ### Keine Lust zum Lesen? Hier geht's zum Video: Wenn Dutzende Länder gleichzeitig dieselben Massnahmen einführen — dieselbe Sprache verwenden, dieselben Prioritäten setzen, dieselben Gegner benennen —, dann stellt sich unweigerlich eine Frage: Ist das Zufall, oder folgt das einem Plan? Wer die letzten Jahre verfolgt hat, kennt das Muster. Ob beim **Corona-Narrativ**, der synchronen Einschränkung der **Redefreiheit** oder dem koordinierten Vorantreiben der **digitalen Identität**: Die westliche Welt tickt auf eine Art gleichgeschaltet, die sich mit normaler Demokratie kaum erklären lässt. Verschiedene Autoren — darunter **Whitney Webb**, **James Corbett**, **Tom Oliver Regenauer**, **Mel K** und **Iain Davis** — haben diese Machtstrukturen unabhängig voneinander untersucht. Ihre Begrifflichkeiten unterscheiden sich, ihre Grundaussagen nicht. ### Die Machtstrukturen - ein Überblick Das Modell, das sich aus diesen Recherchen destillieren lässt, ist überraschend klar. Macht funktioniert in Ebenen — und nationale Regierungen, so das zentrale Ergebnis all dieser Autoren, erscheinen in dieser Hierarchie erst auf Ebene drei. **Ebene 1** ist das eigentliche Machtzentrum: Hier wird die globale Strategie finanziert und inhaltlich definiert. **Ebene 2** verteilt diese Agenda über internationale Institutionen. **Ebene 3** umfasst unsere Staaten und Regierungen, die umsetzen, was oben beschlossen wurde. **Ebene 4** sorgt für die mediale Verbreitung des gewünschten Narrativs. Und auf **Ebene 5** — ganz unten — steht die Bevölkerung, die das Ergebnis zu spüren bekommt. ## Die fünf Ebenen im Detail ### Ebene 1 sind die Agenda-Macher Die Spitze: Wer finanziert und wer plant? Ganz oben in der Struktur lassen sich zwei Funktionen unterscheiden: **a) Die Strategiefinanzierung** Die **BIS** (Bank for International Settlements) mit Sitz in Basel koordiniert das weltweite Geldsystem und steht faktisch über den nationalen Zentralbanken. Whitney Webb beschreibt sie als eine Institution, die abgeschirmt von öffentlicher Kontrolle agiert. Tom Oliver Regenauer nennt sie einen überstaatlichen Regisseur. Dazu kommen die grossen **Zentralbanken** — Fed, EZB, BoE, SNB — die über Zinsen und Geldmenge Macht ausüben, auf die Regierungen kaum Einfluss haben. Ergänzt wird dieses Finanzierungsgefüge durch einflussreiche **Familiendynastien und Stiftungen**: Rockefeller, Rothschild, Soros, Carnegie — Akteure, die im Hintergrund bleiben, aber laut Webb, Corbett und Regenauer zum übergeordneten Machtzentrum gehören. **b) Die Strategieinhalte** Den inhaltlichen Teil der obersten Ebene teilen sich zwei Typen von Institutionen: **\- Koordinatoren der Macht** — wie die Bilderberg-Gruppe, das WEF, Le Cercle oder der Club de Madrid — legen fest, wer was macht und welche politischen Ziele prioritär sind. **\- Autoren der Macht** — darunter der Council on Foreign Relations, die Trilateral Commission, Chatham House, der Club of Rome und die RAND Corporation — erarbeiten die globalen Narrative inhaltlich vor. James Corbett erklärt, dass diese Institutionen die Vorarbeit leisten, die nationale Regierungen später nur noch übernehmen. Iain Davis nennt sie «Agenda-Architekten». ### Ebene 2 sind die Agenda-Verteiler Internationale Institutionen, die das, was oben beschlossen wurde, in die Welt hinaustragen und in verbindliche Rahmenbedingungen übersetzen. Dazu gehören UNO, WHO, Weltbank, IPCC und WTO als normgebende Körperschaften, aber auch Vernetzungsorganisationen wie das WEF, die Atlantikbrücke und die OECD, die politische und wirtschaftliche Führungspersonen in die neuen Narrative einführen. Auf dieser Ebene sitzen zudem private Philanthropen wie die Gates Foundation und die Open Society Foundations, globale Konzerne wie BlackRock, Microsoft, Google, Visa und Paypal, die eine weltweite Infrastruktur zur Durchsetzung dieser Agenda aufbauen, sowie hunderte staatsnaher oder staatlich finanzierter NGOs — von USAID über das National Endowment for Democracy bis zu Human Rights Watch und Amnesty International —, die als scheinbar unabhängige Stimmen die gewünschten Narrative und moralischen Normen verbreiten. ### Ebene 3 sind die Agenda-Vollstrecker Hier erscheinen erst unsere nationalen Regierungen, Parlamente und politischen Parteien. Sie schaffen Gesetze, Verbote und Strafen, die den von oben vorgegebenen Kurs zementieren — häufig gegen den erklärten Willen der eigenen Bevölkerung. Neben den gewählten Regierungen zählen zu dieser Ebene auch private Vollstrecker wie Banken und Unternehmen, die Druck auf Individuen ausüben können (Entlassung, Kontosperrung), instrumentalisierte Aktivistenbewegungen wie Extinction Rebellion oder Fridays for Future als «narrative Helfer», der Deep State — Geheimdienste und Ministerialverwaltungen und regierungsnahe und oft regierungsfinanzierte Organisationen (NGO's), die unabhängig von Wahlergebnissen bestehen bleiben. ### Ebene 4 sind die Propagandaorgane Massenmedien und Konzernmedien verbreiten das gewünschte Narrativ und halten es kontinuierlich präsent. Social-Media-Plattformen verstärken bevorzugte Inhalte algorithmisch. KI-Systeme filtern und priorisieren bereits vor. Filme, Serien und Musik transportieren neue Wertvorstellungen in die Breite. Und Fakten-Checker haben die Aufgabe, abweichende Informationen als falsch oder gefährlich zu markieren — auch dann, wenn sie faktisch korrekt sind. ### Ebene 5 — ganz unten — ist die Bevölkerung Wir bekommen das Ergebnis zu spüren. Wir sind die Adressaten der Narrative, die Zielgruppe der Kontrolle und — das ist der eigentliche Kern dieses Modells — die einzige Gruppe, die bisher nicht aktiv in diese Struktur eingebunden ist. Weder als Entscheidungsträger noch als informierte Beteiligte. ![](https://storage.ghost.io/c/ea/71/ea71da6c-1b39-450e-93a8-cc6deabd40ce/content/images/2026/07/Neue-Weltordnung---VoGunte.png) ### Wie die Gleichschaltung funktioniert: Schlüsselpositionen statt Massenmanipulation Man muss nicht Tausende Menschen bestechen, um eine ganze Gesellschaft in eine bestimmte Richtung zu lenken. Es reicht, die richtigen Personen an die richtigen Stellen zu setzen. Ein Verleger, der bei Bilderberg aktiv ist, wählt passende Chefredakteure — und diese setzen die Linie im ganzen Haus durch. Ein Minister mit Verbindung zur **Atlantikbrücke** setzt Prioritäten, und seine gesamte Verwaltung arbeitet diese nach, ohne zu wissen, woher die Vorgaben ursprünglich kommen. Die Verbindungen zwischen den Machtebenen und öffentlichen Positionen sind dokumentiert: Emmanuel Macron ist **WEF Young Global Leader** und Bilderberg-Teilnehmer. Ursula von der Leyen nahm an der Bilderberg-Konferenz teil. Friedrich Merz hat Verbindungen zur **Trilateral Commission**, zur Atlantikbrücke und ist Bilderberg-Teilnehmer. Barack Obama hatte elf Mitglieder in seiner Administration, die gleichzeitig der Trilateral Commission angehörten. Das sind keine Verschwörungen — das sind öffentlich dokumentierte Mitgliedschaften. ## Die Ziele: Was soll am Ende stehen? Alle genannten Autoren kommen bei der Frage nach dem Endziel zu einem auffallend einheitlichen Bild. Es geht um die **Schwächung nationaler Regierungen** und die **Reduktion demokratischer Mitbestimmung**, den Aufbau einer **supranationalen Führungsebene**, die Vereinheitlichung globaler Regeln — und die **Kontrolle über Daten und Ressourcen**. Privatbesitz soll in Nutzungsrechte umgewandelt werden. Iain Davis spricht von einer «Tokenisierung von Ressourcen» — ein System, in dem nichts mehr gehört, sondern nur noch ausgeliehen wird. ### Chaos als Werkzeug Der Weg zu diesem Ziel führt über Destabilisierung. Chaos ist laut diesen Analysen kein Beiprodukt der Zeitläufte, sondern ein Instrument. Fünf Methoden werden beschrieben: 1. die **Verschärfung ideologischer Konflikte** (links gegen rechts, arm gegen reich), 2. die **Produktion dauerhafter Krisen** (Pandemie, Klimaangst, Energieumstieg), 3. die **Überlastung staatlicher Systeme** durch unkontrollierte Migration — was Tom Oliver Regenauer das **Cloward-Piven-Prinzip** nennt —, 4. die **Verknappung von Ressourcen** sowie 5. die gezielte **Untergrabung der Wahrnehmung** durch widersprüchliche Informationen. Wer nicht mehr weiss, was stimmt, folgt denen, die einfache Antworten parat haben. ### Das digitale Kontrollsystem Die angebotene Lösung auf all dieses Chaos ist stets dieselbe: > Weniger Freiheit für mehr Sicherheit > — durch mehr Kontrolle. Das konkrete System, das dazu aufgebaut wird, besteht aus drei Bausteinen. 1. Der erste ist die **digitale Identität** (eID): biometrisch, verhaltensbasiert, und laut Davis, Webb und Regenauer dazu gedacht, zum Schlüssel für alle Lebensbereiche zu werden — Reisen, Arbeit, Gesundheit, Bankgeschäfte. Aktuell verpflichtet die eIDAS-2.0-Verordnung alle EU-Mitgliedstaaten, ihren Bürgerinnen und Bürgern bis Ende 2026 eine digitale Identitäts-Wallet bereitzustellen. Im Juni 2025 warnten rund 130 Organisationen und Einzelpersonen — darunter die Electronic Frontier Foundation und die American Civil Liberties Union — vor einem Aufbau, der Ort und Zeit jeder Nutzung einer digitalen Identität zentral trackt. 2. Der zweite Baustein sind **CBDCs** (Central Bank Digital Currencies): staatliche Digitalwährungen, die das Bargeld ersetzen sollen, vollständig nachverfolgbar sind und an Bedingungen geknüpft werden können. Die SNB hat ihr Projekt Helvetia — ein Wholesale-CBDC-Pilotprojekt für Finanzinstitute — bis Mitte 2027 verlängert und ausgebaut; über 750 Millionen Franken in digitalen Bonds wurden bereits damit abgewickelt. Was heute noch auf den Interbankenverkehr beschränkt ist, könnte morgen die Grundlage für ein Retail-System bilden. 3. Der dritte Baustein ist das **Sozialkreditsystem**: eine digitale Verhaltenssteuerung, wie sie in China bereits existiert. Wer sich korrekt verhält, erhält Zugang. Wer sich querstellt, wird mit Einschränkungen bestraft. Macht wird technisch durchgesetzt — automatisiert, ohne persönliches Ermessen. ## Mein Fazit Das Muster ist real, die Akteure sind öffentlich dokumentiert, und die Richtung ist klar. Was sich über Jahrzehnte als Verschwörungstheorie abtun liess, hat heute eine Infrastruktur: eIDAS 2.0 läuft, Projekt Helvetia läuft, die WHO-Verträge werden verhandelt. Die entscheidende Frage ist nicht mehr, ob es diese Strukturen gibt — sondern ob die Bevölkerung bereit ist, ihnen eine Grenze zu setzen, bevor das System vollständig steht. ### Wenn zwei Leute verschiedene Preise sehen: Was hinter «Surveillance Pricing» steckt — und was die Schweiz (nicht) dagegen tut URL: https://www.vogunte.ch/wenn-zwei-leute-verschiedene-preise-sehen-was-hinter-surveillance-pricing-steckt-und-was-die-schweiz-nicht-dagegen-tut/ Last updated: 2026-07-15T15:31:14.000Z ### **Das Wichtigste auf einen Blick** - **Surveillance Pricing** (deutsch: «Überwachungspreise» oder «persönliche Preise») bedeutet: Verschiedene Personen sehen für dasselbe Produkt im gleichen Moment unterschiedliche Preise — je nachdem, was das System über ihre Kaufbereitschaft schätzt. - Der Unterschied zu **dynamischen Preisen** ist entscheidend: Dynamische Preise schwanken für alle gleich (Angebot und Nachfrage), persönliche Preise schwanken je nach Profil der einzelnen Person. - Die US-Fluggesellschaft **Delta Air Lines** hat öffentlich angekündigt, bis Ende 2025 rund **20 Prozent** ihrer Inlandflüge per KI individuell zu bepreisen — und bestreitet gleichzeitig, persönliche Daten dafür zu verwenden. - Ein Test der amerikanischen Konsumentenorganisation **Consumer Reports** bei **Instacart** hat gezeigt: Bei drei von vier Produkten sahen verschiedene Leute verschiedene Preise. - In der **Schweiz** gibt es kein explizites Verbot von persönlichen Preisen und keine Pflicht zur Offenlegung — anders als in der **EU**, wo die Omnibus-Richtlinie seit 2022 eine Informationspflicht vorschreibt. - **Digitec Galaxus** und **Zalando** setzen in der Schweiz auf dynamische, aber nach eigenen Angaben nicht personalisierte Preise. --- ### Keine Lust zum Lesen? Hier geht's zum Video: Zwei Leute suchen am selben Abend denselben Flug von Zürich nach Los Angeles. Beide klicken auf dieselbe Website. Und trotzdem sieht die eine Person einen anderen Preis als die andere. Das klingt nach einer Verschwörungstheorie. Es ist aber eine Praxis, die mittlerweile einen eigenen Namen hat: **Surveillance Pricing** — zu Deutsch etwa «Überwachungspreise» oder «persönliche Preise». Und es lohnt sich, den Unterschied zu verstehen. ### Dynamischer Preis oder persönlicher Preis — das ist nicht dasselbe Dynamische Preise kennt man: Ein Flug nach London kostet im Juli mehr als im Februar, weil mehr Leute fliegen wollen. Ein Hotel in Paris ist während der Olympischen Spiele teurer als im November. Der entscheidende Punkt bei dynamischen Preisen: Wenn zwei Leute im gleichen Moment denselben Flug anschauen, sehen beide denselben Preis. Der Preis schwankt zwar — aber er schwankt für alle gleich. Bei **persönlichen Preisen** ist das anders. Dort entscheidet nicht die allgemeine Nachfrage, sondern das Profil der einzelnen Person, was sie auf dem Bildschirm sieht. Das System schätzt, wieviel jemand zu zahlen bereit wäre, bevor er wegklickt — und zeigt ihr oder ihm genau diesen Preis an. Grundlage dafür ist die eigene digitale Datenspur: welches Gerät man benutzt, wo man sich befindet, was man früher gekauft hat, wie lange man auf einer Seite verweilt. Die **US-Handelsaufsicht FTC** untersucht diese Praxis seit einigen Jahren unter dem Begriff «Surveillance Pricing». Ein Bericht der FTC aus Januar 2025 hat bestätigt, dass grosse Technologie- und Datenanbieter persönliche Daten wie Standort, Browsing-Verhalten und Kaufhistorie nutzen, um individuelle Preise zu empfehlen. ### Delta Airlines und der öffentliche Widerspruch Besonders aufgefallen ist in den vergangenen Monaten die US-Fluggesellschaft **Delta Air Lines**. Deren Präsident **Glen Hauenstein** hat an einem Investorenanlass im November 2024 erklärt, das Ziel sei ein Preis, der nur für die jeweilige Einzelperson sichtbar sei. Im Juli 2025 hat Delta bestätigt, dass rund 3 Prozent der Inlandflüge bereits so verkauft werden — mit dem Ziel, diesen Anteil bis Ende 2025 auf 20 Prozent auszubauen. Die Technologie dafür liefert das israelische KI-Startup **Fetcherr**, das nach eigenen Angaben Millionen von Preisszenarien in Millisekunden simulieren kann. [Delta News Hub](https://news.delta.com/delta-responds-misinformation-around-ai-pricing?ref=vogunte.ch) Als daraufhin mehrere US-Senatoren kritische Fragen stellten, ruderte Delta zurück. In einem offiziellen Brief an die Senatoren schrieb das Unternehmen, es gebe kein Preisprodukt, das Kunden mit individuellen Preisen auf Basis persönlicher Daten anspreche. Fares seien öffentlich, und die Preise richteten sich nach dem Markt, nicht nach der Person. [CU Boulder Today](https://www.colorado.edu/today/2025/08/20/your-next-airline-ticket-could-be-priced-ai?ref=vogunte.ch) Wem soll man glauben — dem Präsidenten oder der Pressestelle? Travel-Experte Gary Leff hat darauf hingewiesen, dass Delta als erstes grosses US-Unternehmen so offen über KI-Preise spricht und konkrete Zahlen nennt — was andere Fluggesellschaften wohl bald nachziehen werden. [Harvard Law School](https://hls.harvard.edu/today/how-delta-airlines-and-other-companies-use-dynamic-pricing-to-determine-how-much-you-pay/?ref=vogunte.ch) ### Der Beweis aus dem Supermarkt Einen konkreten, nachgemessenen Fall gibt es beim amerikanischen Lebensmittel-Lieferdienst **Instacart**. Die Konsumentenorganisation **Consumer Reports** hat dort einen Test mit über 400 Teilnehmern durchgeführt: Alle bestellten zur gleichen Zeit die gleichen Produkte. Das Ergebnis: Bei rund drei von vier Produkten sahen verschiedene Leute verschiedene Preise. Bei einzelnen Produkten lagen die Unterschiede bei bis zu 23 Prozent. Ein Dutzend Eier wurde gleichzeitig zu fünf verschiedenen Preisen angeboten. Instacart hat auf Anfrage bestritten, die Preise nach persönlichen Daten zu richten. Es handle sich um zufällige Preisexperimente nach Produktgruppe und Ort. Nach der Veröffentlichung des Tests hat Instacart diese Experimente gestoppt. Klar bleibt: Den einen Preis, den früher alle sahen, gibt es immer seltener. Ob die Unterschiede gezielt oder zufällig entstehen — das ist die eigentliche Frage. ### Wie das System eine Person einschätzt Das Profil, das ein System in Sekundenbruchteilen über eine Nutzerin oder einen Nutzer erstellt, braucht kein detailliertes Dossier. Es reicht das, was man ohnehin im Netz hinterlässt: Das Modell des Geräts, der Standort, das Verhalten auf der Seite. Wer mit einem teuren Laptop auf einer Airline-Website landet und bereits mehrfach Businessclass-Flüge gebucht hat, bekommt möglicherweise einen anderen Startpreis angezeigt als jemand, der mit seinem fünf Jahre alten Smartphone von einem Preisvergleich-Portal kommt. Wie ein Algorithmus es formuliert haben könnte: Der Preis, den man sieht, ist nicht mehr der allgemeine Marktpreis — er ist eine Schätzung, was diese Person akzeptieren würde. [Harvard Law School](https://hls.harvard.edu/today/how-delta-airlines-and-other-companies-use-dynamic-pricing-to-determine-how-much-you-pay/?ref=vogunte.ch) Je mehr man sich online ausweisen muss — die **E-ID** ist dafür ein aktuelles Beispiel — desto genauer wird dieses Profil. Was heute noch relativ grob über Gerätedaten und Klickverhalten funktioniert, könnte in einigen Jahren direkt auf die eigene Identität zugreifen. ### Die Gegenposition: das Robin-Hood-Argument Die Anbieter sind mit dieser Praxis nicht allein. Das Kernargument der Branche lautet: Wer mehr zahlen kann, zahlt mehr. Wer weniger hat, zahlt weniger. Man könne damit Produkte für Personen erschwinglich machen, die sie sich zum Vollpreis gar nicht leisten könnten. Dazu kommt eine Wirtschaftsstudie zweier amerikanischer Professoren, die in Feldversuchen gezeigt haben will, dass persönliche Preise der Mehrheit der Kundschaft genutzt haben — während gleichzeitig der Unternehmensgewinn gestiegen sei. Die **OECD** ist skeptischer. Sie warnt: Wer nicht weiss, wie ein System den Preis zusammenstellt, kann es auch nicht austricksen. Und wer höhere Preise immer wieder einfach akzeptiert, ohne nachzufragen, wird vom System als zahlungsbereit eingestuft — und bekommt beim nächsten Kauf wieder einen höheren Preis angezeigt. Die OECD nennt das die **«Treue-Busse»**: eine Spirale nach oben für diejenigen, die sich nicht wehren. Ausserdem bezweifelt die OECD das Robin-Hood-Prinzip grundsätzlich: Die Annahme, dass Rabatte für die einen durch höhere Preise der anderen ausgeglichen würden, entspreche schlicht nicht der Realität. Unter dem Strich zahle die Kundschaft als Ganzes mehr, nicht weniger oder gleich viel. ### Die Schweiz: Stille im Holzofen In der Schweiz ist das Thema bisher kaum öffentlich diskutiert worden. Der grösste Schweizer Online-Händler **Digitec Galaxus** beschreibt in einem eigenen Blogbeitrag, dass die Preise seiner fast 500'000 Produkte bis zu fünf Mal täglich durch einen Algorithmus angepasst werden — der die Konkurrenz beobachtet. Das Unternehmen schreibt aber auch: Der Preis sei zu jedem Zeitpunkt für alle gleich, unabhängig von Gerät oder Klickverhalten. Kein personalisiertes Pricing. Bei **Zalando** kosten Schuhe gemäss einem Bericht im «Beobachter» je nach Grösse manchmal unterschiedlich viel — meistverkaufte Grössen werden gelegentlich teurer angeboten. Das sind aber noch keine persönlichen Preise: Jeder mit derselben Schuhgrösse zahlt denselben Aufpreis. Dennoch zeigt auch dieses Beispiel: Der Grundsatz «ein Artikel, ein Preis» gilt selbst bei Schweizer Online-Händlern nicht mehr uneingeschränkt. Einen Schweizer Online-Händler, der nachweislich persönliche Preise einsetzt, hat die Recherche nicht ergeben. Das bedeutet nicht, dass es das nicht gibt — belegen lässt es sich nicht. Die entscheidende Frage ist deshalb: Wäre persönliches Pricing in der Schweiz überhaupt erlaubt? Das **revidierte Datenschutzgesetz (DSG)**, das seit September 2023 gilt, schreibt eine Grundlogik vor, die sich von der EU unterscheidet: Die Bearbeitung von Personendaten ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt, solange sie verhältnismässig ist und transparent gemacht wird. Nur bei besonders sensiblen Daten oder bei ausdrücklichem Widerspruch der betroffenen Person wird es heikel. Aktuell gibt es in der Schweiz keine Regulierung der Künstlichen Intelligenz. Unter Federführung des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) wird derzeit ein Ansatz für die KI-Regulierung vorbereitet. [Tuvsud](https://datenschutz-fachportal.tuvsud.com/artikel/Datenschutzgesetz-Schweiz-Neuerungen.html?ref=vogunte.ch) Zum Vergleich: In der **EU** gilt seit 2022 die Omnibus-Richtlinie, die Händler verpflichtet, ihre Kundschaft zu informieren, wenn ein Preis automatisiert und individuell berechnet worden wurde. In mehreren US-Bundesstaaten laufen Gesetzesvorhaben, die persönliche Preise ganz verbieten wollen. Bei der Recherche ist kein Schweizer Gesetz aufgetaucht, das persönliche Preise ausdrücklich verbietet — und auch keines, das eine Offenlegungspflicht vorschreibt. Ob das wirklich abschliessend so ist, müsste ein Jurist beurteilen. Aber als Laie lautet der Befund: Diese Lücke ist vorhanden. Kurz zum stationären Handel: Migros, Coop, Lidl und Aldi haben ihre Regale längst mit elektronischen Preisschildern ausgerüstet. Ein Regal erkennt aber niemanden. Die Technologie ermöglicht dynamische Preise — macht aber persönliche Preise nicht möglich. Und selbst dynamische Preise machen die vier Anbieter nach eigener Aussage nicht: Die Schilder würden über Nacht angepasst, wo nötig, und tagsüber allenfalls bei ablaufenden Waren reduziert. ### Mein Fazit Die Unterscheidung zwischen einem dynamischen und einem persönlichen Preis ist keine Haarspalterei. Es geht darum, ob ein Preis nach dem Markt entsteht — oder nach dem, was ein Algorithmus glaubt, dass man zahlen wird. Das erste ist normal. Das zweite ist etwas anderes. In der Schweiz scheint diese Entwicklung noch kaum auf dem Radar. Kein öffentlicher Skandal, keine parlamentarische Debatte, kein Unternehmen, das aufgeflogen wäre. Das Datenschutzgesetz ist auf diese Konstellation nicht zugeschnitten, und eine spezifische Regelung fehlt. Der Unterschied zur EU und zu den USA ist dabei nicht nur rechtlich: Dort wird die Sache zumindest diskutiert — debattiert, untersucht, beklagt. In der Schweiz herrscht bis jetzt Stille. ### Persönliche Preise: Das Problem ist nicht der Preis — es ist die Identifizierung URL: https://www.vogunte.ch/personliche-preise-das-problem-ist-nicht-der-preis-es-ist-die-identifizierung/ Last updated: 2026-07-15T04:13:45.000Z Persönliche Preise sind nicht das eigentliche Problem. Das Problem ist, dass wir immer besser identifizierbar werden — und dass die Schweiz bisher so tut, als wäre das keines. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Die Schweiz, stolze Demokratie seit 1848 – und eine amerikanische Erfindung? URL: https://www.vogunte.ch/die-schweiz-stolze-demokratie-seit-1848-un-eine-amerikanische-erfindung/ Last updated: 2026-08-06T23:38:32.000Z ### **Das Wichtigste auf einen Blick** - Die **alte Eidgenossenschaft** existiert seit 1291 — die **moderne Schweiz** mit Verfassung, Bundesrat und Zweikammerparlament erst seit **1848** - Als Amerika 1787 seine Verfassung schrieb, galt die alte Eidgenossenschaft als **warnendes Beispiel**: zu loser Bund, zu viel Kantonsstreit - Gleichzeitig prägten die Schweizer Denker **Emer de Vattel** und **Jean-Jacques Burlamaqui** das politische Denken der US-Gründungsväter nachweislich - 1848 übernahm die Schweiz das **Zweikammersystem** direkt von den USA: **Nationalrat** (nach Einwohnerzahl) = Repräsentantenhaus, **Ständerat** (gleiches Gewicht pro Kanton) = Senat - Zwei entscheidende Eigenentwicklungen: **Bundesrat** statt Präsident, **direkte Demokratie** (Referendum 1874, Volksinitiative 1891) statt reiner Repräsentation — beides fehlt Amerika bis heute --- Wer in der Schule aufgepasst hat, weiss: Die Schweiz existiert seit 1291\. Das stimmt auch. Aber wer genauer hinschaut, stellt fest, dass es dabei um zwei völlig verschiedene Dinge geht. Die alte Eidgenossenschaft, ein loser Bund von Orten und Kantonen ohne gemeinsames Geld, ohne gemeinsame Armee und ohne starke Zentrale, ist tatsächlich über 500 Jahre älter als die USA. Die moderne Schweiz hingegen — die mit einer Bundesverfassung, einem Bundesrat und einem Zweikammerparlament — gibt es erst seit 1848\. Und als dieser Staat 1848 gebaut wurde, schauten die Verantwortlichen sehr wohl über den Atlantik. Die Frage, ob die Schweiz dabei einfach abgekupfert hat, verdient eine genaue Antwort. Denn die Geschichte dahinter ist komplizierter — und interessanter — als das auf den ersten Blick erscheint. ### Keine Lust zum Lesen? Hier geht's zum Video ### Wie die Schweiz Amerika warnte — und inspirierte Der erste Kontakt zwischen der alten Eidgenossenschaft und den amerikanischen Gründungsvätern war alles andere als schmeichelhaft. Als Amerika 1787 seine Verfassung ausarbeitete, taucht die Schweiz in den Debatten gleich zweimal auf — einmal als Warnung, einmal als Ideengeberin. **Alexander Hamilton** und **James Madison**, zwei der wichtigsten Architekten der US-Verfassung, schrieben damals eine Serie einflussreicher Texte, die sogenannten **Federalist Papers**. In Text Nummer 19 nahmen sie sich die losen Staatenbünde Europas vor — darunter die alte Eidgenossenschaft. Ihr Befund war ernüchternd: kein gemeinsames Geld, keine gemeinsame Armee, kein gemeinsames Gericht, ständiger Streit zwischen den Kantonen, und zusammengehalten werde das Ganze vor allem durch die Angst vor den Nachbarn. Die Botschaft war klar: Genau so, nämlich als loser Staatenbund ohne Bindekraft, wollten die Amerikaner es nicht machen. Zur gleichen Zeit standen aber zwei Schweizer Denker hoch im Kurs bei den amerikanischen Gründungsvätern. Der erste: **Emer de Vattel** (1714–1767) aus Neuenburg, der 1758 das Werk *Le Droit des gens* («Das Recht der Völker») veröffentlichte — eine Grundlegung der Regeln zwischen souveränen Staaten. Laut dem Kluge Center der Library of Congress war Vattels Einfluss auf die amerikanischen Gründer erheblich. Eine Anekdote macht das greifbar: **George Washington** lieh sich das Buch am 5\. Oktober 1789 aus der New York Society Library aus, die damals im selben Gebäude wie die Bundesregierung untergebracht war — und gab es nie zurück. Erst 2010 brachte sein Anwesen **Mount Vernon** eine Ersatzausgabe zurück, 221 Jahre nach der Ausleihe. Die aufgelaufene Bibliotheksgebühr hätte, inflationsbereinigt, rund 300'000 Dollar betragen. Die Bibliothek verzichtete auf die Forderung. Der zweite Name: **Jean-Jacques Burlamaqui** (1694–1748) aus Genf, Rechtsgelehrter und Naturrechtstheoretiker. Seine Überlegungen zur Frage, welche Rechte dem Menschen von Natur aus zustehen, sollen laut Forschungsarbeiten der Library of Congress bis in die amerikanische Unabhängigkeitserklärung eingeflossen sein. Die alte Eidgenossenschaft also als Warnsignal — die Schweizer Geistesgeschichte aber als Inspirationsquelle. Eine eigentümliche Mischung. ### 1848: Amerika liefert die Lösung für ein Schweizer Problem Sechzig Jahre nach Gründung der USA stand die Schweiz nach dem **Sonderbundskrieg** von 1847 vor einer politischen Gretchenfrage: Wie bringt man einen Staat zusammen, der aus grossen und kleinen Kantonen besteht — und behandelt beide fair? Zürich hat Hunderttausende Einwohner, Uri ein paar Tausend. Wer bekommt wie viel politisches Gewicht? Die Amerikaner hatten dieses Problem 1787 elegant gelöst. Sie schufen zwei Parlamentskammern: Eine nach Bevölkerungsgrösse — da haben die grossen Staaten mehr Stimmen — und eine zweite, in der jeder Gliedstaat gleich stark ist, unabhängig von der Einwohnerzahl. Ausgerechnet ein Schweizer hatte diese amerikanische Idee schon lange propagiert. **Ignaz Paul Vital Troxler** (1780–1866), Arzt und Philosoph aus dem luzernischen Beromünster, veröffentlichte auf Neujahr 1848 eine Schrift mit dem sperrigen Titel *Die Verfassung der Vereinigten Staaten Nordamerika's als Musterbild der Schweizerischen Bundesreform*. Zunächst passierte wenig: Die Schrift zirkulierte, zündete aber nicht, wie der Publizist **Rolf Holenstein** in seinem 2018 erschienenen Werk *Stunde Null — Die Neuerfindung der Schweiz 1848* rekonstruiert hat. Der Wendepunkt kam durch **Melchior Diethelm**, einen liberal-katholischen Schwyzer in der 23-köpfigen Verfassungskommission. Er brachte Troxlers Idee — Troxlers Buch, so die Überlieferung, in der Hand — in die festgefahrenen Beratungen ein. Am 23\. März 1848 stimmte die Kommission ab: 18 zu 5 — für das Zweikammersystem nach amerikanischem Vorbild. Die Schweiz übernahm das Muster direkt. Der **Nationalrat** wird seither nach Kantonseinwohnerzahl gewählt — grosse Kantone haben mehr Sitze. Der **Ständerat** gibt jedem Kanton zwei Sitze und den Halbkantonen je einen — unabhängig von der Grösse. Kleine Kantone wie Appenzell Innerrhoden haben im Ständerat dasselbe Gewicht wie Zürich. ### Kopiert, aber nicht blind Die Schweiz übernahm das Zweikammersystem — baute es aber an zwei entscheidenden Stellen anders als das Original. Erstens die Exekutive. Amerika setzt an die Spitze einen Präsidenten: eine Person mit grosser Machtfülle, gewählt mehr oder weniger direkt vom Volk. Die Schweiz tat genau das nicht. Stattdessen entstand der **Bundesrat** — sieben gleichberechtigte Mitglieder, gewählt nicht vom Volk, sondern vom Parlament. Der **Bundespräsident** ist nur der Erste unter Gleichen und wechselt jedes Jahr das Amt. Die Macht ist bewusst auf ein Gremium verteilt, nicht auf eine Person gebündelt (laut swissinfo.ch und dem Blog des Schweizerischen Nationalmuseums). Zweitens die Volksrechte. Die erste Bundesverfassung von 1848 kannte noch keine direkten Volksabstimmungen über Gesetze. Das Volk wählte das Parlament, und das Parlament entschied. Genauso wie in Amerika. Doch die Schweiz besserte in zwei Schritten nach: 1874 kam das **fakultative Referendum** — das Volk kann ein vom Parlament beschlossenes Gesetz zur Volksabstimmung bringen, wenn genügend Unterschriften gesammelt werden. 1891 folgte die **Volksinitiative** — das Volk kann selber Verfassungsänderungen vorschlagen und erzwingen, wenn die nötige Zahl Unterschriften vorliegt. In den USA existiert beides auf Bundesebene bis heute nicht. Kein landesweites Referendum, keine landesweite Volksinitiative — wie swissinfo.ch und die NZZ festhalten. ### Mein Fazit Die moderne Schweiz ist keine blosse Kopie Amerikas. Sie ist eine bewusste Bearbeitung. Die Verfassungsväter von 1848 schauten sich das amerikanische Zweikammersystem an, erkannten darin die Lösung für ihr eigentliches Problem — grosse gegen kleine Kantone — und übernahmen es pragmatisch. Gleichzeitig verwarfen sie die Konzentration der Macht in einer Präsidentenfigur und entwickelten in den folgenden Jahrzehnten ein Instrument, das in dieser Form kaum ein anderes Land kennt: die direkte Demokratie. Wer heute Nationalrat und Ständerat für urschweize­rische Erfindungen hält, irrt also. Aber wer behauptet, die Schweiz habe ihren Staat einfach abgekupfert, irrt genauso. ### Die Idee aus der Schweiz, die Amerika bis heute fehlt URL: https://www.vogunte.ch/die-idee-die-amerika-bis-heute-fehlt/ Last updated: 2026-08-08T03:43:12.000Z 1848 hat die Schweiz vieles von den USA übernommen. Was mich persönlich fasziniert, ist etwas anderes: was wir nicht übernommen haben — und warum genau das der entscheidende Unterschied ist. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### AKW-Neubauverbot aufgehoben: Wie das Parlament einen Volksentscheid rückgängig machte URL: https://www.vogunte.ch/akw-neubauverbot-aufgehoben-wie-das-parlament-einen-volksentscheid-ruckgangig-machte/ Last updated: 2026-08-05T22:24:07.000Z ### **Das Wichtigste auf einen Blick** - **2017** nahm das Schweizer Stimmvolk die **Energiestrategie 2050** mit 58,2 Prozent an — darin enthalten: ein Verbot des Neubaus von Atomkraftwerken (**Artikel 12a Kernenergiegesetz**) - **2022** lancierte der **Energie Club Schweiz** die Volksinitiative **«Jederzeit Strom für alle»** (Blackout-Initiative) — das Wort «Atomkraft» kommt darin nicht vor - Als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative schlug der Bundesrat vor, die Verbotsartikel im Kernenergiegesetz ersatzlos zu streichen - **18\. Juni 2026**: Der Nationalrat stimmte mit **100 zu 98 Stimmen** für die Gesetzesänderung — knapper geht es kaum - Das **fakultative Referendum** wurde ergriffen: Eine Mitte-links-Allianz aus SP, Grünen, GLP und Umweltorganisationen sammelt nun 50'000 Unterschriften in 100 Tagen - Das Volk wird also das letzte Wort haben --- ### Keine Lust zum Lesen? Hier geht's zum Video: Im Mai 2017 stimmte die Schweizer Bevölkerung über die **Energiestrategie 2050** ab — und sagte Ja, mit 58,2 Prozent. Im Paket enthalten war unter anderem ein Verbot, neue Atomkraftwerke zu bauen. Dieses Verbot wurde ins **Kernenergiegesetz** (Artikel 12a) geschrieben, trat 2018 in Kraft — und galt als beschlossene Sache. Bis zum 18\. Juni 2026\. An diesem Tag kippte der Nationalrat das Verbot mit 100 zu 98 Stimmen. Knapper geht es kaum. Was war passiert — und wie kam es überhaupt so weit? ### Was das Volk 2017 wirklich entschied Um die heutige Debatte zu verstehen, lohnt es sich, nochmals genau hinzuschauen, worüber 2017 eigentlich abgestimmt wurde. Auf dem Stimmzettel stand nicht die Frage «Atomkraft ja oder nein». Auf dem Stimmzettel stand das totalrevidierte **Energiegesetz** — ein Gesamtpaket mit Massnahmen zu erneuerbaren Energien, Effizienzzielen und eben auch dem AKW-Neubauverbot. Wer damals Ja gestimmt hat, hat Ja zum ganzen Paket gesagt. Das AKW-Verbot war Teil davon, aber nie isoliert zur Abstimmung gestellt. Ein weiterer Kontext: Ein halbes Jahr zuvor, im November 2016, hatte das Volk die **Atomausstiegsinitiative** der Grünen abgelehnt — mit 54,2 Prozent Nein. Jene Initiative wollte feste Abschaltdaten für die bestehenden Werke. Das war zu weit. Der Neubaustopp hingegen fand 2017 eine Mehrheit. Und — das ist entscheidend — das Verbot war auch ein Produkt des Parlaments. Nach dem Entscheid des Bundesrats, den schrittweisen Atomausstieg einzuleiten (ausgelöst durch **Fukushima** 2011), hatte das Parlament die Verbotsartikel ins Kernenergiegesetz eingefügt. Die **SVP** ergriff dagegen das Referendum. Erst deshalb kam es 2017 überhaupt vors Volk. ### Die Blackout-Initiative und der indirekte Gegenvorschlag 2022 lancierte der **Energie Club Schweiz** — ein Komitee aus bürgerlichen Kreisen mit Nationalräten von FDP, SVP und Mitte, darunter Marcel Dobler, Christian Imark und Peter Hegglin — die Initiative «Jederzeit Strom für alle». Anfang 2024 wurden rund 130'000 Unterschriften eingereicht (laut Plattform J, Februar 2024). Der Name klingt nach allem — nur nicht nach Atomkraft. Das ist kein Zufall. Im Initiativtext kommt das Wort «Atomkraft» kein einziges Mal vor. Stattdessen heisst es: Alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung seien zulässig. Was «klimaschonend» konkret bedeutet, liess das Komitee offen. Das eigentliche AKW-Neubauverbot stand aber nie in der Bundesverfassung — sondern im Kernenergiegesetz. Eine Initiative, die die Verfassung ändert, hätte das Gesetz darum gar nicht automatisch gekippt. Das Komitee brauchte also einen anderen Weg. Den fand der Bundesrat: statt eines direkten Gegenvorschlags zur Initiative schlug er dem Parlament einen sogenannten **indirekten Gegenvorschlag** vor. Konkret: eine Botschaft ans Parlament vom 13\. August 2025 (laut admin.ch), die Artikel 12a und Artikel 106 des Kernenergiegesetzes ersatzlos streichen wollte. Sind diese Artikel weg, können wieder **Rahmenbewilligungen** für neue AKW beantragt werden. Der strategische Vorteil dieses Weges: Ein Gesetz muss nicht zwingend vors Volk. Und falls doch ein **fakultatives Referendum** ergriffen wird, entscheidet nur das Volk — ohne Ständemehr. Die Initiative dagegen hätte beides gebraucht: Volks- und Kantonssmehr. Die Gesetzeslösung senkt die Hürde. ### Eine knappe Entscheidung in Bern Der Weg durchs Parlament verlief alles andere als reibungslos. Der **Ständerat** hatte der Gesetzesänderung bereits in der Frühjahrssession 2026 zugestimmt. Der Nationalrat dagegen schickte die Vorlage am Montag, 15\. Juni, zunächst mit 100 zu 97 Stimmen zurück an den Bundesrat — mit offenen Fragen zur Finanzierung. Der Ständerat wollte das nicht akzeptieren. Die Umwelt-, Energie- und Raumplanungskommission des Ständerats (UREK-S) bestellte daraufhin beim Departement von Energieminister **Albert Rösti** einen Bericht, der bis Ende 2026 die finanziellen Folgen von AKW-Neubauprojekten skizzieren soll. Dieser Kompromiss gab den Zögerern im Nationalrat genug Spielraum, doch noch Ja zu sagen. Am 18\. Juni lehnte der Nationalrat den Rückweisungsantrag mit 100 zu 98 Stimmen ab und nahm die Gesetzesänderung an. Die Schlussabstimmung folgte am 19\. Juni. Das AKW-Neubauverbot ist damit parlamentarisch aufgehoben. [Bvz](https://m.bvz.at/in-ausland/schweizer-parlament-hebt-akw-neubauverbot-auf-527522885?ref=vogunte.ch) Aktuell haben SP, Grüne, GLP und mehrere Umweltorganisationen das Referendum ergriffen. Das Komitee hat 100 Tage Zeit, um 50'000 Unterschriften zu sammeln und so eine Volksabstimmung zu erzwingen. [20 Minuten](https://www.20min.ch/story/finanzierung-zu-unklar-nationalrat-schickt-akw-vorlage-zurueck-an-den-bundesrat-103578824?ref=vogunte.ch) ### Korrektur oder Übergehen des Volkswillens? An diesem Punkt scheiden sich die Meinungen — und das ist keine Kleinigkeit. Die Gegner des Parlamentsentscheids argumentieren: Das Verbot kam aus einer Volksabstimmung. Wenn das Parlament es auf dem Gesetzesweg streicht, ohne das Volk erneut zu befragen, setzt es sich über diesen Willen hinweg. Entsprechende Kritik war schon 2024 laut geworden, als Rösti seine Pläne vorstellte — damals war von einer «Missachtung des Volkswillens» die Rede (laut Watson, September 2024). Die Befürworter entgegnen: 2017 habe das Volk über ein Gesamtpaket abgestimmt, nicht über ein isoliertes Technologieverbot. Ein Gastautor in der «Finanz und Wirtschaft» (Juni 2026) schrieb sinngemäss, das Parlament präzisiere eine demokratische Entscheidung, hebe sie nicht auf. Was stimmt? Beides hat einen wahren Kern. Das Verbot entstand 2017 auf dem Gesetzesweg — und verschwindet nun auf demselben Weg. Rein verfahrenstechnisch ist das symmetrisch. Gleichzeitig ist unbestreitbar, dass das Volk damals einem Gesetz zugestimmt hat, das dieses Verbot enthielt. Ob «Ja zum Gesamtpaket» dasselbe ist wie «Ja zum Neubauverbot», lässt sich nicht mit einem einfachen Satz beantworten. Das Referendum wird diese Frage neu aufwerfen — diesmal mit einer klaren, isolierten Abstimmungsfrage. ### Mein Fazit Der Ablauf in Bern war verfahrenstechnisch korrekt. Gleicher Weg rein wie raus: Parlamentsgesetz, Volksabstimmung, Parlamentsgesetz. Wer das als verfassungswidrig bezeichnet, übertreibt. Aber die knappe Entscheidung — 100 zu 98 Stimmen — zeigt, wie gespalten das Parlament selber ist. Und die Frage, die dahinter steckt, ist grösser als die Atomkraft: Wie lange gilt ein Ja an der Urne? Und wann hat das Parlament das Recht, es zu revidieren? Das Referendum gibt dem Volk die Chance, selbst zu antworten. Es wäre gut, wenn diese Abstimmung dann auch über die eigentliche Kernfrage geführt wird — und nicht nur über Angst vor dem Blackout oder vor dem Reaktor. ### Das schiefe Spielfeld bei Abstimmungen URL: https://www.vogunte.ch/das-schiefe-spielfeld-bei-abstimmungen/ Last updated: 2026-08-08T03:38:50.000Z Die AKW-Verbotsauflösung war sauber. Aber wer hat eigentlich dafür gesorgt, dass dieser Schachzug gespielt wurde — und mit wessen Geld? Meine ungeschminkte Einschätzung dazu. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### WM 2026 im SoFi Stadium: Was ein Spieltag wirklich kostet — und wer das grosse Geld verdient URL: https://www.vogunte.ch/wm-2026-im-sofi-stadium-was-ein-spieltag-wirklich-kostet-und-wer-das-grosse-geld-verdient/ Last updated: 2026-08-06T23:41:59.000Z **Das Wichtigste auf einen Blick** - **Schweiz schlägt Bosnien 4:1** — nach schwacher erster Halbzeit dreht die Nati das Spiel durch eingewechselte Joker - Das **SoFi Stadium** in Inglewood ist das teuerste Stadion der Welt: Baukosten rund **5,5 Milliarden Dollar**, vollständig privat finanziert - Ein Gruppenspiel-Ticket kostet offiziell 60 bis 620 Dollar — auf dem Zweitmarkt bis zu **1'100 Dollar** - Ein Bier im Stadion: **20 Dollar** (7 dl). Parkplatz: **250 bis 300 Dollar** - Die **FIFA** erwartet für diese WM über **10 Milliarden Dollar** Einnahmen — Rekord - Die FIFA zahlt in Zürich als Verein nur rund **2,6 Prozent** Gewinnsteuern --- ### Keine Lust zum Lesen? Hier geht's zum Video: Dreissig Meter unter dem Asphalt von Inglewood sitzt man beim teuersten Fussballspiel der Geschichte. Nicht sprichwörtlich — das SoFi Stadium wurde buchstäblich in den Boden hineingegraben, weil die Anflugschneise des Flughafens Los Angeles eine gewisse Bauhöhe nicht erlaubt. Oben kreisen die Flieger. Drinnen hängt die grösste Videowand der Welt. Und überall öffnet jemand die Hand nach Geld. Die **FIFA-Weltmeisterschaft 2026** findet erstmals mit 48 Mannschaften statt, verteilt auf die USA, Kanada und Mexiko. Eines der Gruppenspiele: **Schweiz gegen Bosnien-Herzegowina** im SoFi Stadium in Los Angeles. Das Ergebnis war am Ende deutlich — **4:1** für die Nati. Der Weg dorthin war es nicht. ### Ein Spiel, das erst spät eines wurde Die erste Halbzeit der Schweiz war ein Krampf. Lange deutete alles auf ein Unentschieden hin, und SRF sprach von keinem brillanten Auftritt. Den Wendepunkt brachte **Nati-Trainer Murat Yakin** mit seinen Einwechslungen in der zweiten Halbzeit — genau in einer der neu eingeführten Trinkpausen. Diese Trinkpausen gehören zu den auffälligsten Neuerungen dieser WM. Die FIFA begründet sie offiziell mit dem Schutz der Spieler vor Hitze. Beim Schweizer Gruppenspiel herrschten zum Anpfiff in Los Angeles aber gerade einmal 19 Grad — und das Stadion war offen, mit leichter Brise. Kritiker verweisen denn auch auf den kommerziellen Hintergrund: Pro Halbzeit entstehen so drei Minuten zusätzliche Sendezeit, die TV-Sender weltweit für Werbespots nutzen dürfen. Sportlich brachten die Wechsel das erhoffte Resultat. **Johan Manzambi** erzielte in der 74\. Minute das 1:0, **Ruben Vargas**erhöhte in der 84\. Minute auf 2:0, Manzambi legte in der 90\. Minute das 3:0 nach. Bosnien gelang in der Nachspielzeit der Ehrentreffer durch Mahmic (90.+3), ehe Captain **Granit Xhaka** mit einem Foulpenner in der 90.+7 Minute auf 4:1 stellte. Abseits des Rasens beeindruckte das Drumherum: Die Organisatoren spielten vor dem Anpfiff während des Aufwärmens den offiziellen Schweizer Song der UEFA Euro 2008, «Bring en hei» von Baschi — vor 70'000 Zuschauern in Los Angeles. Und für die bosnischen Fans ein entsprechendes Gegenstück. Wer auch immer dahinter steckt: Das war gut gemacht. ### Das teuerste Stadion der Welt Das **SoFi Stadium** ist kein gewöhnliches Bauwerk. Mit Baukosten von rund **5,5 Milliarden Dollar** gilt es als das teuerste Stadion, das je errichtet wurde — vollständig privat finanziert von **Stan Kroenke**, dem Besitzer der Los Angeles Rams. Kein Steuerfranken, kein Subventionsantrag. Einer hat einfach die Hand in die Tasche gesteckt. «SoFi» steht für «Social Finance», eine amerikanische Online-Bank, die sich die Namensrechte am Stadion für zwanzig Jahre gesichert hat. Zum Vergleich: Das Basler Joggeli, das grösste Schweizer Stadion mit rund 38'500 Plätzen, hat rund 250 Millionen Franken gekostet. Mit dem Geld für den SoFi-Komplex könnte man fast zwanzig solche Joggelis bauen. Die Lage des Stadions brachte aussergewöhnliche ingenieurtechnische Herausforderungen. Da es direkt unter der Einflugschneise des Flughafens Los Angeles liegt, durfte es nicht zu hoch gebaut werden — also wurde das Spielfeld rund **30 Meter in die Erde versenkt**. Dazu kommt die seismische Lage: Das Stadion steht nahe der Newport-Inglewood-Verwerfung, einer aktiven Bruchlinie im Untergrund. Die Lösung war ein sogenannter **«Seismic Moat»** — ein rund 3,6 Meter breiter Sicherheitsgraben, der das Dach vom Rest des Stadions trennt. Bei einem Erdbeben können sich so beide Teile unabhängig voneinander bewegen, ohne dass an der Verbindung enorme Kräfte entstehen. Im Innern hängt ein ringförmiges Videodisplay, das einmal vollständig um das Spielfeld läuft — über **6'500 Quadratmeter** Bildschirmfläche, die grösste Videowand der Welt. ### Was ein WM-Tag kostet Ein offizielles Gruppenspiel-Ticket — für Partien ohne Gastgeber-Nation wie Schweiz gegen Bosnien — kostete zwischen **60 und 620 Dollar**. Klingt überschaubar, ist es aber nur auf dem Papier. Denn die FIFA wendet bei dieser WM erstmals **dynamisches Pricing** an: Die Preise steigen mit der Nachfrage. Auf dem Zweitmarkt lagen Gruppenspiele zuletzt meist zwischen 600 und 1'100 Dollar. Je weiter das Turnier geht, desto extremer werden die Zahlen. Das Finale kostet offiziell zwischen rund 2'000 und knapp 8'000 Dollar. Auf dem Zweitmarkt werden für einzelne Sitzplätze bis zu **38'000 Dollar** verlangt. Und die FIFA kassiert auf jede Transaktion auf ihrem eigenen Wiederverkaufsportal **30 Prozent** mit. Wer mit dem eigenen Auto anreist, zahlt für einen offiziellen Parkplatz am Stadion zwischen **250 und 300 Dollar** — pro Spiel. Wer den Hunger oder Durst stillen möchte: eine Büchse Bier (rund 7 dl) kostet **20 Dollar**. ### Wer das grosse Geld verdient Die Antwort auf diese Frage ist eindeutig: vor allem die **FIFA**. Die FIFA erwartet mit dieser WM Einnahmen von rund 10,9 Milliarden Dollar — etwa tausendmal mehr als bei der ersten Weltmeisterschaft 1930\. Den grössten Anteil liefern die TV-Übertragungsrechte mit knapp 4,3 Milliarden Dollar. Beim Ticket-Erlös profitiert die FIFA nicht nur vom Erstverkauf. Laut ZDF kassiert der Verband auf seinem eigenen Zweitmarktportal 30 Prozent auf jede Weiterverkaufstransaktion — früher lagen die gesamten Ticket- und Gastroeinnahmen unter einer Milliarde Dollar, diesmal werden allein aus Tickets rund **3 Milliarden Dollar** erwartet. Verpflegung und Souvenirs im SoFi Stadium laufen nicht über die FIFA, sondern über den operativen Stadionbetreiber **Legends Global**. Ob die FIFA trotzdem Lizenzgebühren auf diese Einnahmen verlangt, war nicht abschliessend zu klären. Für die Infrastruktur rund um die Spiele — Sicherheit, Verkehr, Polizei — kommen übrigens nicht die FIFA oder der Stadionbetreiber auf. Das übernehmen die Gastgeberstädte. Über alle Austragungsorte zusammen werden dafür geschätzte 12 bis 13 Milliarden Dollar aus öffentlichen Mitteln aufgewendet. Privatisierte Gewinne, sozialisierte Kosten — so könnte man das Prinzip auf den Punkt bringen. Ein besonders pikantes Detail betrifft den Steuersitz der FIFA in Zürich: Der Weltverband ist rechtlich ein **Verein** und zahlt daher einen reduzierten Gewinnsteuersatz. In den letzten vier Jahren hat die FIFA dem Schweizer Fiskus gemäss Watson rund 23 Millionen Franken bezahlt — das entspricht gerade einmal 2,6 Prozent des Gewinns. Zum Vergleich: Der Schweizer Konzern Geberit hat auf einen ähnlichen Gewinn 125 Millionen Franken Steuern abgeliefert — mehr als das Fünffache. Formal geniesst die FIFA dabei keine Sonderbehandlung; sie profitiert vom gleichen Vereinsrabatt wie andere Vereine auch. Im Zürcher Kantonsrat ist mehrfach versucht worden, die FIFA wie ein normales Unternehmen zu besteuern — zuletzt im Dezember 2025\. Die bürgerliche Mehrheit aus SVP und FDP lehnte das erneut ab. ### Mein Fazit Das SoFi Stadium ist eine beeindruckende Maschine — technisch, logistisch, kommerziell. Wer dort sitzt, zahlt dafür. Mit dem Ticket. Mit dem Bier. Mit dem Parkplatz. Und indirekt mit den Steuergeldern, die die Gastgeberstädte für Polizei und Infrastruktur aufwerfen. Die FIFA selbst zahlt auf ihre Milliarden-Gewinne in Zürich gerade mal 2,6 Prozent Steuern — legal, aber symptomatisch. Das grosse Geschäft mit dem Volkssport Fussball läuft perfekt. Nur nicht für alle gleichermassen. ### Im Stadion ist es Freude. Auf der Strasse heisst es Aufruhr. URL: https://www.vogunte.ch/im-stadion-ist-es-freude-auf-der-strasse-heisst-es-aufruhr/ Last updated: 2026-08-08T03:59:38.000Z Ich war live im SoFi Stadium. Die Stimmung war elektrisierend — und sie hat mich auf einen unbequemen Gedanken gebracht. Über kollektive Energie, die Trinkpause-Lüge und warum wir alle mitspielen. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Lockdowns, Masken, Zertifikate: Bald Gesetz — aber hat das mal jemand überprüft? URL: https://www.vogunte.ch/lockdowns-masken-zertifikate-bald-gesetz-aber-hat-das-mal-jemand-uberpruft/ Last updated: 2026-08-06T23:22:55.000Z **Das Wichtigste auf einen Blick** - Der Bundesrat hat die Botschaft zur **Revision des Epidemiengesetzes** (EpG) am 20\. August 2025 ans Parlament überwiesen. Im Herbst 2026 soll das Schweizer Parlament über die Vorlage entscheiden. - Die Revision sieht vor, Massnahmen wie Lockdowns, Zertifikate und Maskenpflicht auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen — und Kompetenzen zu klären. - Kritiker fordern: Bevor man solche Massnahmen dauerhaft verankert, muss ihre Wirksamkeit unabhängig geprüft werden. Genau das, so das Argument, ist bis heute nicht geschehen. - Der Schweizer Dokumentarfilm **«Der Hype»** von Regisseur **Mike Wyniger** ist seit dem 21\. Mai 2026 kostenlos auf [www.der-hype.ch](http://www.der-hype.ch/?ref=vogunte.ch) zu sehen und stellt genau diese Frage: War die Ausgangslage 2020 wirklich eine Ausnahmesituation, die alle diese Einschränkungen rechtfertigte? - Zwei Datensätze stehen im Mittelpunkt: die **Spitalbelegung** und die **Übersterblichkeit**. --- ### Keine Lust zum Lesen? Hier geht's zum Video: In Bern läuft gerade ein Gesetzgebungsprozess, der über den Umgang mit der nächsten Pandemie entscheiden wird. Die Revision des Epidemiengesetzes soll die Lehren aus Covid-19 ziehen — und Massnahmen wie Lockdowns, Maskenpflicht und Zertifikatspflicht auf eine dauerhaftere rechtliche Grundlage stellen. Was dabei kaum diskutiert wird: Auf welcher Evidenz beruhen diese Massnahmen eigentlich? Wurden sie je unabhängig überprüft? Genau diese Frage stellt ein neuer Schweizer Dokumentarfilm — und bekommt eine unbequeme Antwort. ### Wer hat die Massnahmen eigentlich geprüft? Es gibt Auswertungen. Die **Bundeskanzlei** hat die Krisenbewältigung untersuchen lassen. Das **SECO** kam in einer Studie vom Juni 2022 zum Schluss, dass etwa Restaurantschliessungen und Veranstaltungsverbote die Spitaleintritte gedämpft hätten. Die **Geschäftsprüfungskommission** des Nationalrats hat die Pandemiebewältigung ebenfalls analysiert. Man hat also hingeschaut. Aber wer genau? Auffällig ist, dass die Auswertungen vor allem von jenen stammen, die selber Teil des Geschehens waren. Die grosse Auswertung der Bundeskanzlei ist ausdrücklich als «Selbstevaluation» bezeichnet. Die «externe» Evaluation, die das **BAG** in Auftrag gab, wurde von einem Forschungsbüro durchgeführt — finanziert von genau dem Amt, das geprüft werden sollte. Das Ergebnis fiel entsprechend mild aus. Dann ist da noch der Name **Patrick Mathys**. Als Leiter der Sektion Krisenbewältigung im BAG war er während der Pandemie eine der zentralen Figuren. 2022 wechselte er vorübergehend ins Departement des damaligen Gesundheitsministers **Alain Berset** — offiziell um dort die Evaluation der Pandemiebewältigung und die Revision des Epidemiengesetzes zu begleiten. Der «Nebelspalter» schrieb damals, Berset mache den Bock zum Gärtner. Das Innendepartement entgegnete, Mathys habe nicht selbst geprüft, sondern lediglich die Auswertungen von Verwaltung und Parlament verfolgt. Was bleibt: Eine wirklich unabhängige Aufarbeitung — von aussen, ohne Beteiligung der Akteure — findet sich in den offiziellen Unterlagen nicht. Die zivilgesellschaftliche Organisation ABF Schweiz hat eine Petition lanciert, die verlangt, dass Nationalrat und Ständerat vor der Verabschiedung der EpG-Revision eine umfassende, evidenzbasierte Aufarbeitung der Covid-19-Krise vornehmen. Die Petition läuft bis Mai 2026\. ### Was der Film «Der Hype» zeigt Der Berner Filmemacher Mike Wyniger, der seit rund 25 Jahren in der Film- und TV-Branche tätig ist, legt mit «Der Hype – 2020 Revisited» einen rund zweistündigen Dokumentarfilm vor, der die Massnahmen, Tests und die Maskenpflicht der Corona-Jahre einer kritischen Analyse unterzieht. Die Ausgangsfrage ist einfach: War der Frühling 2020 wirklich eine Ausnahmesituation? Wyniger hält daran fest, dass es für diese Beurteilung nur zwei verlässliche Datensätze gibt — die Spitalbelegung und die Übersterblichkeit. **Zur Spitalbelegung:** Ab dem 30\. März 2020 publizierte das BAG täglich die Auslastung der Intensivstationen auf covid-19.admin.ch. Die offiziellen Zahlen des Koordinierten Sanitätsdienstes (KSD) zeigen, dass die Gesamtbelegung über die gesamte Pandemie zwischen rund 65 und 85 Prozent pendelte. Ein volles System zeigt die Kurve zu keinem Zeitpunkt — und es gab stets freie Betten. **Zur Übersterblichkeit:** Das Bundesamt für Statistik weist für Herbst und Winter 2020 tatsächlich deutlich mehr Todesfälle aus als in normalen Jahren. Darüber sind sich Befürworter und Kritiker der Massnahmen einig. Der Streit beginnt bei der Ursache. Der Gesundheitsökonom **Konstantin Beck** weist im Film darauf hin, dass auch nach Abzug der Covid-Todesfälle eine unerklärte Übersterblichkeit verbleibt — die er teilweise auf die Isolation in Pflegeheimen zurückführt, wo Bewohner den Besuchsverboten nicht mehr standhalten wollten. Aktuell hat auch der frühere Berner Gesundheitsdirektor **Pierre-Alain Schnegg** in einem Interview auf der Plattform J vom 6\. Juni 2026 eingeräumt, dass er einzelne Massnahmen heute anders beurteilen würde. Den grössten Schaden habe die Abschottung der Pflegeheime angerichtet. ### Die Fallzahlen und der PCR-Test Der Film argumentiert, dass weder Spitalbelegung noch Übersterblichkeit die treibende Grundlage für die Massnahmen waren — sondern die täglichen **Fallzahlen**. Und diese stammten aus dem **PCR-Test**. Was ein positiver Test aussagt, hat das BAG in seinem eigenen Merkblatt vom Mai 2020 festgehalten: «Der Nachweis der Nukleinsäure gibt jedoch keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers.» Auch das Bundesgericht stellte 2021 fest, dass ein positiver PCR-Test keine Krankheitsdiagnose darstellt. Der Molekularbiologe und frühere Direktor des Instituts für Immunologie der Universität Bern, **Beda Stadler**, formuliert es im Film so: Der Test messe nicht Infektiosität, sondern lediglich das Vorhandensein von Erbgut-Fragmenten. Je mehr getestet wurde, desto höher fielen die Fallzahlen aus. Laut BAG gab der Bund in der Coronazeit 2,3 Milliarden Franken allein für PCR-Tests aus — bis Ende 2022 waren es gemäss dem 2\. BAG-Zwischenbericht vom Juni 2022 schätzungsweise fast 4,3 Milliarden Franken. ### Haben die Massnahmen gewirkt? Bei den Masken ist die Geschichte besonders aufschlussreich. Zu Beginn der Pandemie war die offizielle Haltung eindeutig: **Daniel Koch**, der damalige BAG-Delegierte für Covid-19, erklärte öffentlich, dass Schutzmasken in der allgemeinen Bevölkerung «sehr wenig wirksam» seien. Kurz darauf veröffentlichte die Swiss National COVID-19 Science Task Force unter **Matthias Egger** einen Policy Brief, der das Gegenteil behauptete. Der Film fragt, auf welche Studie sich diese Kehrtwende stützte — und kommt zum Schluss, dass die Grundlage wissenschaftlich dünn war. Ähnliches gilt für die Schlussfolgerungen aus sinkenden Fallzahlen: Wenn nach einer Massnahme die Zahlen zurückgingen, galt das als Beweis für deren Wirksamkeit. Dabei lässt sich ein Rückgang auch schlicht dadurch erklären, dass genau dann auch weniger getestet wurde. Ein Rückgang der Fallzahlen beweist damit für sich allein gar nichts. Schweden, das auf einen harten Lockdown und eine breite Maskenpflicht verzichtete, dient im Film als Vergleichsfall. ### Mein Fazit Das Epidemiengesetz wird revidiert, bevor eine unabhängige Aufarbeitung stattgefunden hat. Das ist das eigentliche Problem — nicht ob man dieser oder jener Massnahme im Nachhinein zustimmt. Wer Einschränkungen ins Gesetz schreibt, bevor er weiss, ob sie gewirkt haben, lädt sich eine schwere Beweislast für die nächste Krise auf. «Der Hype» leistet genau das, was von offizieller Seite unterlassen wurde: Er schaut auf die Daten, die damals schon da waren. Das ist unbequem — aber es ist die richtige Frage zur richtigen Zeit. ### Sie schreiben Angst ins Gesetz — und nennen es Vorsorge URL: https://www.vogunte.ch/sie-schreiben-angst-ins-gesetz-und-nennen-es-vorsorge/ Last updated: 2026-06-17T14:04:19.000Z Man revidiert ein Gesetz, bevor man weiss, ob die Massnahmen gewirkt haben. Was mich daran wirklich stört — und warum der Dokfilm «Der Hype» zur richtigen Zeit kommt. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### 13. AHV-Rente: Wer bezahlt die Rechnung – und warum endet die Lösung ausgerechnet 2033? URL: https://www.vogunte.ch/13-ahv-rente-wer-bezahlt-die-rechnung-und-warum-endet-die-losung-ausgerechnet-2033/ Last updated: 2026-08-06T23:34:11.000Z ### Das Wichtigste auf einen Blick - **13\. AHV-Rente** wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt — das ist beschlossen - Die Finanzierung fehlt noch: **4 bis 5 Milliarden Franken** pro Jahr sind nötig - **Nationalrat** will ausschliesslich die **Mehrwertsteuer** erhöhen (+0,5 Prozentpunkte), befristet bis **2033** - **Ständerat** besteht auf **Mischfinanzierung**: Mehrwertsteuer (+0,4 PP) und Lohnbeiträge (+0,3 PP), unbefristet - Abstimmung im Nationalrat am 3\. Juni 2026: hauchdünn, **99 zu 97 Stimmen** für den Allein-MWSt-Weg - Scheitert die Einigung in der Sommersession, droht eine **Einigungskonferenz** — oder gar keine Lösung - Hinter dem Jahr 2033 steckt mehr als ein Datum: Es ist ein **politisches Signal** in Richtung Rentenalter --- ### Keine Lust zum Lesen? Hier geht's zum Video: Am 3\. März 2024 sagte das Schweizer Stimmvolk mit **58,2 Prozent** Ja zur **Initiative für eine 13\. AHV-Rente** — dazu die Mehrheit der Kantone. Zum ersten Mal überhaupt hat das Volk über eine Initiative die AHV ausgebaut. Jede Rentnerin und jeder Rentner soll künftig einmal im Jahr eine zusätzliche Monatsrente erhalten. Im Dezember 2026 wird diese Rente erstmals ausbezahlt. Der Bundesrat hat die Zahlungsmodalitäten im November 2025 definitiv festgelegt. Soweit, so klar. Nur: Das Geld dafür fehlt noch immer. Und im Bundeshaus wird darüber gestritten, wer die Rechnung bezahlt — und wie lange. ### Zwei Wege, eine Rechnung Die Kosten sind konkret: Laut Zahlen aus der Ständeratsdebatte vom März 2026 kostet die 13\. AHV-Rente im Jahr 2026 bereits rund **4,2 Milliarden Franken**. Bis 2030 steigen die Kosten auf rund 4,5 Milliarden, bis 2040 auf schätzungsweise 5,4 Milliarden Franken pro Jahr. Ohne zusätzliche Einnahmen wird sich der **AHV-Ausgleichsfonds** — der Ende 2025 bei 60,4 Milliarden Franken lag — laut Bundesrat zusehends leeren. Zwei Lager ringen im Parlament um die Lösung. **Weg 1: Reine Mehrwertsteuer-Finanzierung** — das ist die Position des Nationalrats. Die **Mehrwertsteuer** soll um 0,5 Prozentpunkte angehoben werden, vom heutigen Normalsatz von 8,1 auf 8,6 Prozent. Der reduzierte Satz für Lebensmittel und andere Güter des täglichen Bedarfs bleibt unverändert. Befristet: bis Ende 2033\. Dahinter stehen SVP, FDP und GLP sowie die grossen Wirtschaftsverbände — **Arbeitgeberverband**, **Gewerbeverband** und **Economiesuisse**. Das Hauptargument: Die Lohnkosten der Unternehmen steigen nicht, was besonders arbeitsintensive Branchen und KMU entlastet. **Weg 2: Mischfinanzierung** — das ist die Position des Ständerats. Die Mehrwertsteuer steigt weniger stark, nur um 0,4 Prozentpunkte. Zusätzlich werden die **Lohnbeiträge** um 0,3 Prozentpunkte erhöht — je zur Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern getragen. Und: unbefristet. Dahinter stehen SP, die Mitte und die Grünen sowie die Gewerkschaften. Das Argument: Wer mehr verdient, zahlt mehr. Die reine Mehrwertsteuerlösung trifft kleine Einkommen und Rentner selbst überproportional — wer 100 Franken ausgibt, zahlt denselben Aufschlag, unabhängig vom Einkommen. ### Das Hin und Her im Parlament Am 3\. Juni 2026 hat der Nationalrat erneut über diese Frage abgestimmt — und mit hauchdünnen 99 zu 97 Stimmen an seiner Mehrwertsteuerlösung festgehalten. Der Ständerat bestätigte seinerseits am 8\. Juni 2026 mit 26 zu 18 Stimmen die Mischfinanzierung. Das Dossier liegt damit wieder beim Nationalrat — der am Dienstag 9\. Juni 2026, erneut entscheiden muss. Aktuell ist die Lage offen: Findet das Parlament in der Sommersession keine Einigung, landet der Streit in der **Einigungskonferenz**. Kommt es dort zu einer Lösung, könnte die Finanzierungsvorlage noch im November dem Stimmvolk vorgelegt werden — just bevor die 13\. Rente im Dezember erstmals ausbezahlt wird. ### Warum ausgerechnet 2033? Die offizielle Begründung für die Befristung: Bis 2033 soll eine grosse **AHV-Reform** erarbeitet werden, die das Finanzierungsproblem langfristig löst. Die Mehrwertsteuerlösung sei nur eine Überbrückung. Was diese Reform beinhalten soll, ist jedoch alles andere als neutral. Die **FDP** und der **Arbeitgeberverband** sprechen offen darüber: Sie wollen eine automatische Regel, nach der das **Rentenalter** ab einer bestimmten Schwelle moderat steigen soll — ohne neue Volksabstimmung, ohne langes Hin und Her im Parlament. Das Argument: Die jüngere Generation zahlt ein Leben lang ein, und für sie bleibt immer weniger übrig. Ein höheres Rentenalter sei ehrlicher als immer neue Steuern. Die Befristung auf 2033 ist also kein technisches Detail. Léonore Porchet (Grüne) nannte es direkt: Die Frist solle vor allem Druck machen für ein höheres Rentenalter. FDP-Ständerat Josef Dittli teilte zwar die Präferenz für die reine Mehrwertsteuerlösung, kritisierte aber gleichzeitig, die bisherigen Bundesratsvorschläge zur nächsten AHV-Reform seien zu mutlos — strukturelle Massnahmen, also das Rentenalter, müssten einbezogen werden. Kurzum: Die Finanzierungsdebatte von heute ist bereits die Rentenalterdebatte von morgen. ### Was die 13\. Rente kostet — und wer sie bekommt Die heutigen Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Dezember 2026 die zusätzliche Monatsrente. Bei der **AHV-Maximalrente 2026** entspricht das bis zu 2520 Franken pro Jahr für Einzelpersonen, bis zu 3780 Franken für Ehepaare. Wer das zahlt, ist noch offen. Klar scheint: Ab 2033 — wenn die Befristung endet oder eine neue Reform greift — tragen es vor allem die, die dann noch arbeiten. ### Mein Fazit Das Volk hat Ja gesagt — und bekommt die 13\. Rente im Dezember. Jetzt ist es Aufgabe der Politik, das zu finanzieren. Aber nicht mit neuen Steuern, die alle treffen — Konsumenten, Arbeitnehmer, KMU. Sondern indem man dort spart, wo der Bund bisher zu grosszügig war. Der Bund gibt jährlich Milliarden aus — für Entwicklungshilfe, für internationale Verpflichtungen, für Subventionen, für Strukturen, die niemand je grundsätzlich hinterfragt. Bevor man den Normalbürger an der Kasse zur Kasse bittet, sollte die Politik zuerst den eigenen Haushalt unter die Lupe nehmen. Das ist keine populistische Forderung — das ist das Mindeste, was man von einer verantwortungsvollen Finanzpolitik erwarten kann. ### Die 13. AHV-Rente: Man hat das Pferd vor die Kutsche gespannt — und jetzt wundert man sich, dass es nicht fährt URL: https://www.vogunte.ch/die-13-ahv-rente-man-hat-das-pferd-vor-die-kutsche-gespannt-und-jetzt-wundert-man-sich-dass-es-nicht-fahrt/ Last updated: 2026-06-09T13:48:47.000Z Das Volk hat über die Leistung abgestimmt, nicht über die Rechnung. Zwei Jahre später streitet das Parlament noch immer — und hinter der Zahl 2033 steckt mehr, als man zugeben will. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Datenschutz per Verordnung: Wie der Bundesrat das Parlament umgeht URL: https://www.vogunte.ch/datenschutz-per-verordnung-wie-der-bundesrat-das-parlament-umgeht/ Last updated: 2026-06-03T22:23:53.000Z ### Das Wichtigste auf einen Blick - **Proton**, eine der weltweit bekanntesten Datenschutz-Firmen mit über 100 Millionen Nutzern, zieht ihre Infrastruktur aus der Schweiz ab — nach Deutschland und Norwegen - Auslöser ist die geplante Revision der **VÜPF** (Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) - Der Bundesrat plant eine **Identifikationspflicht** und **Vorratsdatenspeicherung** von Randdaten für sechs Monate - **Ende-zu-Ende-Verschlüsselung** bleibt laut Bundesrat erhalten — Kritiker sagen: Das ist das falsche Versprechen - Der **Europäische Gerichtshof** hat anlasslose Vorratsdatenspeicherung zweimal verboten — in der Schweiz wäre sie mit dieser Verordnung erlaubt - Im Mai 2026 wurde ein **geheimer zweiter Entwurf** von der «Republik» geleakt — mit minimalen Änderungen gegenüber der ursprünglichen, stark kritisierten Version - Der Bundesrat umging eine vom Parlament explizit geforderte **zweite öffentliche Vernehmlassung** --- ### Keine Lust auf's Lesen? Hier geht's zum Video: Die Schweiz galt lange als Datenschutzparadies. Nicht als Marketingversprechen, sondern als faktischer Standortvorteil: Strenge Gesetze, unabhängige Gerichte, eine Tradition der Privatsphäre, die international ihresgleichen suchte. Genau darum hat sich Proton — gegründet aus dem Umfeld des CERN, mit Sitz in Genf — hier niedergelassen. Und genau darum verlässt Proton die Schweiz jetzt wieder. ### Was ist die VÜPF, und warum wird sie zum Problem? Die staatliche Überwachung von Kommunikation ist in der Schweiz auf zwei Ebenen geregelt. Das **BÜPF** — das Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs — legt den gesetzlichen Rahmen fest. Das Parlament hat darüber abgestimmt, das Volk hätte dagegen ein Referendum ergreifen können. Die **VÜPF**, die dazugehörige Verordnung, regelt die Umsetzungsdetails. Sie kann der Bundesrat weitgehend alleine beschliessen — ohne Volksabstimmung, ohne parlamentarische Genehmigung. Bisher betraf die VÜPF vor allem die grossen Telekom-Anbieter: Swisscom, Sunrise, Salt. Wenn die Polizei mit einer richterlichen Bewilligung Kommunikation überwachen wollte, mussten diese Firmen mitmachen. Das war und ist so vorgesehen. Was der Bundesrat nun plant, geht deutlich weiter. Im Januar 2025 legte er einen ersten Entwurf für eine verschärfte VÜPF in die Vernehmlassung. Fünf neue Punkte standen darin: Erstens eine **Identifikationspflicht**: Anbieter ab 5'000 Nutzern müssten die Identität ihrer Kunden mit Ausweis oder Telefonnummer überprüfen. Anonyme Mailkonten und anonyme Messenger-Accounts wären damit Geschichte. Zweitens eine **Vorratsdatenspeicherung**: Sogenannte Randdaten — wer hat wann mit wem wo kommuniziert — müssten von grossen Anbietern sechs Monate lang gespeichert werden. Drittens neue Auskunftsmöglichkeiten für Behörden: rückwirkende IP-Abfragen, Echtzeit-Überwachung von Randdaten, schnellere Lokalisierung. Viertens ein 24-Stunden-Pikettdienst. Und fünftens die Pflicht, gewisse Verschlüsselungen — konkret die sogenannte Transportverschlüsselung — aufheben zu können. ### Der Widerstand: Von links bis rechts Selten hat eine Verordnung in der Schweiz eine so breite Ablehnung ausgelöst. In der Vernehmlassung stellten sich Grüne, SP, Grünliberale, FDP und SVP dagegen. Fast alle Parteien sprachen von einem unverhältnismässigen Eingriff, von einer Gefährdung des Werkplatzes Schweiz. Am schärfsten kritisiert wurde der zweite Punkt, die Vorratsdatenspeicherung der Randdaten. Wer mit wem wann von wo kommuniziert — diese Metadaten erlauben es, ein präzises Bild eines Menschen zu zeichnen: Bewegungsprofil, Beziehungsgeflecht, Tagesablauf. Die **Digitale Gesellschaft**, eine Schweizer Organisation für Digitalrechte, bezeichnete die Revision als «schwerwiegenden Frontalangriff auf Grundrechte, KMU und den Rechtsstaat». Die betroffenen Firmen wehrten sich ebenfalls. **Threema**, der Schweizer Messenger-Dienst mit über 12 Millionen Nutzern, hat eine eigene Geschichte mit den Schweizer Überwachungsbehörden: Im Jahr 2018 versuchte der Dienst ÜPF — die ausführende Bundesstelle für Kommunikationsüberwachung — Threema als Fernmeldedienstanbieter einzustufen, was dieselben weitgehenden Pflichten wie für Swisscom bedeutet hätte. Threema klagte, und am 29\. April 2021 entschied das Bundesgericht definitiv: Threema gehört in eine eigene Kategorie mit weniger weitgehenden Pflichten. Die Behörden hatten verloren. Die Einschätzung, die daraufhin in mehreren Medien erschien, ist aufschlussreich: Weil der Weg über Gesetz und Gericht gescheitert war, gehen die Behörden nun den Weg über die Verordnung. Eine Verordnung, gegen die kein Referendum möglich ist. Im Herbst 2025 reichten FDP-Ständerätin Johanna Gapany und FDP-Nationalrat Olivier Feller gleichlautende Motionen ein. Das Parlament stimmte zu: Der Bundesrat solle den Entwurf grundlegend überarbeiten und nochmals in eine öffentliche Vernehmlassung schicken. ### Der geheime zweite Entwurf Im Februar 2026 schickte das Departement von Bundesrat Beat Jans einen überarbeiteten Entwurf an eine Handvoll ausgewählter IT-Firmen — nicht aber an die Öffentlichkeit. Die vom Parlament explizit geforderte zweite Vernehmlassung fand nicht statt. Am 7\. Mai 2026 veröffentlichte die «Republik» diesen geheimen Entwurf. Was enthielt er? Auf den ersten Blick eine Nachbesserung: Die Identifikationspflicht soll neu erst ab 100'000 Nutzern gelten statt ab 5'000\. Faktor zwanzig — das klingt nach einem grossen Schritt. Kleine Schweizer Mail-Anbieter und Hosting-Services wären damit raus. Aber Proton, mit über 100 Millionen Nutzern, bleibt voll betroffen. Genauso Threema mit 12 Millionen Nutzern und Tresorit, ein Schweizer Filehosting-Dienst. Genau jene Firmen also, deren Geschäftsmodell auf dem Spiel steht. Der Bundesrat betont, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unangetastet bleibe. Kritiker — darunter die «Republik» und die Digitale Gesellschaft — halten dagegen: Der eigentliche Privacy-Verlust liege gar nicht beim Inhalt der Kommunikation. Die relevanten Daten für die Behörden seien die Randdaten: wer kommuniziert wann, mit wem, von wo. Die Digitale Gesellschaft bringt es auf den Punkt: Der Bundesrat versuche, mit «gewissen Anpassungen und geheimen Konsultationen den Widerstand der Wirtschaft abzufedern» — aber auch das misslingt. ### Strenger als die EU Was kaum in der öffentlichen Debatte vorkommt, ist dieser Vergleich: Die anlasslose Speicherung von Kommunikations-Randdaten auf Vorrat hat der Europäische Gerichtshof zweimal verboten — 2014 und erneut im September 2022 (Urteil C-793/19). Begründung: Eine solche allgemeine Speicherung greife unverhältnismässig in die Grundrechte ein, in das Privatleben und den Schutz personenbezogener Daten. Erlaubt ist laut EuGH nur eine gezielte Speicherung bei konkreter Bedrohung der nationalen Sicherheit oder bei einem begründeten Anfangsverdacht. Was der Bundesrat plant — die anlasslose Speicherung der Randdaten von Millionen Schweizer Nutzern — fällt genau in jene Kategorie, die in der EU nicht zulässig wäre. Die Schweiz, das Datenschutzparadies, würde sich mit dieser Verordnung überwachungsfreundlicher positionieren als ihre EU-Nachbarn. Aktuell hat der Bundesrat angekündigt, den Bericht Ende des zweiten Quartals 2026 zu veröffentlichen, woraufhin — wie politisch gefordert — eine zweite Vernehmlassung folgen soll. Ob diese Versprechen eingehalten werden, bleibt abzuwarten. ### Was das für Proton und den Werkplatz Schweiz bedeutet Proton-CEO Andy Yen hat bereits im Juli 2025 angekündigt, die Investitionen in der Schweiz einzufrieren. Im August 2025 wurde es konkret: Der neue KI-Dienst Lumo läuft auf Servern in Deutschland. Geplante Rechenzentren für rund 100 Millionen Franken gehen nach Deutschland und Norwegen. Über die nächsten zehn Jahre plant Proton, insgesamt eine Milliarde Franken in anderen europäischen Ländern zu investieren — und dort Tausende von Arbeitsplätzen zu schaffen. Proton ist nicht allein. Die Privacy-Firma Nym aus Neuenburg hat angekündigt, sich bei Inkrafttreten des Entwurfs definitiv von der Schweiz abzuwenden. Proton-Kommunikationschef Edward Shone bezeichnete den zweiten Entwurf als «inakzeptabel». ### Mein Fazit Was sich hier abzeichnet, ist mehr als ein Streit über Verordnungsdetails. Es ist die Frage, ob die Schweiz ihren Ruf als Datenschutzstandort noch verteidigen will — oder ob dieser Ruf leise aufgegeben wird. Nicht durch ein Parlamentsgesetz, das das Volk anfechten könnte. Sondern durch eine Verordnung, die der Bundesrat weitgehend alleine beschliesst — und für die er sich nicht einmal an den expliziten Auftrag des Parlaments gebunden fühlt. Proton, Threema, Nym: Diese Firmen sind nicht aus wirtschaftlichen Gründen in der Schweiz gross geworden. Sie sind hier gross geworden, weil die Schweiz einmal ein anderes Versprechen gemacht hat. Dieses Versprechen steht gerade zur Disposition — still, technisch, und weitgehend unbemerkt. ### E-ID, VÜPF — und das Muster, das kein Zufall ist URL: https://www.vogunte.ch/e-id-vupf-und-das-muster-das-kein-zufall-ist/ Last updated: 2026-06-02T13:14:32.000Z E-ID, dann VÜPF — jedes Mal «technisch», jedes Mal «begrenzt». Wer die Punkte verbindet, sieht kein Versehen. Er sieht eine Strategie. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Was ein Ja wirklich wert ist: Wird die 10-Millionen-Initiative auch umgesetzt? URL: https://www.vogunte.ch/was-ein-ja-wirklich-wert-ist-wird-die-10-millionen-initiative-auch-umgesetzt/ Last updated: 2026-05-26T15:10:27.000Z ### **Das Wichtigste** auf **einen Blick** - Die Initiative «**Keine 10-Millionen-Schweiz**» funktioniert mit zwei Schwellen: **9,5 Millionen** (Handlungspflicht) und **10 Millionen** (Kündigung der Personenfreizügigkeit) - Die erste Schwelle wird laut Bundesprognose rund **2031** erreicht - Zwei Staatsrechtsprofessoren sagen: Der Bundesrat wäre bei Vorliegen der Bedingungen **zwingend zur Kündigung verpflichtet** — kein Ermessensspielraum - **Bundesrat Beat Jans** formuliert es anders: Die Initiative «ermögliche» die Kündigung — nicht «sie verpflichte» dazu - Ein **Gesetz von 2019** schreibt vor, dass der Bundesrat verfassungsmässige Kündigungsaufträge eigenständig vollziehen muss — ohne Parlamentsabstimmung und ohne Volksreferendum - **2014** hat das Volk schon einmal für Zuwanderungsbegrenzung gestimmt — umgesetzt wurde nur ein «**Inländervorrang light**» - Der entscheidende Unterschied zu 2014: damals liess der Initiativtext eine **Lücke** offen; diesmal ist die Kündigung ausdrücklich vorgeschrieben - Das verbleibende Schlupfloch ist kein Textproblem mehr — sondern **Zeit**: Die Kündigung wäre frühestens rund **17 Jahre**nach der Abstimmung fällig --- ### Keine Lust zum Lesen? Hier geht's zum Video: --- Bei einer Abstimmung entscheidet die Mehrheit — so weit, so klar. Doch die eigentlich interessante Frage stellt sich danach: Wird ein klarer Volksentscheid auch wirklich umgesetzt? Oder gibt es Wege, ihn leise verschwinden zu lassen? Die Schweiz hat genau das bereits einmal erlebt. Und der Vergleich mit der aktuellen **10-Millionen-Initiative** ist ernüchternd instruktiv. ### Wie die Initiative funktioniert Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» — offiziell auch **Nachhaltigkeitsinitiative** genannt — ist als Notbremse mit zwei Stufen konstruiert. Laut der Bundesrätlichen Botschaft zur Initiative von 2025 zündet die erste Stufe bei **9,5 Millionen Einwohnern**: Ab dann müssen Bundesrat und Parlament Massnahmen ergreifen, um das Bevölkerungswachstum zu bremsen. Diese Schwelle ist nicht weit entfernt. Ende 2025 lebten rund 9,1 Millionen Menschen in der Schweiz — und nach den offiziellen Prognosen des Bundes dürfte die 9,5-Millionen-Marke bereits 2031 überschritten werden. Die zweite Stufe ist folgenreicher: Überschreitet die Schweiz vor 2050 die 10 Millionen, und gelingt es nicht, die Einwohnerzahl binnen zwei Jahren wieder darunter zu bringen, so muss als letzter Schritt die **Personenfreizügigkeit** mit der EU gekündigt werden — sofern zuvor keine **Schutzklausel** im Freizügigkeitsabkommen gegriffen hat. Diese Schutzklausel wäre eine Art Notfallknopf, mit dem die Schweiz die Zuwanderung vorübergehend drosseln könnte, ohne das Abkommen zu beenden. Erst wenn auch das keine Wirkung zeigt, kommt die Kündigung. Und diese Kündigung hätte weitreichende Folgen: Das Freizügigkeitsabkommen ist durch die sogenannte **Guillotine-Klausel** mit sechs weiteren Verträgen verknüpft. Wird ein Vertrag gekündigt, fallen alle sieben. Aktuell liegt laut einer SRG/gfs.bern-Umfrage vom Mai 2026 eine knappe Mehrheit von 52 Prozent der Befragten hinter der Initiative — das Rennen ist damit offen. ### Muss er — oder kann er? Stellen wir uns das Szenario vor: Die Schweiz hat die 10-Millionen-Grenze überschritten, die zwei Jahre sind abgelaufen, keine Massnahme hat geholfen. Jetzt müsste nach Initiativtext gekündigt werden. Doch müsste der Bundesrat das tatsächlich tun — oder könnte er sich herausreden? Für die NZZ haben zwei Staatsrechtsprofessoren genau diese Frage beurteilt. **Andreas Glaser**, Professor an der Universität Zürich, hält fest: «Der klare Wortlaut spricht dafür, dass kein Ermessensspielraum besteht und der Bundesrat bei Vorliegen der Voraussetzungen kündigen muss.» Und **Markus Kern** von der Universität Bern kommt zum gleichen Schluss: «Daraus ergibt sich mit dem heutigen gesetzlichen Rahmen, dass der Bundesrat verpflichtet wäre, die Kündigung vorzunehmen.» **Bundesrat Beat Jans**, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, formuliert es in der NZZ vom 27\. März 2026 jedoch anders: Die Initiative «ermögliche» es dem Bundesrat, die Kündigung selber vorzunehmen. Nicht «sie verpflichtet» — sondern «sie ermöglicht». Und er schiebt nach: Die politische Antwort, wer den entscheidenden Schritt am Schluss wirklich tue und in welcher Form, sei «heute offen». Sein Departement wird noch vorsichtiger: Wie die Kündigung genau ablaufen würde, sei «heute Spekulation». Ein einziges Wörtchen — «muss» oder «kann» — macht einen fundamentalen Unterschied. Gilt «muss», ist ein Ja eine verbindliche Anweisung. Gilt «kann», hat das Stimmvolk bloss eine Möglichkeit eröffnet, die eine spätere Regierung nutzen kann oder eben nicht. ### Was 2014 passiert ist Diese Unschärfe ist kein Zufall — sie hat Vorgeschichte. Am 9\. Februar 2014 stimmte das Schweizer Volk knapp mit 50,3 Prozent und 17 Ständen Ja zur **Masseneinwanderungsinitiative** der SVP. Die Initiative verlangte drei konkrete Werkzeuge zur Steuerung der Zuwanderung: Höchstzahlen, Kontingente und einen **Inländervorrang**. Die damalige Justizministerin **Simonetta Sommaruga** sprach vor den Kameras einen Satz, den man sich merken sollte: «Der Entscheid ist gefällt und er gilt. Wir werden den Entscheid jetzt umsetzen.» Was folgte, war das, was man im Rückblick als die grosse Verwässerung bezeichnen könnte. Das Parlament rang fast drei Jahre mit der Umsetzung. Im Dezember 2016 stand schliesslich ein Ergebnis, das mit dem ursprünglichen Volkswillen kaum noch Ähnlichkeit hatte: keine Höchstzahlen, keine Kontingente, nur noch ein **Inländervorrang light**. Gemäss einem Bericht von SRF aus dem Jahr 2020 bedeutete das in der Praxis: Ein Arbeitgeber muss eine offene Stelle zuerst dem Arbeitsamt melden — einstellen darf er am Schluss aber trotzdem, wen er will. Das war kein einfaches Ignorieren des Volkswillens. Die volle Umsetzung der Initiative wäre mit der Personenfreizügigkeit unvereinbar gewesen — und die zu kündigen, hatte der Initiativtext nicht ausdrücklich verlangt. Genau diese Lücke nutzten Parlament und Bundesrat. Laut einem Bericht von 20 Minuten vom Dezember 2016 fehlte im Text schlicht der direkte Auftrag zur Kündigung — und ohne diesen expliziten Befehl war der Handlungsspielraum gross. ### Die Regel, die diesmal alles ändern soll Die 10-Millionen-Initiative hat aus 2014 gelernt: Sie verlangt die Kündigung der Personenfreizügigkeit ausdrücklich im Verfassungstext. Dazu kommt ein Gesetz, das 2019 in Kraft getreten ist: Das «Bundesgesetz über die Zuständigkeiten für Abschluss, Änderung und Kündigung völkerrechtlicher Verträge» legt fest, dass der Bundesrat einen verfassungsmässigen Kündigungsauftrag eigenständig vollziehen muss — ohne Zustimmung des Parlaments. Und dagegen gibt es kein Referendum; das Volk kann über diese Kündigung nicht nochmals abstimmen, wie die NZZ vom 27\. März 2026 festhält. Doch auch diesmal gibt es einen Haken — und der heisst **Zeit**. Nach Bundesprognose wird die 10-Millionen-Marke erst in rund 15 Jahren erreicht. Die Kündigung wäre also frühestens etwa 17 Jahre nach der Abstimmung fällig. Das ist eine halbe Ewigkeit in der Politik. In dieser Zeit könnten Bundesrat und Parlament dem Volk vorschlagen, den Kündigungsauftrag wieder aus der Verfassung zu streichen — was die Pflicht mit einem Federstrich beseitigen würde. Mit anderen Worten: 2014 lag das Schlupfloch im Initiativtext. Diesmal ist der Text zwar dicht. Aber das Schlupfloch liegt jetzt anderswo — nämlich in den 17 Jahren, die bis zur Umsetzung vergehen. ### Fazit Die Staatsrechtler sind sich einig: Der Initiativtext zwingt den Bundesrat zur Kündigung, wenn die Bedingungen eintreten. Das Gesetz von 2019 macht diesen Vollzug zum Alleingang — ohne Parlament, ohne Volksabstimmung. Und doch lässt der Bundesrat die Hintertür offen. Nicht durch eine Lücke im Text — sondern durch den schieren Zeithorizont. Was in 17 Jahren politisch passiert, ist heute ungeschrieben. Die eigentliche Frage hinter dieser Abstimmung lautet deshalb nicht bloss: Will man die Begrenzung? Sondern: Traut man dem System zu, einen solchen Entscheid über 17 Jahre auch wirklich zu tragen? ### 10-Millionen-Schweiz: Der Bundesrat weiss genau, was er tut — und genau das ist das Problem URL: https://www.vogunte.ch/der-bundesrat-weiss-genau-was-er-tut-und-genau-das-ist-das-problem/ Last updated: 2026-05-26T15:11:15.000Z Bundesrat Jans sagt, die 10-Millionen-Initiative «ermögliche» die Kündigung. Die Staatsrechtler sagen «verpflichtet». Ich sage: Das ist kein Versehen. Und dahinter steckt ein viel grösseres Problem als diese eine Abstimmung. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Das «Richli-Gutachten»: Warum das CH–EU Paket eine Verfassungsänderung ist – und ein Doppelmehr braucht URL: https://www.vogunte.ch/das-richli-gutachten-warum-das-ch-eu-paket-eine-verfassungsanderung-ist-und-ein-doppelmehr-braucht/ Last updated: 2026-08-06T23:48:07.000Z 💡 Paul Richli, **Verfassungsrechtliche Bedeutung des Abkommenspakets Schweiz–EU*, Rechtsgutachten vom 9\. April 2026, Institut für Wirtschaftspolitik (IWP). ****Quelle: Markus Lysser** [****(**](https://admin.iwp.swiss/wp-content/uploads/2026/04/Richli%5FRechtsgutachten%5FIWP.pdf?ref=vogunte.ch)[****souveraene-schweiz.ch)**](https://www.souveraene-schweiz.ch/ch-eu/richli-gutachten.html?ref=vogunte.ch) ### Das Wichtigste auf einen Blick - Das **Paket CH–EU** ist laut Richli keine «Bilaterale III», sondern ein **Integrationsabkommen** – eine Teilintegration der Schweiz in die EU-Rechtsordnung. - Richli dokumentiert **vier materielle Verfassungsverletzungen**: Art. 163, 182, 147 und 189 BV werden faktisch entleert, ohne formal angepasst zu werden. - Die Schweiz gibt **mehr Kompetenzen ab als EU-Mitgliedstaaten beim EU-Beitritt** – ohne Stimmrecht in Brüssel zu erhalten. - Die «**transversalen Ausgleichsmassnahmen**» hebeln das Referendumsrecht praktisch aus, weil jedes Nein in einem Abkommen Sanktionen in anderen Abkommen auslösen kann. - Richlis Forderung: entweder eine formale Verfassungsänderung oder ein obligatorisches Referendum mit **Doppelmehr** (Volk und Kantone). Ein einfaches Volksmehr wäre verfassungswidrig. --- Wer in der Schweiz über das Paket CH–EU mitreden will, kommt am Rechtsgutachten von **Paul Richli** nicht mehr vorbei. Der emeritierte Verfassungsrechtler und ehemalige Rektor der Universität Luzern hat im April 2026 im Auftrag des Instituts für Wirtschaftspolitik ein 80-seitiges Gutachten vorgelegt, das die offizielle Erzählung des Bundesrats in ihren juristischen Grundfesten erschüttert. Sein Befund: Was als technische Konsolidierung der Bilateralen verkauft wird, ist in der Sache eine **Verfassungsänderung** – und sie braucht entsprechend mehr als ein einfaches Volksmehr. ### Keine «Bilaterale III», sondern ein Integrationsabkommen Richli widerspricht der offiziellen Bezeichnung «Bilaterale III» mit nüchterner Klarheit. Das Paket sei faktisch ein **Integrationsabkommen** – eine Teilintegration der Schweiz in die EU-Rechtsordnung. Der Unterschied ist nicht semantisch, sondern juristisch fundamental: Bilaterale Verträge regeln Einzelbeziehungen zwischen zwei souveränen Partnern. Integrationsabkommen koppeln einen Rechtsraum an einen anderen. Das Paket kombiniert dabei zwei Mechanismen, die zum gleichen Ergebnis führen. Bei der **Integrationsmethode**, etwa im Bereich Lebensmittelsicherheit, werden EU-Rechtsakte automatisch zu Schweizer Recht. Sie erscheinen sogar im europäischen Rechtsinformationssystem EUR-Lex. Bei der **Äquivalenzmethode**, etwa im Bereich der gegenseitigen Anerkennung (MRA), muss die Schweiz «inhaltlich gleiches Recht» erlassen – wobei «inhaltlich gleich» selbstverständlich in Brüssel definiert wird. Beide Wege führen am Ende zum selben Punkt: Die Schweiz verliert die Kompetenz, eigenständig zu entscheiden. Die Schweizer Institutionen behalten dabei formal ihre Namen und Funktionen. Die Bundesversammlung heisst weiterhin Bundesversammlung, der Bundesrat regiert weiterhin, das Volk stimmt weiterhin ab. Aber sie alle werden, so Richli, «gezwungen, EU-Recht einfach zu übernehmen». Er nennt das **Enteignung der legislativen Kompetenz**. ### Vier Verfassungsartikel, die material ausgehöhlt werden Konkret identifiziert Richli vier Artikel der Bundesverfassung, die durch das Paket material verändert, aber formal nicht angepasst werden. Genau das macht den Vorgang verfassungswidrig. **Artikel 163 BV** weist der Bundesversammlung die Gesetzgebungskompetenz zu. Nach dem Paket bliebe ihr praktisch nur noch ein Vetorecht gegen Vorlagen, die in Brüssel ohne Schweizer Beteiligung beschlossen wurden. Nationale Parlamente in EU-Mitgliedstaaten sitzen wenigstens im Rat und haben dort Stimmrecht. Die Schweiz sitzt nirgendwo und erfährt neue EU-Regeln erst, wenn sie beschlossen sind. **Artikel 182 BV** regelt die Verordnungsgebung des Bundesrats. Die übernimmt künftig in den betroffenen Bereichen faktisch die EU-Kommission. **Artikel 147 BV** garantiert das Vernehmlassungsverfahren – jenes typisch schweizerische Recht von Kantonen, Gemeinden und Verbänden, sich in Gesetzgebungsprozesse einzubringen. Dieses Recht wird faktisch abgeschafft. Wer mitreden will, müsste in Brüssel lobbyieren, ohne dort offiziellen Zugang zu haben. Die Zivilgesellschaft und die lokale Ebene verlieren ihre Stimme im eigenen Land. **Artikel 189 BV** sichert die Unabhängigkeit des Bundesgerichts. Künftig müsste das höchste Schweizer Gericht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs **beachten und anwenden**. Richli bezeichnet das als fundamentalen Bruch mit der Gewaltenteilung – die Schweizer Justiz würde zu einem Transmissionsriemen der EU-Judikatur. Auch das viel beschworene Schiedsgericht ist nach Richlis Analyse keine echte unabhängige Instanz, sondern an die EuGH-Auslegung gebunden. ### Mehr Kompetenzverlust als bei einem EU-Beitritt Der vielleicht härteste Satz des Gutachtens betrifft den Vergleich mit einem regulären EU-Beitritt. Richli schreibt, die Bundesversammlung und der Bundesrat müssten im Geltungsbereich der Binnenmarktabkommen **mehr Kompetenzen an die EU abgeben, als dies die Parlamente und Regierungen der EU-Mitgliedstaaten beim Beitritt zur EWG, EG oder EU taten**. Der Grund ist einfach: EU-Mitgliedstaaten gewinnen mit dem Verlust nationaler Kompetenzen wenigstens Mitspracherechte in den Brüsseler Entscheidungsgremien. Sie sitzen im Rat, stellen Kommissare, schicken Abgeordnete ins Parlament. Die Schweiz würde mit dem Paket Kompetenzen abgeben, ohne dafür Stimmrechte zu erhalten. Sie hätte allenfalls Beobachterstatus und das, was im EU-Jargon «Decision Shaping» heisst – also Lobbying ohne Rechtsposition. ### Wie das Referendumsrecht ausgehebelt wird Der politisch brisanteste Teil des Gutachtens betrifft die «**transversalen Ausgleichsmassnahmen**». Diese Konstruktion erlaubt es der EU, bei einem erfolgreichen Nein-Referendum in einem einzelnen Abkommen Gegenmassnahmen in **anderen Abkommen** zu verhängen. Das praktische Beispiel: Stimmen Volk und Stände Nein zum Landverkehrsabkommen, kann die EU beispielsweise die Teilnahme an Horizon Europe oder Erasmus+ aussetzen. Plötzlich mobilisieren Universitäten, Forschungsinstitute und Studierende gegen das Nein-Referendum der Verkehrsbranche – nicht weil sie das Landverkehrsabkommen lieben, sondern weil sie ihre eigenen Programme nicht verlieren wollen. Richli nennt das eine **stillschweigende Kartellbildung gegen Referenden**. Jede betroffene Branche wird zum Wächter über alle anderen. Das verfassungsmässige Recht auf freie Willensbildung nach Art. 34 Abs. 2 BV werde dadurch «gravierend» verletzt. Das Referendum bleibe formal bestehen, werde aber faktisch wirkungslos gemacht. Hinzu kommt die Frage der Einheit der Materie. Art. 194 Abs. 2 BV verlangt, dass eine Abstimmungsvorlage einen einheitlichen Sachverhalt betrifft. Wenn elf inhaltlich verschiedene Abkommen unter ein einziges Referendum fallen, ist diese Einheit nach Richli zumindest fraglich. ### Föderalismus unter Druck Was für den Bund gilt, gilt nach Richli analog für die Kantone. Ihre Gesetzgebungskompetenzen werden eingeschränkt, ihr Recht auf Mitsprache in Bundesangelegenheiten nach Art. 45 BV wird entleert. Damit wird Art. 3 BV – die Kantonalsouveränität – material geändert. Das Paket ist also nicht nur eine Frage des Bundes, sondern eine grundlegende Föderalismus-Frage. ### Die konkreten Folgekosten Neben der verfassungsrechtlichen Analyse benennt Richli auch konkrete Folgen. Die Hochschulen tragen durch die neue Regelung der Studiengebühren **21,8 Millionen Franken Mehrkosten pro Jahr**, wobei der Bund nur vier Jahre lang die Hälfte übernimmt. Die Programme **Horizon Europe und Erasmus+** sind nur bis 2027 gesichert – einen Rechtsanspruch auf eine Weiterführung gibt es nicht. Die neue **Schutzklausel zur Personenfreizügigkeit** funktioniert nach Richlis Einschätzung nicht, weil sie verlangt, dass Probleme wie Arbeitslosigkeit oder Wohnungsknappheit allein dem Freizügigkeitsabkommen zugerechnet werden können – ein praktisch unmöglicher Nachweis. Die Schutzklausel bleibe damit toter Buchstabe. ### Doppelmehr ist nicht nur zulässig – sondern geboten Aus all dem folgt für Richli ein klarer juristischer Schluss: Das Paket muss dem **obligatorischen Referendum mit Doppelmehr** unterstellt werden – also der Zustimmung von Volk **und** Kantonen. Er stützt das auf vier Punkte: die tiefen Eingriffe in die Kompetenzordnung der Verfassung, den Kompetenzverlust, der grösser ist als bei einem EU-Beitritt, den Konflikt mit der Zuwanderungsbestimmung in Art. 121a BV, und die Aussicht, dass weitere Integrationsabkommen am Ende einem EU-Beitritt gleichkämen, ohne dass das Volk je darüber abgestimmt hätte. Die ehrlichste Lösung wäre nach Richli eine formale Verfassungsänderung. Der Bundesrat habe dem im Vernehmlassungsbericht zunächst zugestimmt – und diese Position dann ohne Begründung verworfen. Die heutige Position des Bundesrats, die Schweiz wahre ihre politischen Rechte vollumfänglich, sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. ### Fazit Das Richli-Gutachten ist juristische Schwerarbeit – aber sein Kern lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Wer den Souverän ernst nimmt, kann das Paket CH–EU nicht mit einem einfachen Volksmehr durchwinken. Entweder es geht ehrlich über eine formale Verfassungsänderung, oder es geht über ein Doppelmehr von Volk und Ständen. Alles andere wäre nach Richlis Lesart verfassungswidrig. Die Bundesversammlung wird sich entscheiden müssen, ob sie das ignoriert – oder ob sie ihre eigene Kompetenz noch ernst genug nimmt, um sie nicht stillschweigend abzugeben. ### Patriot-Desaster: Wie die Schweiz für 4,6 Milliarden Franken fast nichts bekommt URL: https://www.vogunte.ch/patriot-desaster-wie-die-schweiz-fur-4-6-milliarden-franken-fast-nichts-bekommt/ Last updated: 2026-08-06T23:58:12.000Z ### Das Wichtigste auf einen Blick - Die Schweiz bestellte 2022 fünf **Patriot**\-Luftabwehrsysteme für **2,3 Milliarden Franken** — heute drohen Kosten von bis zu **4,6 Milliarden Franken** - Die Lieferung, ursprünglich für **2026–2028** geplant, verschiebt sich um **fünf bis sieben Jahre** - Die USA nutzten eine Vertragsklausel, um Schweizer Gelder vom **Patriot-Konto** auf das **F-35-Konto** umzuleiten — ohne Zustimmung der Schweiz - Der Kauf läuft über das US-Regierungsprogramm **Foreign Military Sales (FMS)** — die Schweiz hat keinen direkten Vertrag mit Hersteller **Raytheon** - Der Bundesrat prüft Alternativen aus **Deutschland, Frankreich, Israel und Südkorea** — Entscheid voraussichtlich **Sommer 2026** - Parallel dazu: Auch die **F-35**\-Kampfjet-Bestellung wird teurer und schrumpft von 36 auf **30 Flugzeuge** --- ### Keine Lust zum Lesen? Hier geht's zum Video: Die Schweiz hat für rund 2,3 Milliarden Franken Luftabwehrraketen bestellt. Sie hat dafür bereits mehrere hundert Millionen überwiesen. Und sie hat auf dem Waffenplatz Emmen für 42 Millionen Franken ein Ausbildungszentrum für diese Raketen gebaut. Das einzige Problem: Die Raketen kommen nicht — und wenn sie kommen, werden sie möglicherweise doppelt so teuer sein wie geplant. Das ist, in knappen Worten, der Stand des Patriot-Dossiers im Mai 2026\. Was dahinter steckt, ist komplizierter und aufschlussreicher, als es auf den ersten Blick aussieht. ### Warum die Schweiz überhaupt Patriot bestellt hat Die Geschichte beginnt 1999, als die Schweizer Armee ihr letztes Langstrecken-Luftabwehrsystem ausser Dienst stellt: die sogenannten **Bloodhound-Lenkwaffen**. Seither ist das Land aus grosser Distanz vom Boden her nicht mehr abfangfähig gegen Flugzeuge oder Marschflugkörper. Diese Lücke besteht über zwanzig Jahre lang. 2017 startet der Bundesrat das Programm **Air2030**, das zwei Grossbeschaffungen umfasst: neue Kampfflugzeuge und ein bodengestütztes Luftabwehrsystem mit grösserer Reichweite. Am 30\. Juni 2021 legt der Bundesrat seine Wahl fest: für die Kampfjets die **F-35A** von Lockheed Martin, für die Luftabwehr fünf Feuereinheiten des **Patriot-Systems** von Raytheon. Verteidigungsministerin **Viola Amherd** begründet den Entscheid mit der markant besseren technischen Wirksamkeit von Patriot gegenüber dem europäischen Konkurrenten **SAMP/T** aus Frankreich und Italien. Mit der Armeebotschaft 2022 spricht das Parlament die nötigen Kredite: 6 Milliarden Franken für die F-35, knapp 2 Milliarden für Patriot. Ein Jahr später, mit der Armeebotschaft 2023, kommt eine zweite Munitionssorte dazu — die **PAC-3 MSE** für ballistische Raketen — und das Gesamtvolumen steigt auf **2,3 Milliarden Franken**. Entscheidend für alles, was folgt: Die Schweiz kauft Patriot nicht direkt beim Hersteller Raytheon, sondern über das US-Regierungsprogramm **Foreign Military Sales (FMS)**. Konkret bedeutet das: Die Schweiz schliesst den Vertrag mit der US-Regierung ab. Diese kauft bei Raytheon ein. Die Schweiz hat keinen direkten Draht zum Hersteller — und wenig Hebel, wenn etwas schiefläuft. ### Die Kostenexplosion in drei Stufen Im Sommer 2025 informieren die USA die Schweiz erstmals offiziell: Es wird teurer, und es wird später. Damals kalkuliert das **Bundesamt für Rüstung armasuisse** mit Mehrkosten von rund 50 Prozent, was einem Gesamtpreis von etwa 3,45 Milliarden Franken entspräche. Dann eskaliert der Konflikt im Nahen Osten. Im Iran-Krieg verbrauchen die USA und ihre Verbündeten laut einem Bericht des Tages-Anzeiger vom 12\. Mai 2026 über 1200 Patriot-Lenkwaffen — die US-Lagerbestände schrumpfen drastisch, während die Nachfrage aus den Golfstaaten, Israel und der Ukraine gleichzeitig explodiert. Aktuell, gemäss der offiziellen Medienmitteilung des Bundesrates vom 13\. Mai 2026, rechnet das Verteidigungsdepartement mit Kosten von bis zu **4,6 Milliarden Franken** — doppelt so viel wie 2022 vereinbart. Armasuisse verweist formell noch auf das ursprüngliche Projektvolumen, steht aber nach eigenen Angaben mit den USA in «intensivem Austausch». Was das konkret für Schweizer Steuerzahler bedeutet: 4,6 Milliarden Franken entsprechen rund 530 Franken pro Haushalt — für Systeme, die frühestens 2034 einsatzbereit sein werden. Und selbst dieses Datum ist nicht gesichert. ### Der eigentliche Skandal: Das Geld, das einfach umgeleitet wird Im Herbst 2025 reagiert das Verteidigungsdepartement auf die Verzögerungsmeldungen mit einem naheliegenden Schritt: Es stoppt die laufenden Patriot-Zahlungen. Wer nicht liefert, bekommt kein Geld — so die Logik. Was die Schweiz dabei offenbar nicht wusste oder nicht bedacht hatte: Alle Schweizer Rüstungszahlungen in die USA fliessen auf ein einziges gemeinsames Konto, den sogenannten **«Trust Fund»**. Darauf liegen gleichzeitig die Gelder für Patriot und für die F-35-Kampfjets. Und die USA machen von einer vertraglichen Klausel Gebrauch: Sie verschieben Geld innerhalb dieses Fonds — und decken die fehlenden Patriot-Zahlungen kurzerhand mit dem F-35-Geld ab. Im März 2026 macht **SRF** die Sache öffentlich. **Rüstungschef Urs Loher** bestätigt die Recherche, darf den genauen Betrag auf Druck der US-Behörden aber nicht nennen. Er spricht von einem «tiefen dreistelligen Millionenbetrag» — und gibt zu Protokoll: «Die Machtverhältnisse sind ziemlich klar.» Weil nun plötzlich auch beim F-35-Konto eine Lücke klafft, muss die Schweiz Ende 2025 mehrere Dutzend Millionen Franken extra überweisen — Geld, das sie eigentlich für andere Rüstungsprojekte eingeplant hatte. Im Schweizer Parlament ist die Empörung parteiübergreifend: SVP-Ständerat **Werner Salzmann** nennt es «ärgerlich», FDP-Ständerat **Josef Dittli** sagt, das Verteidigungsdepartement sei sich der Möglichkeit dieser Umgehung offenbar nicht bewusst gewesen. Was bleibt, ist die bittere Feststellung: Die USA haben rechtlich korrekt gehandelt. Die Klausel stand im Vertrag. ### Die Schweiz trainiert — ohne Raketen Während auf die Systeme gewartet wird, läuft der Betrieb planmässig weiter. Auf dem Waffenplatz Emmen entsteht bis Ende 2026 für **42 Millionen Franken** ein neues Patriot-Ausbildungs- und Trainingszentrum. Ein erster Kern von Schweizer Ausbildnern absolviert bereits Patriot-Kurse in den USA. Das Schweizer Militär bereitet sich auf Systeme vor, deren Anlieferung nun frühestens 2031 erwartet wird — und deren voll einsatzbereiter Betrieb frühestens 2036 oder später möglich sein dürfte. ### Was bleibt: Drei Optionen, jede mit einem Haken **Bundesrat Martin Pfister**, der das Dossier von seiner Vorgängerin Amherd geerbt hat, steht vor drei Wegen: **Option 1: Am Patriot-Vertrag festhalten.** Die Schweiz zahlt am Ende voraussichtlich bis zu 4,6 Milliarden Franken und bekommt fünf Systeme — irgendwann. Der Haken: Vor einem halben Jahr war noch von einer Einsatzbereitschaft ab 2030 die Rede, heute von 2036\. Garantien gibt es keine. **Option 2: Den Vertrag abbrechen.** Bis Herbst 2025 hat die Schweiz bereits rund 750 Millionen Franken überwiesen. Wie viel davon zurückkommt, ist unklar. Pfister hat offen gesagt: «Wir verhandeln derzeit alle möglichen Optionen mit den USA. Dazu gehört auch ein allfälliger Abbruch.» Im schlimmsten Fall sind die 750 Millionen weg. SP-Nationalrätin **Linda De Ventura** fordert genau das — einen sofortigen Stopp. **Option 3: Patriot behalten und ergänzen.** Der Bundesrat prüft seit März 2026 ein zweites, europäisch produziertes Luftabwehrsystem als Ergänzung. Fünf Anbieter aus vier Ländern haben Angebote eingereicht. Aktuell erwartet armasuisse bis Ende Mai 2026 die Rückmeldungen von Kandidaten aus **Deutschland** (IRIS-T von Diehl), **Frankreich/Italien** (SAMP/T), **Israel** (David's Sling) und **Südkorea**. Der Entscheid des Bundesrates wird voraussichtlich im Sommer 2026 fallen. Der Haken: Diese Variante wäre die teuerste — Patriot zahlen und zusätzlich ein zweites System beschaffen, ohne klaren Finanzierungsplan. ### Das gleiche Muster bei der F-35 Das Patriot-Desaster steht nicht allein. Bei den F-35-Kampfjets hat Viola Amherd dem Volk damals einen **Fixpreis**versprochen: 6,035 Milliarden Franken, nicht mehr. Im Sommer 2025 melden die USA Mehrkosten an — Inflation, Rohstoffpreise. Am 12\. Dezember 2025 muss der Bundesrat eingestehen, dass der vertraglich vereinbarte Festpreis nicht durchzusetzen ist. Im März 2026 zieht der Bundesrat die Konsequenz: Statt 36 werden nur noch 30 F-35 bestellt. Trotzdem ist ein Zusatzkredit von **394 Millionen Franken** nötig. Weniger Flugzeuge — und trotzdem teurer. Das Muster ist identisch wie bei Patriot. Die übergeordnete Lehre aus beiden Fällen ist struktureller Natur. Ein grosser Teil der zukünftigen Schweizer Verteidigung hängt von einem einzigen Lieferanten und einem einzigen Land ab. Wenn dieses Land seine eigenen Interessen höher gewichtet als Vertragstreue — und das ist sein gutes Recht —, dann ist die Schweiz, in den Worten von Rüstungschef Loher, «ausgeliefert». ### Fazit Das Patriot-Dossier ist kein Unfall. Es ist das Ergebnis einer Beschaffungslogik, die technische Überlegenheit über strategische Abhängigkeit gestellt hat — und die Vertragsbedingungen eines mächtigen Partners zu gutgläubig akzeptiert hat. Ob die Schweiz am Ende 2,3 oder 4,6 Milliarden Franken zahlt, ob sie fünf Patriot-Systeme oder keines bekommt — die eigentliche Rechnung präsentiert sich bereits jetzt: in Form von Kontrollverlust über das eigene Geld, einem leeren Ausbildungszentrum in Emmen und einem Rüstungschef, der öffentlich einräumen muss, dass die Machtverhältnisse «ziemlich klar» sind. Der Bundesrat hat bis Sommer 2026 Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Welche er auch wählt — die Frage, wie man künftig verhindert, dass sich dieses Muster wiederholt, sollte mindestens genauso laut gestellt werden. ### Amerika zuerst — immer. Was das Patriot-Debakel über die Schweizer Naivität sagt URL: https://www.vogunte.ch/amerika-zuerst-immer-was-das-patriot-debakel-uber-die-schweizer-naivitat-sagt/ Last updated: 2026-05-20T01:51:39.000Z Amerika zuerst — das ist keine Trump-Erfindung, das ist US-Aussenpolitik seit immer. Warum die Schweiz das beim Patriot-Vertrag trotzdem nicht einkalkuliert hat, und was das über unsere Verteidigungspolitik sagt. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### «Bilaterale III»: Volksmehr oder Ständemehr — was steht wirklich auf dem Spiel? URL: https://www.vogunte.ch/bilaterale-iii-volksmehr-oder-standemehr-was-steht-wirklich-auf-dem-spiel/ Last updated: 2026-05-16T14:32:56.000Z ### Das Wichtigste auf einen Blick - Die Schweiz stimmt über die «**Bilateralen III»** ab, wie der Bundesrat dem CH-EU Paket sagt — aber wie hoch die Hürde dafür sein wird, ist noch offen - **Fakultatives Referendum** (einfaches Volksmehr): nur eine Volksmehrheit nötig - **Obligatorisches Referendum** (doppeltes Mehr): Volksund **Ständemehr** — also auch eine Mehrheit der Kantone - Der Bundesrat und fünf Parteien (SP, FDP, GLP, Grüne, EVP) wollen das einfache Volksmehr - SVP und EDU fordern das doppelte Mehr — und haben nun unerwartete Unterstützung aus dem Ständerat erhalten - Die **Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S)** hat am 6\. Mai 2026 mit hauchdünnem 6:6-Entscheid (Stichentscheid der Präsidentin) eine parlamentarische Initiative für das Ständemehr eingereicht - Laut Forschern der Universität Bern wäre für ein sicheres Ständemehr ein Volksmehr von rund **55 Prozent** nötig — aktuell liegen die Umfragen knapp an dieser Grenze - Die **Kompass-Initiative** ist mit über 111'000 Unterschriften zustande gekommen und könnte das Ergebnis selbst nachträglich kippen --- ### Keine Lust zum Lesen? Hier geht's zum Video: Über das CH-EU Paket (oder von den Befürwortern auch die Bilateralen III genannt) wird in Bern gestritten — aber nicht nur über den Inhalt. Auch über die Spielregeln. Eine scheinbar technische Frage entpuppt sich bei näherer Betrachtung als einer der entscheidendsten Weichenentscheide dieser Abstimmung: Reicht für eine Annahme das einfache Volksmehr? Oder braucht es zusätzlich das Ständemehr — also die Zustimmung einer Mehrheit der Kantone? Die Antwort auf diese Frage bestimmt, wie hoch die Hürde für die Bilateralen III tatsächlich ist. Und wer sie setzt, hat politischen Einfluss, bevor überhaupt abgestimmt wurde. ### Was ist überhaupt ein Referendum? Das Referendum ist das Herzstück der direkten Demokratie in der Schweiz. Es gibt dem Volk das Recht, über Parlamentsentscheide das letzte Wort zu haben. Grundlegend zu unterscheiden sind dabei zwei Formen: Das **fakultative Referendum** (Bundesverfassung, Art. 141) greift nur dann, wenn Bürgerinnen und Bürger aktiv mobilisieren: Innerhalb von 100 Tagen müssen 50'000 Unterschriften gesammelt werden. Gelingt das, kommt es zur Volksabstimmung. Die Hürde ist niedrig: Eine einfache Mehrheit der Abstimmenden entscheidet. Das ist das Volksmehr. Das **obligatorische Referendum** (Bundesverfassung, Art. 140) hingegen greift automatisch — ohne Unterschriftensammlung. Es gilt für alle Verfassungsänderungen und für den Beitritt zu supranationalen Organisationen wie der EU oder der UNO. Hier reicht das Volksmehr nicht. Es gilt das **doppelte Mehr**: Das Volk muss Ja sagen — und gleichzeitig muss eine Mehrheit der Kantone zustimmen. Dieses Kantonserfordernis ist das Ständemehr. ### Wer will was — und warum? Wer entscheidet, welches Referendum bei den Bilateralen III zur Anwendung kommt? Formal hat der Bundesrat das Recht, dem Parlament einen Vorschlag zu unterbreiten. Er plädiert für das einfache Volksmehr. Das letzte Wort aber haben National- und Ständerat. Hinter dem Bundesrat stehen fünf der sieben im Parlament vertretenen Parteien: SP, Grüne, **GLP**, FDP und EVP. Ihr stärkstes Argument: Auch die Bilateralen I und II wurden nur mit dem Volksmehr abgesegnet. Und 2012 lehnte das Stimmvolk eine Initiative, die ein obligatorisches Referendum für internationale Verträge gefordert hätte, mit knapp 75 Prozent Nein-Stimmen ab (Volksabstimmung «Staatsverträge vors Volk», 17\. Juni 2012). Auch die **Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)** hat sich in ihrer Vernehmlassung im Oktober 2025 mit 15 zu 10 Stimmen gegen das Ständemehr ausgesprochen. Das ist ein bemerkenswertes Detail: Die Kantonsregierungen wollen das Instrument, das sie schützen soll, selbst nicht. Eine mögliche Erklärung: 21 von 26 Kantonen unterstützen die Bilateralen III. Laut eigenen Angaben der KdK sassen kantonale Vertreter in 8 von 14 Verhandlungsgruppen mit am Tisch. Sie wollen das Paket offenbar nicht durch eine zusätzliche Hürde an der Urne gefährden. Auf der anderen Seite stehen SVP und EDU. Ihr Kernargument: Die Bilateralen III seien kein gewöhnlicher Staatsvertrag. Das Paket verpflichtet die Schweiz zur sogenannten **dynamischen Rechtsübernahme** — das heisst, die Schweiz muss künftiges EU-Recht in bestimmten Bereichen laufend und automatisch übernehmen. Nicht mehr das Schweizer Parlament, sondern Brüssel setze damit faktisch das Recht. Das sei, so die Kritiker, eine Verfassungsänderung durch die Hintertür — und verlange entsprechend das Ständemehr. Sie verweisen zudem auf historische Präzedenzfälle: Das Parlament hat in der Vergangenheit dreimal ein Ständemehr angeordnet, obwohl die Verfassung das nicht zwingend verlangte — beim Völkerbund-Beitritt 1920, beim Freihandelsabkommen mit der EWG 1972 und beim EWR-Beitritt 1992. ### Der Paukenschlag aus dem Ständerat Vor wenigen Tagen hat sich die Debatte zugespitzt. Die **Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S)** — die Fachkommission für Verfassungs- und Demokratiefragen — hat am 6\. Mai 2026 eine parlamentarische Initiative eingereicht. Ihr Vorschlag geht auf den St. Galler Verfassungsrechtsprofessor **Stefan G. Schmid** zurück. Der Ansatz ist juristische Raffinesse: Statt darüber zu streiten, ob die Bilateralen III direkt das obligatorische Referendum auslösen, sollen sie mit einer Änderung der Bundesverfassung verknüpft werden. Eine solche Übergangsbestimmung in der Verfassung würde automatisch das obligatorische Referendum auslösen — damit also das doppelte Mehr erzwingen. Der Entscheid fiel denkbar knapp: sechs zu sechs Stimmen. Den Ausschlag gab der Stichentscheid von Kommissionspräsidentin Heidi Z'graggen. Aktuell muss die Schwesterkommission des Nationalrats — die SPK-N — zustimmen, bevor die parlamentarische Initiative im Plenum behandelt werden kann. Dort dürften die Befürworter des einfachen Volksmehrs in der Mehrheit sein. ### Eine Mehrheit, die trotzdem verlieren könnte Was steht bei dieser Frage konkret auf dem Spiel? Laut einer Umfrage des Forschungsinstituts Sotomo im Auftrag von Progresuisse (Februar 2026) unterstützen rund 55 bis 60 Prozent des Stimmvolks die Bilateralen III. Das klingt nach einer komfortablen Mehrheit. Mit Ständemehr würde es eng. Politikwissenschaftler **Adrian Vatter** und **Rahel Freiburghaus** von der Universität Bern haben berechnet: Für ein sicheres Ständemehr braucht es ein Volksmehr von rund 55 Prozent. Bei den Bilateralen II hätte sogar ein Volks-Ja von 54,6 Prozent nicht gereicht. Mit anderen Worten: Eine klare Mehrheit des Schweizer Volks könnte Ja sagen — und das Paket trotzdem scheitern. Noch nicht aus dem Spiel ist zudem die **Kompass-Initiative**. Sie ist mit über 111'000 Unterschriften zustande gekommen und würde — sofern angenommen — alle völkerrechtlichen Verträge mit dynamischer Rechtsübernahme dem obligatorischen Referendum unterstellen. Wann genau sie vors Volk kommt, ist noch offen. Entscheidend aber: Sie enthält eine Rückwirkungsklausel. Selbst wenn die Bilateralen III zuvor nur mit Volksmehr angenommen würden, könnte die Kompass-Initiative das Ergebnis nachträglich kippen. ### Fazit Die Frage, ob es Volksmehr oder Ständemehr braucht, ist keine technische Juristerei. Sie ist eine Machtfrage. Wer die Spielregeln setzt, beeinflusst, wer gewinnt — noch bevor die erste Stimme gezählt ist. Der hauchdünne Entscheid der SPK-S vom 6\. Mai zeigt: Diese Debatte ist längst nicht abgeschlossen. Sie geht jetzt in die Nationalratskommission — und von dort ins Plenum. Wer die Bilateralen III wirklich für das Richtige hält, müsste eigentlich kein Problem damit haben, sie sowohl dem Volk als auch den Kantonen zur Entscheidung vorzulegen. ### CH-EU Paket: Wer eine gute Sache vertritt, muss sich nicht vor dem Volk fürchten URL: https://www.vogunte.ch/bilwer-eine-gute-sache-vertritt-muss-sich-nicht-vor-dem-volk-furchten/ Last updated: 2026-05-15T01:46:56.000Z Bundesrat und fünf Parteien kämpfen gegen das Ständemehr — und sagen gleichzeitig, die Bilateralen III seien das Beste seit Langem. Meine unverblümte Einschätzung, was das wirklich bedeutet. _This post is for paying subscribers only._ ### 10-Millionen-Initiative: Was steckt hinter der Abstimmung vom 14. Juni? URL: https://www.vogunte.ch/10-millionen-initiative-was-steckt-hinter-der-abstimmung-vom-14-juni/ Last updated: 2026-05-13T23:39:34.000Z ### **Das Wichtigste auf einen Blick** - Die SVP-Initiative **«Keine 10-Millionen-Schweiz»** verlangt, dass die ständige Wohnbevölkerung vor 2050 unter **10 Millionen** bleibt. - Ende 2025 leben rund **9,1 Millionen** Menschen in der Schweiz. Seit 2002 ist die Bevölkerung um rund **1,7 Millionen**gewachsen — hauptsächlich durch Zuwanderung. - Ab **9,5 Millionen** Einwohnern müssen Massnahmen ergriffen werden. Reichen sie nicht innert zwei Jahren, muss die **Personenfreizügigkeit** mit der EU gekündigt werden — und damit das gesamte Bilaterale Vertragspaket. - Die Gegner warnen vor drei Chaos-Szenarien: **Arbeitsplatz-Chaos**, **Bilateralen-Chaos** und **AHV-Chaos**. - Hinter all dem steckt ein strukturelles Problem, das beide Seiten nur halb aussprechen: Die **AHV** funktioniert ohne Wachstum nicht. - Aktuelle Umfrage (29\. April 2026, Leewas/Tamedia): **52 Prozent Ja**, 46 Prozent Nein — darunter 54 Prozent der **FDP-Sympathisierenden**, gegen die eigene Parteilinie. ### Lieber Zuschauen statt Lesen? Hier geht's zum Video: Beide Lager haben recht. Und das ist das eigentliche Problem. Die Befürworter sprechen echte Missstände an — Wohnungsnot, Infrastrukturdruck, Landverbrauch. Die Gegner warnen vor realen Risiken — Fachkräftemangel, Verlust der Bilateralen, wirtschaftlicher Schaden. Was beide Seiten weglassen, ist der Zusammenhang zwischen all dem. Und weil dieser Zusammenhang kaum je offen ausgesprochen wird, lohnt sich der Blick hinter die Schlagworte. ### Was die Initiative wirklich verlangt Die Volksinitiative **«Keine 10-Millionen-Schweiz»** — von ihren Befürwortern auch «Nachhaltigkeitsinitiative» genannt — verlangt, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 unter zehn Millionen Menschen bleibt. Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen alle, die mindestens zwölf Monate in der Schweiz leben, unabhängig vom Aufenthaltstitel: anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene, sowie Ukrainer mit Schutzstatus S, der seit 2023 statistisch dazugezählt wird. Ende 2025 leben rund 9,1 Millionen Personen in der Schweiz. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit 2002 ist die Bevölkerung laut Bundesrat um rund 1,7 Millionen gewachsen — zu rund 60 Prozent aus dem EU/EFTA-Raum. Der langjährige Schnitt der Nettozuwanderung liegt bei 68'000 bis 77'000 Personen pro Jahr. 2023 waren es wegen des Ukraine-Kriegs ausnahmsweise 148'000, 2024 rund 90'000\. Die Auslösemarke von **9,5 Millionen**, ab der Massnahmen zwingend werden, wird laut Prognosen bereits 2031 erreicht. Nicht erfasst von der Initiative sind die rund 390'000 **Grenzgänger**, die täglich aus dem Ausland zur Arbeit in die Schweiz pendeln. Sie zählen statistisch nicht zur ständigen Wohnbevölkerung. ### Die Argumente der Befürworter Die SVP, die einzige Partei, die geschlossen hinter der Initiative steht, führt drei Hauptargumente. Erstens die **Wohnungsfrage**: Bezahlbarer Wohnraum ist in den Städten knapp, die Mieten steigen. Ob Zuwanderung die alleinige Ursache ist, lässt sich diskutieren — dass sie zum Druck beiträgt, nicht. Zweitens die **Infrastruktur**: Die SVP rechnet vor, jede 100'000 zusätzliche Einwohner pro Jahr verlangten zusätzliche Schulhäuser, ein Spital mit 420 Betten, mehr Ärzte, mehr Pflegende, mehr Züge, mehr Strassen. Im Grundsatz gilt: Wachstum kostet Infrastruktur. Drittens **Umwelt und Landschaft**: Die Schweiz gehört zu den am dichtesten besiedelten Ländern Europas. Kulturland verschwindet seit Jahren — eine Tatsache, die auch Umweltverbände unabhängig von der Migrationsdebatte kritisieren. Was die Initiative dabei offenlässt, ist die wichtigste Folgefrage: Was passiert konkret mit Menschen, die bereits in der Schweiz leben, wenn die Grenze überschritten wird? Werden Aufenthaltsbewilligungen nicht mehr verlängert? Wird der Familiennachzug gestoppt? Laut Botschaft des Bundesrates gibt der Initiativtext darauf keine klare Antwort. ### Die drei Chaos-Szenarien der Gegner Die Gegner — Bundesrat, FDP, SP, Mitte, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände — haben ihre Kampagne unter dem Namen **«Nein zur Chaos-Initiative»** lanciert. Sie warnen, der starre Deckel führe bereits in drei bis vier Jahren ins Chaos, und benennen konkret drei Szenarien. **Arbeitsplatz-Chaos:** Ohne gezielte Zuwanderung fehlen Fachkräfte — in Spitälern und Pflegeheimen, im Gewerbe und Handwerk, in der Landwirtschaft, im Tourismus und im Bau. Rund 1,7 Millionen ausländische Arbeitskräfte versorgen, reparieren, pflegen und bauen die Schweiz mit. Bereits heute gehen jährlich rund 20'000 mehr Menschen in Rente, als Junge in den Arbeitsmarkt einsteigen. Diese Lücke füllt Zuwanderung. Fällt sie weg, verschärft sich der Personalmangel in Bereichen, die bereits heute am Limit arbeiten. Die Gewerkschaften warnen zusätzlich vor dem Wegfall des **Lohnschutzes**: Heute müssen ausländische Firmen, die in der Schweiz tätig sind, Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen einhalten. Diese flankierenden Massnahmen sind an die Personenfreizügigkeit geknüpft. Fällt sie, fällt auch der Lohnschutz — mit direkten Folgen für über eine Million Arbeitnehmende, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. **Bilateralen-Chaos:** Die Initiative enthält einen automatischen Mechanismus. Wird die 10-Millionen-Grenze vor 2050 überschritten und kommt die Schweiz nicht innert zwei Jahren wieder darunter, muss die Personenfreizügigkeit mit der EU gekündigt werden. An der Personenfreizügigkeit hängt das gesamte Vertragspaket der Bilateralen I — Landverkehr, Luftfahrt, Landwirtschaft, öffentliche Aufträge. Fallen diese Verträge, verliert die Schweizer Wirtschaft den geregelten Zugang zum wichtigsten Handelspartner. Auch das **Schengen-Dublin-Abkommen** stünde auf der Kippe: Schengen regelt die Polizeizusammenarbeit und den Zugang zu europäischen Fahndungssystemen, Dublin stellt sicher, dass Asylgesuche nur einmal in Europa gestellt werden können. **AHV-Chaos:** Das dritte Szenario der Gegner ist das strukturell ehrlichste — und das am wenigsten laut geäusserte. Laut Bundesrat haben Zugewanderte im Jahr 2020 rund 40 Prozent der AHV-Beiträge geleistet, aber nur 30 Prozent der Leistungen bezogen. Sie zahlen netto mehr ein, als sie herausbekommen. Ohne diese Beiträge wäre die AHV-Bilanz nach offizieller Berechnung des Bundesrates schon seit 2001 negativ. FDP-Co-Präsident Benjamin Mühlemann sprach an der Kampagnen-Lancierung denn auch von drohendem «AHV-Chaos» — aber eben als drittes Argument, nach Arbeitsplätzen und Bilateralen. ### Warum das AHV-Argument das entscheidende ist Wer versteht, warum das AHV-Argument strukturell zentral ist, muss kurz verstehen, wie das Schweizer Rentensystem funktioniert. Die AHV folgt dem **Umlageverfahren**: Wer heute arbeitet, zahlt direkt die Rente derer, die heute pensioniert sind. Es wird nichts angespart — das Geld wird von Jung zu Alt weitergereicht. Das funktioniert solange, wie das Verhältnis zwischen Einzahlenden und Beziehenden stimmt. Tut es immer weniger. Bei Einführung der AHV 1948 kamen auf einen Rentner rund 6,5 Erwerbstätige. Heute sind es noch gut drei. Das Bundesamt für Statistik prognostiziert für 2050 ein Verhältnis von etwa zwei zu eins. Gleichzeitig ist die Lebenserwartung gestiegen — die AHV zahlt heute pro Rentner deutlich länger als bei der Gründung. Vom reinen Umlageverfahren ist man dabei längst abgerückt: Heute fliesst ein Teil der Mehrwertsteuer in die AHV, der Bund schiesst jährlich neun bis zehn Milliarden Franken aus Steuergeldern dazu, Tabaksteuer und Spielbankenabgaben kommen hinzu. Trotzdem droht das Umlageergebnis in den nächsten Jahren ins Minus zu rutschen. Die Zuwanderung hat dieses Ungleichgewicht bis heute abgefedert. Ohne sie wäre die AHV-Bilanz seit 2001 negativ. Das ist das Dilemma, das beide Seiten kennen, aber nur halb aussprechen: Die Befürworter der Initiative tun so, als liesse sich Zuwanderung bremsen, ohne die AHV anzufassen. Die Gegner verteidigen Zuwanderung als Lösung — ohne zuzugeben, dass sie nur funktioniert, solange genug junge Europäer überhaupt in die Schweiz ziehen wollen. Diese Bedingung verändert sich gerade. In Deutschland bricht die Industrie weg, in anderen EU-Ländern ist die Demografie noch schwieriger als in der Schweiz. Wer auf dauerhaft hohe Zuwanderungszahlen wettet, wettet auf eine Konstante, die sich bereits verschiebt. ### Warum die Initiative aktuell eine Mehrheit findet Die jüngste Umfrage des Instituts Leewas vom 22./23\. April 2026 zeigt eine knappe Mehrheit für die Initiative: 52 Prozent Ja, 46 Prozent Nein, 2 Prozent unentschieden. Der Ja-Anteil hat sich seit März um sieben Prozentpunkte erhöht — bei Volksinitiativen im Abstimmungskampf eine ungewöhnliche Bewegung. Aufschlussreich sind die Bruchlinien: Auf dem Land sagen 57 Prozent Ja, in der Agglomeration 53 Prozent. Die Städte stehen mit 55 Prozent Nein auf der Gegenseite. Mit steigendem Einkommen sinkt die Zustimmung deutlich. Pikant: 54 Prozent der FDP-Sympathisierenden würden trotz klarer Nein-Parole der Parteispitze für die Initiative stimmen. Die Spaltung verläuft nicht entlang der klassischen Parteilinien, sondern entlang sozioökonomischer Linien — und entlang der Frage, wer den Alltag der Verdichtung direkt spürt. ### Fazit Die 10-Millionen-Initiative ist keine einfache Migrationsdebatte. Hinter ihr steckt die unbequeme Frage, wie lange eine Schweiz, die zu wenig Kinder bekommt und immer älter wird, ein Rentensystem aufrechterhalten kann, das auf permanentes Wachstum ausgelegt ist. Die Befürworter wollen die Bremse ziehen, ohne die Folgen für die AHV zu benennen. Die Gegner warnen lautstark vor Chaos — und sagen am leisesten, was strukturell am wichtigsten ist. Wer am 14\. Juni abstimmt, sollte beide Hälften der Wahrheit kennen. ### Meine ehrliche Stimme zur 10-Millionen-Initiative URL: https://www.vogunte.ch/meine-ehrliche-stimme-zur-10-millionen-initiative/ Last updated: 2026-05-06T01:33:20.000Z Die Gegner nennen drei Chaos-Szenarien — und sagen das stärkste am leisesten. Ich tue mich mit dieser Abstimmung schwer, und je mehr Rückmeldungen ich bekomme, desto klarer wird: Ich bin damit nicht allein. Meine ungefilterte Einschätzung — inklusive Stimmen aus der Community. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Corona-Pandemie: Die eindrücklichsten Widersprüche — eine Bilanz nach 6 Jahren URL: https://www.vogunte.ch/c-pandemie-die-eindrucklichsten-widerspruche-eine-bilanz-nach-6-jahren/ Last updated: 2026-09-29T03:40:09.000Z Was zwischen 2020 und 2023 als «Pandemiemanagement» verkauft wurde, hält einer Überprüfung an den eigenen Daten nicht stand. Eine Zusammenstellung der eindrücklichsten Widersprüche — dokumentiert, nicht spekuliert. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Gavin Newsom und das Kalifornien-Problem der Demokraten URL: https://www.vogunte.ch/gavin-newsom-und-das-kalifornien-problem-der-demokraten/ Last updated: 2026-05-06T13:53:43.000Z ### **Das Wichtigste auf einen Blick** - **Gavin Newsom**, seit 2019 Gouverneur von Kalifornien, gilt als heisser Favorit für die demokratische Präsidentschaftskandidatur **2028**. - Laut aktuellen Wettmärkten (Mai 2026) liegt seine Gewinnwahrscheinlichkeit bei rund **25–30 Prozent** — der höchste Wert im demokratischen Feld. - In Umfragen führt **Kamala Harris** mit 21 Prozent knapp vor Newsom (19 Prozent), gefolgt von **Alexandria Ocasio-Cortez** (11 Prozent) und **Pete Buttigieg** (9 Prozent). - Newsoms Stärke: mediale Präsenz, Anti-Trump-Positionierung, eine gut aufgebaute Kampagnenmaschine. - Sein Problem: Die **Bilanz in Kalifornien** — Obdachlosigkeit, hohe Lebenshaltungskosten, Abwanderung von Unternehmen und Mittelstand — hält einer näheren Prüfung nur teilweise stand. - Auf republikanischer Seite führt **JD Vance** mit rund 40–52 Prozent deutlich vor **Marco Rubio** (16 Prozent). --- ### Lieber Zuschauen statt Lesen? Hier geht's zum Video: Die Demokraten suchen ihre nächste grosse Figur. Donald Trump steht unter Druck — der Iran-Krieg, die Epstein-Akten, die Deportationspolitik seiner Einwanderungsbehörde — und in Washington wie in den Medien läuft längst die Frage, wer 2028 von dieser Schwäche profitieren könnte. Auf demokratischer Seite fällt dabei ein Name besonders häufig: **Gavin Newsom**. ### Wer kandidiert — und wer führt Auf republikanischer Seite sind die Verhältnisse klar. **JD Vance**, amtierender Vizepräsident, führt in Umfragen mit 40 bis 52 Prozent klar vor Aussenminister **Marco Rubio** (16 Prozent). Eine grosse Überraschung ist das nicht — amtierende Vizepräsidenten sind traditionell die natürlichen Nachfolger. Spannender ist das demokratische Feld, das nach der Niederlage von 2024 noch keinen klaren Anführer hat. In Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Echelon Insights vom April 2026 liegt **Kamala Harris** mit 21 Prozent knapp vorne, gefolgt von Newsom mit 19 Prozent, **Alexandria Ocasio-Cortez** mit 11 Prozent und **Pete Buttigieg** mit 9 Prozent. In Wettmärkten allerdings, wo Geld auf Wahrscheinlichkeiten gesetzt wird, sieht es anders aus: Dort führt Newsom mit rund 25 bis 30 Prozent Gewinnwahrscheinlichkeit — ein deutlicheres Bild als in den Umfragen. ### Warum ausgerechnet Newsom? Newsom bringt als langjähriger Gouverneur des bevölkerungsreichsten US-Bundesstaates einiges mit, was politisch zählt. Er ist landes- und medienweit bekannt, er hat Erfahrung mit grossen Budgets und komplexen Verwaltungsapparaten, und er hat sich über Jahre als lauter Gegenpol zu Trump und der MAGA-Bewegung inszeniert. Hinzu kommt eine bereits voll aufgebaute Spendenmaschine und ein gut vernetztes Kampagnenteam — beides kostet Jahre des Aufbaus und ist im politischen Amerika entscheidend. Wirtschaftlich wirkt Newsoms Aushängeschild auf den ersten Blick beeindruckend. **Kalifornien** ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von rund 4,1 Billionen US-Dollar die viertgrösste Volkswirtschaft der Welt — noch vor Japan. Der Staat hat mehr Fortune-500-Unternehmen als jeder andere US-Bundesstaat und zieht seit Jahren enorme Mengen an Risikokapital an. In der Energiepolitik verweist Newsom auf über 2,5 Millionen emissionsfreie Fahrzeuge auf Kaliforniens Strassen und auf eine Steigerung der Batteriespeicherkapazität im Stromnetz um mehr als 2100 Prozent seit 2019\. In der Technologie- und Innovationspolitik präsentiert sich Kalifornien unter Newsom als Labor der Moderne — bei künstlicher Intelligenz, Biotechnologie und Klimatechnologie. ### Das Kalifornien-Problem Aber hinter der glänzenden Fassade liegt ein Problem, das Newsoms politische Gegner in einem Wahlkampf brutal ausschlachten könnten — und das er selbst kennt. **Obdachlosigkeit:** Laut dem US-Ministerium für Wohnungsbau und Stadtentwicklung zählt Kalifornien heute rund 187'000 Obdachlose — Platz 1 in den USA. In den letzten fünf Jahren hat der Staat 24 Milliarden US-Dollar zur Bekämpfung des Problems ausgegeben. Kritiker rechnen vor, das entspreche rund 847'000 Dollar pro betroffener Person. Das Ergebnis ist auf den Strassen sichtbar: Zeltlager, offene Drogenszenen und verwahrloste Stadtquartiere prägen das Bild vieler kalifornischer Städte. Eine befriedigende Erklärung, warum Milliarden Dollar keine sichtbare Verbesserung gebracht haben, bleibt die Regierung schuldig. **Wirtschaft für wen?** Auf dem Papier ist Kalifornien reich. In der Realität konzentriert sich diese Stärke auf wenige Branchen — Tech, Kapitalmärkte, hochbewertete Immobilien. Kleine und mittlere Betriebe, Handwerk und normale Haushalte leiden unter hohen Steuern, wachsenden Vorschriften und steigenden Lebenshaltungskosten. In den letzten Jahren haben immer mehr Unternehmen und Einwohner den Staat verlassen — teils in steuergünstigere Bundesstaaten wie Texas, Tennessee oder Georgia. Mehrere Raffinerien haben Kalifornien ebenfalls verlassen, was die ohnehin hohen Benzinpreise weiter treibt. Laut der US-Energieinformationsbehörde gehört Kalifornien seit Jahren zu den teuersten Bundesstaaten bei Benzin und Strom. **Steuereinnahmen auf dünnem Eis:** Newsoms Regierung verweist auf Steuereinnahmen, die zuletzt rund 40 Milliarden Dollar über den Prognosen lagen. Was er dabei weniger betont: Diese Einnahmen hängen in ungewöhnlich hohem Mass an Kapitalgewinnsteuern und den Spitzeneinkommen einer kleinen Gruppe sehr wohlhabender Steuerzahler. Steigt der Aktienmarkt, sieht die Staatskasse glänzend aus. Schwächelt er, bricht die Basis weg. Das ist kein solides Fundament — es ist ein fragiles Modell, das Kritiker als Symptom sehen, nicht als Erfolg. **Sicherheit und Kriminalität:** Die offiziellen Zahlen zeigen, dass Gewaltkriminalität und Eigentumsdelikte 2024 leicht zurückgegangen sind. Aber das Public Policy Institute of California weist gleichzeitig darauf hin, dass Ladendiebstahl 2024 weiter gestiegen ist und mittlerweile rund 47,5 Prozent über dem Niveau von 2019 liegt. Ein Teil dieser Entwicklung wird auf **Proposition 47** zurückgeführt, ein Gesetz, das Diebstahl bis zu einem Wert von 950 Dollar nur noch als minderschweres Vergehen einstuft. Das führt in vielen Fällen dazu, dass Anzeigen versanden und Betroffene aufhören, kleine Delikte überhaupt zu melden — was Statistiken sauberer aussehen lässt, als es die Realität ist. ### Wie Newsom mit seiner Bilanz umgeht Newsom weiss um diese Schwachstellen. Seine Reaktion ist charakteristisch: Er geht nicht in die Defensive, sondern greift an. Kritiker, so sein Vorwurf, würden Kalifornien bewusst schlechtreden und aus dem Bundesstaat ein politisches Feindbild bauen. Die hohen Lebenshaltungskosten und sozialen Spannungen bezeichnet er als Nebenwirkungen eines dynamischen und ambitionierten Wirtschaftsraums. Und sein politisches Profil baut er weniger auf seiner Bilanz auf als auf seiner Rolle als lautester Gegenpol zu Trump und MAGA. Das ist strategisch nachvollziehbar — und gleichzeitig das eigentliche Problem. Nicht seine Erfolgsbilanz macht ihn stark. Sondern sein Feindbild. Und ein Feindbild trägt einen Kandidaten nur so lange, wie der Gegner selbst stark genug im Scheinwerferlicht steht. ### Fazit Gavin Newsom ist der bestpositionierte Demokrat für 2028 — in Wettmärkten, in der Medienlandschaft, in der Kampagnenvorbereitung. Aber seine Ausgangslage ist widersprüchlich: Er regiert seit Jahren einen Staat, den er als Vorzeigemodell verkauft, der aber für Millionen normaler Einwohner immer teurer, komplizierter und ungleicher wird. Ob das in einem nationalen Wahlkampf reicht, hängt davon ab, ob seine Gegner diese Lücke zwischen Rhetorik und Realität schliessen können. Denn eines ist sicher: Sie werden es versuchen. ### Krieg als Bühne: Warum Simon Dixons These so unbequem ist URL: https://www.vogunte.ch/krieg-als-buhne-warum-simon-dixons-these-so-unbequem-ist/ Last updated: 2026-05-05T13:36:36.000Z Krieg als Bühne: Was, wenn Operation Epic Fury kein klassischer Krieg ist, sondern ein inszenierter Umbau? Investor Simon Dixon folgt dem Geld — und was er findet, ist unbequem. Meine ungefilterte Einschätzung. _This post is for subscribers on the Insider-Abo tier only._ ### Digitaler Franken und Bitcoin: Was kommt da auf uns zu? URL: https://www.vogunte.ch/digitaler-franken-und-bitcoin-was-kommt-da-auf-uns-zu/ Last updated: 2026-05-02T04:36:11.000Z **Die wichtigsten Punkte auf einen Blick** - **CBDC** \= digitales Geld direkt bei der Zentralbank, nicht bei der Hausbank — jede Transaktion an einem Ort sichtbar - **Programmierbares Geld** \= Geld mit Ablaufdatum oder geografischer Einschränkung — bereits in China und Thailand getestet - **SNB** testet seit 2020 unter dem Namen **Projekt Helvetia** einen digitalen Franken — aktuell nur für Banken, nicht für Privatpersonen - **TA-SWISS-Studie (April 2025)** bestätigt: programmierbares Geld stellt die Privatsphäre grundsätzlich infrage - **Bitcoin** \= strukturelles Gegenteil einer CBDC — dezentral, begrenzt auf 21 Millionen Einheiten, nicht konfiszierbar bei Selbstverwahrung - **Risiken Bitcoin:** extreme Preisschwankungen, kein Einlegerschutz, hoher Energieverbrauch ### Lieber Zuschauen statt Lesen? Hier geht's zum Video: Stell dir vor, dein Geld hat ein Ablaufdatum. Oder es funktioniert nur in einem bestimmten Umkreis deines Wohnorts. Das klingt nach Dystopie — aber genau solche Systeme wurden in den letzten Jahren bereits getestet. China hat es gemacht, Thailand hat es geplant. Und die Schweizer Nationalbank arbeitet ebenfalls an einer Form von digitalem Zentralbankgeld. Es ist höchste Zeit, nüchtern hinzuschauen, was das bedeutet — und welche Alternativen es gibt. ### Was ist ein digitaler Franken — und wo steht die Schweiz heute? Nicht jedes "digitale Geld" ist dasselbe. Wenn man heute mit Twint oder Kreditkarte zahlt, bewegt man Buchgeld — Geld, das auf einem Konto bei einer Geschäftsbank liegt. Ein digitaler Zentralbankfranken (auf Englisch: CBDC, Central Bank Digital Currency) wäre etwas grundlegend anderes: Das Konto würde direkt bei der Schweizer Nationalbank geführt, nicht bei der Raiffeisenkasse oder der ZKB. Die SNB forscht seit 2020 unter dem Namen Projekt Helvetia an dieser Technologie. Aktuell geht es aber ausschliesslich um ein System für Banken untereinander — eine sogenannte Wholesale CBDC. Im Juni 2025 verlängerte die SNB das Projekt Helvetia bis mindestens 2027 und prüft dabei auch neue Abwicklungswege über den sogenannten RTGS-Link. Für die Bevölkerung ist noch nichts geplant. Die SNB ist derzeit der Auffassung, dass die Einführung eines digitalen Schweizer Frankens für die meisten Menschen keinen Zusatznutzen bringen würde — und verweist auf das bereits gut funktionierende Zahlungssystem. Doch wer den Blick über die Landesgrenzen richtet, sieht: Die Richtung weltweit ist eine andere. China hat seinen digitalen Yuan schon für Privatpersonen eingeführt, mit über 260 Millionen Nutzern in Pilotregionen. Die EU arbeitet aktiv am digitalen Euro. Die Frage ist also nicht ob, sondern wann und unter welchen Bedingungen digitales Zentralbankgeld auch in der Schweiz breit eingeführt werden könnte. ### Das eigentliche Problem: Programmierbarkeit und totale Transparenz Das Unbehagen gegenüber digitalem Zentralbankgeld hat nichts mit Technikfeindlichkeit zu tun. Es hat mit zwei konkreten Eigenschaften zu tun, die solches Geld von allem bisherigen unterscheiden. Erstens: vollständige Nachverfolgbarkeit. Heute sind Finanzdaten verteilt. Die Raiffeisenkasse sieht, was man am Bancomaten bezieht. Visa sieht die Kreditkartenzahlungen. Twint sieht nur die Twint-Überweisungen. Und wer bar zahlt, ist gar nicht sichtbar. Bei einem digitalen Zentralbankfranken ohne Bargeld würde alles an einem einzigen Ort zusammenlaufen: bei der Zentralbank. Jeder Kaffee. Jede Spende. Jeder Einkauf. Zweitens: programmierbares Geld. Das bedeutet, dass Geld technisch so eingestellt werden kann, dass es nur für bestimmte Zwecke ausgegeben werden darf — oder automatisch verfällt, wenn es bis zu einem Datum nicht verwendet wurde. Lokale Behörden in China haben genau das bereits praktiziert: digitale Konsumgutscheine mit Ablaufdatum, die verschwanden, wenn sie nicht innerhalb weniger Wochen ausgegeben wurden. In Thailand hat die Regierung 2023 ein Programm geplant, bei dem digitales Geld nach sechs Monaten verfiel und nur innerhalb von vier Kilometern vom Wohnort ausgegeben werden konnte. Die Idee wurde später abgeschwächt und 2025 eingestellt — aber sie zeigt, was technisch möglich ist und ernsthaft erwogen wird. Eine umfassende TA-SWISS-Studie, die Ende April 2025 veröffentlicht wurde, bestätigt grundlegende Datenschutzbedenken: Die einfache Nachverfolgbarkeit programmierbaren Geldes stellt die Privatsphäre der Bevölkerung grundsätzlich infrage. ### Bitcoin: Das Gegenteil von digitalem Zentralbankgeld Genau in diesem Kontext ist Bitcoin interessant — nicht primär als Spekulationsobjekt, sondern als Gegenmodell. Bitcoin entstand 2009, kurz nach der Finanzkrise von 2008, unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto. Die Grundidee: ein digitales Geld, das ohne Zentralbank und ohne Staat auskommt. Zwei Eigenschaften machen es zum strukturellen Gegenteil einer CBDC. Erstens: Fälschungs- und Enteignungssicherheit. Jede Bitcoin-Transaktion wird auf einer öffentlichen Liste festgehalten — der Blockchain —, von der es Tausende identische Kopien gibt. Manipulation ist durch den Konsens des Netzwerks ausgeschlossen. Niemand kann einem Bitcoin wegnehmen oder sperren, kein Staat, keine Bank — vorausgesetzt, man verwahrt ihn selbst. Zweitens: begrenztes Angebot. Es wird nie mehr als 21 Millionen Bitcoin geben. Diese Zahl ist im Code verankert und kann nicht geändert werden. Das macht Bitcoin strukturell inflationsresistent — anders als Fiatwährungen, bei denen Zentralbanken jederzeit mehr Geld drucken können. Natürlich hat Bitcoin auch handfeste Schwachstellen. Die Preisschwankungen sind extrem: Einbrüche von 50 bis 70 Prozent innerhalb weniger Monate sind keine Seltenheit. Es gibt keinen Einlegerschutz, keine Hotline, keinen Kundendienst. China hat Bitcoin verboten. Und der Energieverbrauch des Bitcoin-Netzwerks liegt bei rund 200 Terawattstunden pro Jahr — vergleichbar mit dem Jahresverbrauch von Polen. Befürworter halten dagegen, dass KI-Rechenzentren diesen Verbrauch bis 2030 um ein Vielfaches übertreffen werden, ohne dass darüber eine vergleichbare Debatte geführt wird. ### Was bedeutet das für die Schweiz? Die SNB hat heute keine Pläne für einen digitalen Franken für Privatpersonen. Das ist eine klare und beruhigende Aussage. Trotzdem wäre es naiv, die globale Entwicklung zu ignorieren. Was in China und Thailand bereits getestet wurde, definiert den technischen Möglichkeitsraum — nicht den Schweizer Sonderfall. Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt, sollte zwischen zwei Fragen unterscheiden: Was ist ein digitaler Franken heute? Und was könnte er werden, wenn politische Rahmenbedingungen sich ändern? Die Technologie ist neutral. Was damit gemacht wird, hängt von denjenigen ab, die sie kontrollieren. Bitcoin ist in diesem Zusammenhang kein Allheilmittel und erst recht keine sichere Geldanlage. Aber es ist das einzige digitale Gut, das strukturell ausserhalb staatlicher Kontrolle liegt — und das genau deshalb in einer Zeit, in der die Kontrolle über Geld zunehmend ausgebaut wird, von vielen neu bewertet wird. ### Operation Epic Fury: Was im Iran-Krieg 2026 wirklich geschah URL: https://www.vogunte.ch/operation-epic-fury-was-im-iran-krieg-2026-wirklich-geschah/ Last updated: 2026-05-03T14:28:03.000Z ### **Das Wichtigste auf einen Blick** - Am **28\. Februar 2026** begannen die **USA und Israel** unter dem Codenamen **Operation Epic Fury** eine grossangelegte Militäroperation gegen den Iran. - In der ersten Welle wurde der Oberste Führer **Ali Khamenei** getötet, ebenso mehrere Spitzenmilitärs und Minister. - Iran antwortete mit hunderten **Raketen und Drohnen** auf Israel und US-Stützpunkte in den Golfstaaten. - Seit dem **7\. April 2026** gilt eine fragile **Waffenruhe**, die Verhandlungen in Pakistan kamen aber nicht voran. - Die **Strasse von Hormus** bleibt teilweise blockiert, die USA setzen eine **Seeblockade iranischer Häfen** durch. - Trump hat die Kampfhandlungen offiziell für beendet erklärt — Israel und die USA bereiten gleichzeitig neue Schläge vor, falls Verhandlungen scheitern. ### Lieber Zuschauen statt Lesen? Hier geht's zum Video: Am Samstag, dem 28\. Februar 2026, begann das, was die US-Regierung später als 38-tägige Militäroperation feiern würde: **Operation Epic Fury**. Knapp 900 koordinierte Luftschläge der USA und Israels in den ersten zwölf Stunden, durchgeführt unter Berufung auf ein angeblich kurz vor dem Abschluss stehendes iranisches Atomwaffenprogramm. Was als chirurgischer Schlag gegen Raketenstellungen und Kommandozentren angekündigt wurde, weitete sich innerhalb von Tagen zu einem regionalen Krieg aus, der bis heute nicht wirklich beendet ist. ### Der Eröffnungsschlag und seine Ziele Die Operation traf den iranischen Machtapparat an seinem Kopf. **Ali Khamenei**, seit 1989 Oberster Führer der Islamischen Republik, kam in der ersten Angriffswelle ums Leben. Mit ihm starben Verteidigungsminister Asis Nassirsadeh, der Kommandeur der Revolutionsgarde Mohammad Pakpour, der Vorsitzende des Verteidigungsrats Ali Schamchani und Generalstabschef Abdolrahim Mousavi. Die Schweizer und internationale Öffentlichkeit erfuhr von einer in nur wenigen Stunden enthaupteten Staatsführung. Als offizielle Ziele nannte das US-Regionalkommando CENTCOM die Zerstörung der iranischen Raketenarsenale und Produktionsanlagen, die Vernichtung der iranischen Marine, das Ausschalten der Unterstützung für regionale Stellvertretergruppen sowie die endgültige Verhinderung iranischer Atomwaffen. Donald Trump sprach in einer Ansprache von «major combat operations» und forderte die iranische Bevölkerung direkt zum Sturz ihres Regimes auf. Israel begleitete die Aktion mit Schlägen gegen hunderte iranische **Raketenabschussvorrichtungen** im Westen des Landes. Aus **Teheran**, **Täbris** und **Isfahan** wurden Explosionen gemeldet. Schulen und Universitäten wurden geschlossen, an Tankstellen bildeten sich lange Schlangen, viele Iraner versuchten an Bargeld und Devisen zu kommen. ### Die iranische Antwort Iran reagierte schnell und massiv. Eine ad hoc gebildete Übergangsführung übernahm die Geschäfte, der Aussenminister bezeichnete den Angriff als «vollständig unprovoziert und illegal». Ballistische Raketen und Drohnen flogen Richtung Israel und auf US-Stützpunkte in den Golfstaaten — getroffen wurden unter anderem **Camp Arifjan** in Kuwait, die Luftwaffenbasis **Al Udeid** in Katar sowie eine Radarstation der Naval Support Activity in Bahrain. Das US-Konsulat in Dubai geriet durch eine iranische Drohne in Brand, Frankreich verlegte Rafale-Jets zum Schutz seiner Basen in den Vereinigten Arabischen Emiraten. In Israel kam es zu Einschlägen vor allem im Norden, im Zentrum, im Raum Tel Aviv und bei der Hafenstadt Haifa. Iran schloss die **Strasse von Hormus** für die internationale Schifffahrt und setzte damit den globalen Energiemarkt unter Druck. Die Brent-Notierungen sprangen am 2\. März um zehn Prozent, der Erdgas-Grosshandelspreis um 25 Prozent. Die Sorge vor einer breiteren Eskalation wuchs international, UNO-Generalsekretär António Guterres warnte im Sicherheitsrat ausdrücklich davor. ### Die offizielle Begründung — und ihre Lücken Die USA und Israel stützten ihre Rechtfertigung auf drei Säulen: Iran baue trotz des US-Angriffs auf die Nuklearanlagen im Sommer 2025 sein Atomprogramm wieder auf, die Reichweite iranischer Raketen bedrohe nicht nur Israel, sondern alle US-Stützpunkte in der Region, und Teheran finanziere und bewaffne mit der **Hisbollah** im Libanon, den **Houthis** im Jemen und Milizen im Irak und in Syrien ein Netzwerk dauerhafter Destabilisierung. Übersehen wird in der dominanten Berichterstattung gerne, dass schon der Vorgängerangriff im Juni 2025 — die Operation Midnight Hammer — laut einem internen Bericht der US-Defense Intelligence Agency das iranische Atomprogramm nur um wenige Monate zurückgeworfen hatte. Iran soll grosse Teile seines angereicherten Urans rechtzeitig verlagert haben. Wer also vom Frühjahr 2026 zurückblickt, erkennt das Muster: Jede Eskalationsstufe wird damit begründet, dass die vorherige nicht ausgereicht habe. ### Waffenruhe seit April — aber kein Friede Seit dem **7\. April 2026** schweigen die Waffen offiziell. Trump erklärte am vergangenen Freitag in einem Schreiben an den US-Kongress die «am 28\. Februar 2026 begonnenen Feindseligkeiten» für beendet. Die Realität ist komplizierter. Eine erste Verhandlungsrunde in Pakistan unter Beteiligung von US-Vizepräsident JD Vance, Sondergesandtem Steve Witkoff und Trumps Schwiegersohn Jared Kushner endete ergebnislos. Eine zweite Runde am 22\. April kam gar nicht erst zustande, weil Iran absagte. Die **Strasse von Hormus** bleibt weitgehend blockiert. Die USA halten eine Seeblockade iranischer Häfen aufrecht. Iranische Kanonenboote beschossen Handelsschiffe, die Strasse für offen hielten. Mehrere Verhandlungsversuche kamen telefonisch zustande, ohne Durchbruch. Trump deutete an, dass es ohne Deal vielleicht ohnehin besser sei. Israel bereitet sich laut Berichten der Times of Israel auf einen möglichen Wiederbeginn der Kämpfe vor. Wer den Verlauf nüchtern liest, erkennt eine Operation, die ihre offiziellen militärischen Ziele weitgehend erreicht hat — die iranische Marine ist zerstört, ein Grossteil der Raketenarsenale auch — die aber das Grundproblem nicht gelöst hat. Iran hat keine Atombombe gebaut, aber auch nichts unterschrieben, was es daran hindern würde. Die Region ist heute nicht stabiler als am 27\. Februar 2026\. Sie ist nur leerer. ### Fazit Operation Epic Fury war militärisch erfolgreich und politisch unentschieden. Wer 38 Tage Krieg, zehntausende Tote auf beiden Seiten und einen demolierten Nahen Osten hinterlässt, ohne einen tragfähigen Friedensvertrag in der Tasche zu haben, hat ein Problem, das sich nicht wegschiessen lässt. Was als Demonstration absoluter Stärke begann, droht zur Endlosbaustelle zu werden — mit allen Folgen für Energiepreise, Schifffahrt und Sicherheitslage, die auch die Schweiz spürt. ### EU-Beamtengehälter: Was Brüssels Beamte wirklich verdienen — und wer das bezahlt URL: https://www.vogunte.ch/eu-beamtengehalter-was-brussels-beamte-wirklich-verdienen-und-wer-das-bezahlt/ Last updated: 2026-05-01T04:01:11.000Z ### Das Wichtigste auf einen Blick - **EU-Beamte** starten auf Einstiegsstufe AD5 mit rund **6'000 Euro brutto** pro Monat - Dazu kommen steuerfreie Zulagen: **Haushaltszuschlag**, **Kinderzulagen**, **Auslandsentschädigung** - Eine Familie mit zwei Kindern im Auslandeinsatz kommt im ersten Jahr auf rund **9'000 Euro brutto** monatlich - Spitzenbeamte auf Stufe AD16 verdienen rund **26'000 Euro** Grundgehalt; EU-Kommissionspräsidentin **Ursula von der Leyen** kommt auf über **35'000 Euro** Grundgehalt — Zulagen nicht eingerechnet - EU-Beamte zahlen **keine nationalen Einkommenssteuern** und leisten keine Beiträge in nationale Sozialversicherungen - Die Gehälter steigen **automatisch**, entkoppelt von der Wirtschaftslage in den Mitgliedstaaten - Seit 2022 wurden die EU-Gehälter **achtmal erhöht** — ein Gesamtanstieg von rund **25 Prozent** - Der gesamte **EU-Verwaltungsapparat** kostet rund **13 Milliarden Euro** pro Jahr - Finanziert wird das mehrheitlich durch die **Steuerzahler** der Mitgliedstaaten ### Lieber Zuschauen statt Lesen? Hier geht's zum Video: Wer sich fragt, wie weit die politische Klasse Europas vom Alltag der normalen Bevölkerung entfernt ist, findet einen Teil der Antwort in einer schlichten Zahl: Ein EU-Beamter im Einstieg verdient mehr als der Schweizer Medianlohn — und das, bevor ein einziger Zuschlag berechnet ist. Das **EU-Beamtensystem** ist komplex, intransparent und selten Gegenstand öffentlicher Debatten. Dabei geht es um Zehntausende Stellen, Milliarden von Euro und ein Lohnsystem, das sich zunehmend von der wirtschaftlichen Realität der Menschen in den Mitgliedstaaten abkoppelt. Hier ein nüchterner Überblick. ### Was verdient man bei der EU? Das Gehaltsgefüge der EU-Institutionen ist im sogenannten **Beamtenstatut** der Europäischen Union geregelt. Beamte werden nach Laufbahngruppe und Dienstaltersstufe entlohnt, wobei die Gruppe **AD** (Administratoren) die relevante Kategorie für die grosse Mehrheit der Fachkräfte darstellt. Ein Berufseinsteiger auf Stufe **AD5** erhält laut dem konsolidierten Beamtenstatut der EU rund 6'000 Euro brutto pro Monat als Grundgehalt. Das ist für sich genommen bereits deutlich mehr als der **Schweizer Medianlohn**, der laut dem Bundesamt für Statistik (Lohnstrukturerhebung 2022, publiziert 2024) bei rund 6'700 Franken pro Monat liegt — und zwar für alle Branchen und Qualifikationsniveaus zusammen. Doch dabei bleibt es nicht. Das Beamtenstatut sieht in Anhang VII eine Reihe von steuerfreien Zulagen vor, die je nach persönlicher Situation anfallen. Wer eine Familie hat, erhält einen monatlichen Haushaltszuschlag von rund 230 Euro. Pro Kind kommen rund 500 Euro Kinderzuschlag hinzu, sowie etwa 360 Euro Ausbildungszuschlag pro Kind. Wer ausserhalb des eigenen Landes für die EU arbeitet — was bei einem Brüsseler Arbeitsplatz für die meisten zutrifft — erhält zusätzlich eine Auslandsentschädigung von 16 Prozent des Grundgehalts, was im Eingangsfall nochmals rund 1'000 Euro ausmacht. In der Summe ergibt das für eine Familie mit zwei Kindern im ersten Beschäftigungsjahr ein monatliches Bruttoeinkommen im Bereich von rund 9'000 Euro. Zum Vergleich: Rund 8'250 Schweizer Franken. ### Die Spitze des Systems Je höher die Laufbahnstufe, desto grösser der Abstand zur Realität. Spitzenbeamte auf der höchsten Stufe **AD16** kommen laut dem Amtsblatt der Europäischen Union (Anpassung der Vergütungen und Zulagen, 2025) auf Grundgehälter von rund 26'000 Euro monatlich — ebenfalls vor Zulagen. Aktuell liegt das Grundgehalt von **Ursula von der Leyen** als Präsidentin der Europäischen Kommission bei rund 35'800 Euro pro Monat, wie Berichte vom Dezember 2025 bestätigen. Werden Auslandszulagen und weitere Vergütungen eingerechnet, dürften die Gesamtbezüge deutlich über 40'000 Euro monatlich liegen — das ergibt auf das Jahr gerechnet mehr als eine halbe Million Euro. Ein weiterer Aspekt, der weniger bekannt ist: **EU-Beamte zahlen keine nationalen Einkommenssteuern**. Stattdessen gilt laut Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union eine eigene «Gemeinschaftssteuer», die in einem geschlossenen internen System erhoben wird. Auch Beiträge in nationale Kranken- und Pensionskassen entfallen; die EU unterhält eigene Systeme. Kritiker sehen darin ein abgeschottetes Privilegiensystem, das sich der Kontrolle der nationalen Staaten weitgehend entzieht. ### Automatisch nach oben: der Lohnanpassungsmechanismus Besonders brisant ist nicht das Niveau der Gehälter allein, sondern die Art, wie sie sich verändern. Das EU-Beamtenstatut sieht in Anhang XI einen **automatischen Anpassungsmechanismus** vor. Die Gehälter werden jährlich angepasst — nicht nach der wirtschaftlichen Lage in den Mitgliedstaaten, sondern nach der Entwicklung der Lebenshaltungskosten in **Brüssel und Luxemburg**, gemessen am sogenannten Joint Brussels-Luxembourg Index. Was das in der Praxis bedeutet: Ob die Wirtschaft in Portugal, Griechenland oder der Slowakei stagniert oder schrumpft, hat keinen Einfluss auf die Löhne der EU-Beamten. Massgebend ist allein das Preisniveau an den Standorten der Institutionen. Rückwirkend zum 1\. Juli 2025 gab es die achte Gehaltserhöhung für EU-Beamte — ein Anstieg von 3 Prozent, der insgesamt seit Januar 2022 ein Plus von rund 25 Prozent ergibt. Laut Berichten aus dem Dezember 2025, darunter Eurostat-Daten und Presseberichte, belaufen sich die Mehrkosten allein für 2025 auf rund **365 Millionen Euro** zusätzlich. [Tichys Einblick](https://www.tichyseinblick.de/meinungen/eu-beamte-achte-gehaltserhoehung-seit-2022?ref=vogunte.ch) ### Was kostet der Apparat insgesamt? Die EU beschäftigt derzeit rund **67'000 aktive Bedienstete**. Der gesamte Verwaltungsapparat — Löhne, Gebäudemieten, laufende Kosten — schlägt mit rund **13 Milliarden Euro** pro Jahr zu Buche. Das entspricht etwa 6 bis 7 Prozent des EU-Gesamtbudgets von rund 193 Milliarden Euro. Finanziert wird das über Zolleinnahmen, einen Mehrwertsteueranteil — und vor allem über die **Beiträge der Mitgliedstaaten**, die wiederum aus den Steuereinnahmen ihrer Bevölkerung gespeist werden. Die fünf grössten Nettozahler sind Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande und Schweden. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, leistet aber über verschiedene Abkommen indirekte Beiträge. Mit Blick auf den **Bilateralweg III** und die laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU stellt sich die Frage, in welchem Masse eine engere Anbindung der Schweiz auch eine stärkere finanzielle Verflechtung mit diesem System bedeuten würde — eine Frage, die in der öffentlichen Debatte bislang kaum gestellt wird. ### Fazit Das EU-Gehaltsystem ist nicht per se skandalös — wer gut ausgebildete Fachkräfte aus ganz Europa anziehen will, muss wettbewerbsfähig zahlen. Aber ein System, das Gehälter automatisch erhöht, unabhängig davon wie es den Steuerzahlern geht, die das alles finanzieren, verdient kritische Aufmerksamkeit. Acht Lohnerhöhungen in drei Jahren, während Millionen von Europäerinnen und Europäern mit steigenden Lebenshaltungskosten kämpfen — das ist eine Schieflage, über die man reden muss. ### Wie sauber ist saubere Energie wirklich? Solar, Wind, Wasser und Atom im Vergleich URL: https://www.vogunte.ch/wie-sauber-ist-saubere-energie-wirklich-solar-wind-wasser-und-atom-im-vergleich/ Last updated: 2026-05-02T03:08:15.000Z ### Das Wichtigste auf einen Blick - **„Sauber"** bedeutet bei Energie meist: kein oder wenig CO2-Ausstoss im Betrieb — aber Herstellung und Entsorgung werden dabei oft ausgeklammert - **Solarenergie** ist im Betrieb emissionsarm, aber Herstellung (grosse Teile in China, Kohlestrom), Lieferketten und Entsorgung werfen ungeklärte Fragen auf. Aktuell deckt Solar rund **15 Prozent** des Schweizer Strombedarfs - **Windenergie** liefert auch nachts Strom, hat aber Probleme mit Verfügbarkeit, Landschaftseingriff, Rotorblatt-Abfall und Auswirkungen auf Tiere und Anwohner - **Wasserkraft** ist zuverlässiger und planbarer, greift aber in Ökosysteme ein — und viele der besten Schweizer Standorte sind bereits genutzt - **Atomkraft** liefert stabilen Basisstrom mit kleinem Flächenbedarf, bringt aber Risiko, Atommüll und hohe Rückbaukosten - Die Schweiz diskutiert aktuell, ob das **AKW-Neubauverbot** von 2017 aufgehoben werden soll; eine Volksabstimmung könnte 2027 oder 2028 stattfinden - **Die perfekte Energieform gibt es nicht.** Jede hat ihren Rucksack. ### Lieber Zuschauen statt Lesen? Hier geht's zum Video: Das Wort fällt fast automatisch, sobald über Energie diskutiert wird: *sauber*. Es klingt nach keinen Nebenwirkungen, keinem Dreck, keinem Problem. Aber hat dieses Wort irgendjemand schon einmal sauber definiert? Wer genauer hinschaut, stellt fest: „Sauber" meint in der energiepolitischen Debatte meistens vor allem eines — kein oder wenig **CO2-Ausstoss im Betrieb**. Das ist aber nur ein Teil der Geschichte. Denn Strom aus der Steckdose entsteht nicht einfach aus dem Nichts. Rohstoffe müssen abgebaut werden, Anlagen produziert, transportiert, gewartet und irgendwann wieder entsorgt werden. Und der Strom muss genau dann ins Netz, wenn er gebraucht wird. Wer all das mitdenkt, merkt schnell: „Sauber" ist kein so eindeutiger Begriff, wie er einem gerne verkauft wird. ### Solarenergie: Sauber im Betrieb, komplizierter im Rest Auf den ersten Blick wirkt **Photovoltaik** überzeugend. Im Betrieb entsteht kein direkter CO2-Ausstoss, Anlagen können auf bestehenden Dächern installiert werden, und die Technologie wird ständig günstiger. Aktuell liefert Solarenergie laut Branchenverband Swissolar bereits rund 15 Prozent des Schweizer Strombedarfs. Aber das vollständige Bild ist weniger eindeutig. Erstens: Solar liefert nur Strom, wenn die Sonne scheint. Laut dem Bundesamt für Energie (BFE) ist die Winterproduktion deutlich tiefer als im Sommer — genau dann, wenn der Bedarf hoch ist. Batteriespeicher können den Tages-Nacht-Ausgleich abfedern, für eine Überbrückung über Wochen oder den ganzen Winter reichen sie nach heutigem Stand nicht. Zweitens: Bevor ein Solarpanel Strom produziert, muss es erst hergestellt werden. Dafür braucht es Silizium, Glas, Aluminium, Kupfer und Silber — und industrielle Prozesse, die über mehrere Länder verteilt sind. Ein grosser Teil dieser Wertschöpfung findet in China statt. Laut der Internationalen Energieagentur (IEA) stammt rund 60 Prozent des Stroms, der weltweit zur Herstellung von Solarpanels gebraucht wird, aus Kohlekraftwerken. Auch das gehört zur Vorgeschichte der angeblich sauberen Solarenergie. Drittens: Auch am Ende der Lebensdauer ist die Geschichte nicht einfach abgeschlossen. In der Schweiz ist die Entsorgung von Solarmodulen seit 2022 verbindlich geregelt: Händler sind verpflichtet, Altmodule kostenlos zurückzunehmen; die Stiftung **SENS eRecycling** organisiert die Sammlung und Wiederverwertung, finanziert durch eine beim Kauf erhobene Recyclinggebühr. Laut Angaben der Branche können heute über 90 Prozent der Modulbestandteile nach Gewicht recycelt werden. Trotzdem wächst das Problem: 2022 wurden in der Schweiz rund 50'000 Module mit einem Gewicht von einer Tausend Tonnen entsorgt — bis 2030 soll diese Menge laut Swissolar um das Zehnfache ansteigen. Und die aufwendige Rückgewinnung von Silber, Silizium und anderen Wertstoffen aus den Verbundmaterialien der Module bleibt technisch anspruchsvoll. Ein BBC-Bericht schätzte weltweit bis 2050 über 200 Millionen Tonnen Solarabfall — zum Vergleich: jährlich werden heute rund 400 Millionen Tonnen Plastik produziert. Fazit zur Solarenergie: Sauber, solange man nur auf den Betrieb schaut. Sobald man Herstellung, Lieferwege und Entsorgung einbezieht, wird das Bild trüber. ### Windenergie: Strom auch nachts, aber nicht ohne Preis **Windkraft** hat gegenüber Solar einen klaren Vorteil: Der Wind kann auch nachts wehen und im Winter teilweise stärker sein als im Sommer. Deshalb gilt Windenergie oft als ideale Ergänzung zu Photovoltaik. Doch auch hier lohnt sich ein genauerer Blick. Wind ist nicht konstant verfügbar. Sogenannte Dunkelflauten — Perioden mit gleichzeitig wenig Wind und wenig Sonne — werden von Kritikern regelmässig als Schwachstelle des erneuerbaren Strommixes genannt. Dazu kommt: In der Schweiz ist das Windpotenzial im Durchschnitt tiefer als in klassischen Windregionen wie Küstengebieten oder Norddeutschland, was viele Anlagen mit tieferer Auslastung betreiben lässt (Suisse Eole, BFE). Windräder sind riesig und stehen meistens an exponierten Orten — auf Hügelzügen, Alpenpässen oder in offener Landschaft. Für die einen ist das ein Symbol für Fortschritt, für die anderen ein massiver Eingriff ins Landschaftsbild. Für ein durchschnittliches Windrad werden laut einem Branchendokument rund 1'500 Kubikmeter Beton, 300 Tonnen Stahl, 4,7 Tonnen Kupfer sowie zwei Tonnen Seltene Erden benötigt. Hinzu kommen Auswirkungen auf Tiere. In den USA führen Windräder laut Schätzungen zu 140'000 bis 328'000 Vogelverlusten pro Jahr, bei Fledermäusen liegt die Schätzung für Nordamerika sogar bei über 450'000 Tieren jährlich (Loss et al., 2013; USGS). Beim Lärm empfiehlt die WHO einen Grenzwert von unter 45 Dezibel — ein Wert, den viele bestehende Anlagen im Umfeld von Wohnsiedlungen nicht immer einhalten. Am Ende der Lebensdauer von rund 20 bis 25 Jahren folgt der Rückbau. Während Stahl und Beton gut recycelt werden können, bleiben die Rotorblätter ein ungelöstes Problem: Sie bestehen aus fest verbundenen Glasfasern, Carbonfasern und Kunstharzen, die kein sauberes Recycling erlauben. Vieles wird zerkleinert, verbrannt oder minderwertig weiterverwendet. ### Wasserkraft: Bewährt, aber nicht ohne Nebenwirkungen **Wasserkraft** geniesst in der Schweiz zu Recht einen guten Ruf. Sie liefert deutlich gleichmässigeren und besser planbaren Strom als Solar oder Wind — Stauseen speichern Wasser und geben es bei Bedarf frei, Laufkraftwerke produzieren relativ kontinuierlich. Aktuell machen laut Lowcarbonpower.org Wasserkraft rund 56 Prozent des Schweizer Strommixes aus — damit ist sie das eigentliche Rückgrat der Schweizer Stromversorgung. Doch auch hier gibt es Schattenseiten. Staudämme verändern den natürlichen Verlauf von Gewässern, fluten Täler und beeinflussen ganze Ökosysteme. Fischwanderungen werden unterbrochen oder erschwert, und die Frage des sogenannten Restwassers — wie viel Wasser nach einem Kraftwerk noch im natürlichen Flussbett verbleibt — ist gesetzlich geregelt, aber in der Praxis ein Dauerthema (BAFU). Viele der besten Schweizer Standorte sind bereits genutzt. Neuprojekte stossen deshalb regelmässig auf Konflikte zwischen Energieproduktion und Natur- sowie Landschaftsschutz. Beim Bau sind grosse Mengen Beton und Stahl nötig — doch die Langlebigkeit der Anlagen relativiert diesen Aufwand: Die ältesten Wasserkraftwerke im Grimselgebiet sind rund 100 Jahre alt und werden laufend modernisiert. In Sachen Auslandsabhängigkeit schneidet Wasserkraft besser ab als andere Energieformen: Die Energiequelle selbst — das Wasser — ist heimisch. Spezialkomponenten kommen zwar teilweise aus dem Ausland, aber das Fundament liegt in der Schweiz. ### Atomkraft: Stabiler Strom, langer Schatten **Atomkraft** liefert rund um die Uhr nahezu konstanten Strom — unabhängig von Sonnenstand, Windstärke oder Niederschlag. Mit einem Anteil von rund 27 Prozent am Schweizer Strommix (2025) ist sie neben der Wasserkraft die zweite tragende Säule der Versorgung. Beim Flächenbedarf ist Atomkraft ausserordentlich effizient: Eine ETH-Professorin rechnet vor, dass ein einziges neues Kernkraftwerk so viel Energie liefert wie 500 grosse alpine Solaranlagen. Im Betrieb entsteht kein direkter CO2-Ausstoss. Legt man denselben Massstab wie bei Solar oder Wind an, müsste man Atomkraft nach dieser Logik ebenfalls als „sauber" bezeichnen. Aber der Rucksack ist auch bei der Atomkraft schwer. Das bekannteste Risiko: Schwere Unfälle passieren selten, aber wenn sie passieren, sind die Folgen für Mensch und Umwelt gravierend. Neuere Reaktorkonzepte — darunter sogenannte **Small Modular Reactors (SMR)** — gelten als sicherer. Gemäss der Nuclear Energy Agency (NEA) waren Stand 2025 erst drei solcher Reaktoren weltweit im Einsatz: je einer in China, Russland und Japan. Von über 80 bekannten Konzepten befanden sich laut der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) nur vier in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium. Der radioaktive Abfall bleibt das zentrale ungelöste Problem: Wohin mit Material, das über sehr lange Zeiträume gefährlich bleibt? In der Schweiz existieren dafür eigene Fonds (STENFO), ob die Rückstellungen am Ende ausreichen, ist aber eine offene Frage — faulen Betreiber aus, würde laut ENSI der Steuerzahler einspringen. Schliesslich ist auch Uran kein Schweizer Rohstoff: Die Schweiz hat weder eigene Uranminen noch Anlagen zur Brennelementfertigung und ist vollständig auf Auslandslieferungen angewiesen. Aktuell ist die Debatte über die Zukunft der Schweizer Atomkraft voll entfacht. Der Bundesrat will das 2017 beschlossene AKW-Neubauverbot aufheben und dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zur «Blackout-Initiative» vorlegen; eine Volksabstimmung könnte 2027 oder 2028 stattfinden. Die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften (SCNAT) hält in einem Bericht von 2025 fest, dass ein neues Kernkraftwerk frühestens 2050 fertiggestellt werden könnte. ### Geothermie, Biomasse und der Rest Neben den vier grossen Energieformen gibt es weitere, die oft als sauber bezeichnet werden — für die Schweizer Stromversorgung spielen sie aber aktuell kaum eine Rolle. **Geothermie** hat grundsätzlich das Potenzial, rund um die Uhr Strom und Wärme zu liefern (IEA). In der Schweiz gibt es derzeit aber keine Stromproduktion aus Geothermie, unter anderem wegen geologischer Unsicherheiten bei tiefen Bohrungen. **Biomasse** — also Energie aus Holz, Abfällen oder Pflanzen — wird vom BFE als wichtiger Baustein bezeichnet, ist aber eine begrenzte Ressource und eignet sich kaum als Grundversorgung. Auch hier gilt: Im Betrieb mag es nach Bio klingen, aber ob als Ausgangsmaterial Reststoffe oder extra produziertes Material genutzt wird, macht einen grossen Unterschied. Auch bei Geothermie (tiefe Bohrungen, Eingriffe in Untergrund und Grundwasser) und Biomasse gilt: So einfach nur sauber und ohne Nebenwirkungen ist auch das nicht. ### Gibt es die perfekte Energieform? Verschiedene Analysen — darunter die Axpo Energy Reports 2026, der IEA-Länderbericht Schweiz 2023 sowie ETH-Stresstests für das Schweizer Stromsystem — zeichnen ein ähnliches Bild: Die perfekte Energieform gibt es nicht. Jede hat Kompromisse. Als gemeinsamer Nenner aller realistischen Szenarien gilt die **Wasserkraft** als unverzichtbares Rückgrat. Darüber hinaus skizzieren die Analysen zwei mögliche Wege. Der erste Weg setzt ohne neue Atomkraft auf massiv mehr Photovoltaik und Windkraft, ergänzt durch Gaskraftwerke zur Überbrückung von Engpässen im Winter sowie weiterhin auf Stromimporte. Der zweite Weg schließt neue Kernkraftwerke ein. Laut Axpo-Berechnungen könnten zwei neue AKW vom Typ AP1000 den Bedarf an neuen Solaranlagen um rund 35 Prozent reduzieren, den Bedarf an neuer Windkraft um rund 57 Prozent und den Bedarf an neuen Gaskraftwerken um rund 67 Prozent. Auch bei dieser Option bleiben Stromimporte wichtig. Welcher Weg der bessere ist — oder welcher besser zur Schweiz passt — ist eine politische Frage, die letztlich die Stimmbevölkerung beantwortet. ### Fazit „Sauber" klingt gut. Aber als Massstab für Energie taugt das Wort wenig. Wer nicht nur den Betrieb, sondern auch Herstellung, Lieferwege, Entsorgung und Versorgungssicherheit mitdenkt, kommt bei jeder Energieform auf Kompromisse. Solar, Wind, Wasser und Atom haben alle ihren Rucksack. Die ehrliche Frage lautet deshalb nicht: „Welche Energie ist sauber?" — sondern: „Welche Kombination passt am besten zur Schweiz, und welche Kompromisse sind wir bereit zu tragen?" ### Woher kommt die Energie der Schweiz wirklich? URL: https://www.vogunte.ch/woher-kommt-die-energie-der-schweiz-wirklich/ Last updated: 2026-05-02T14:13:06.000Z ### Das Wichtigste auf einen Blick - Die Schweiz ist bei **Erdöl** und **Erdgas** vollständig auf Importe angewiesen - **Strom** produziert die Schweiz grösstenteils selbst — vor allem dank **Wasserkraft** und **Kernenergie** - Engstellen wie die **Strasse von Hormus** können die Versorgung indirekt belasten — durch steigende Preise, nicht durch sofortige Lieferunterbrüche - Die Schweiz verfügt über **Pflichtlager** für Erdölprodukte mit einer Reichweite von rund **4,5 Monaten** - Die einzige aktive Raffinerie der Schweiz steht in **Cressier** im Kanton Neuenburg - **Benzin** kostete Anfang 2026 noch rund 1.65 Franken pro Liter — aktuell sind es bereits rund 1.87 Franken ### Lieber Zuschauen statt Lesen? Hier geht's zum Video: Wenn irgendwo auf der Welt Krieg ausbricht, dauert es nicht lange, bis die Frage auftaucht: Was bedeutet das für uns? Beim Iran-Krieg ist diese Frage berechtigt — denn er trifft die Welt dort, wo es wehtut: bei der Energie. Australien kämpft mit leeren Tankstellen, auf den Philippinen wurde ein nationaler Energienotstand ausgerufen, in Deutschland werden Notfallmassnahmen diskutiert. Was ist mit der Schweiz? Wie abhängig ist sie wirklich? Die Antwort ist differenzierter, als viele vermuten. ### Strom ist nicht alles — der Energiemix der Schweiz Wer in der Schweiz über Energie nachdenkt, denkt meistens zuerst an Strom. Das ist verständlich, aber unvollständig. **Erdöl** — also Benzin, Diesel und Heizöl — macht nach wie vor den grössten Block im Schweizer Energieverbrauch aus. Es treibt den Strassenverkehr an und heizt einen erheblichen Teil der Gebäude. Der **Strom** kommt an zweiter Stelle: Er versorgt Haushalte, Industrie und Dienstleistungen. An dritter Stelle steht **Erdgas**, das vor allem zum Heizen und in industriellen Hochtemperaturprozessen eingesetzt wird — etwa in der Stahl- oder Zementproduktion. Daneben gibt es kleinere Anteile aus Holz, **Fernwärme** und Biogas. Das Entscheidende: Diese Energieformen sind nicht einfach austauschbar. Ein Benzinmotor läuft nicht plötzlich mit Solarstrom. Eine Gasheizung wechselt nicht auf Knopfdruck auf Wärmepumpe. Die Abhängigkeit von einem bestimmten Energieträger ist deshalb kurzfristig kaum zu verändern — egal, was politisch beschlossen wird. ### Was die Schweiz selbst produziert Bei der Stromproduktion steht die Schweiz vergleichsweise gut da. Zwei Säulen tragen das System. Die erste und wichtigste ist die **Wasserkraft**. Grosse Speicherkraftwerke in den Alpen — bekanntes Beispiel ist die **Grande Dixence** im Wallis — halten Wasser zurück und produzieren es bei Bedarf in Strom um. Dazu kommen **Flusskraftwerke** an Gewässern wie der Aare. Diese Kombination macht die Wasserkraft seit Jahrzehnten zum Rückgrat der inländischen Stromproduktion. Die zweite Säule ist die **Kernenergie**. Aktiv am Netz sind heute noch **Beznau 1** und **Beznau 2**, **Gösgen** und **Leibstadt**. Das Kernkraftwerk Mühleberg wurde Ende 2019 stillgelegt. Kernenergie liefert einen grossen, stabilen Anteil am Schweizer Strom — unabhängig von Tageszeit, Jahreszeit oder Wetterlage. Nach aktueller Betreiberplanung soll Beznau 2 bis 2032 und Beznau 1 bis 2033 laufen, Leibstadt mindestens bis 2045\. Für Gösgen ist kein festes Enddatum öffentlich bekannt. Neue Kernkraftwerke sind derzeit nicht konkret geplant, obwohl politisch versucht wird, das Neubauverbot im **Kernenergiegesetz Art. 12a** von 2018 zu lockern. Aktuell hat der Bundesrat dazu einen indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten «Blackout stoppen»-Initiative präsentiert, der das Neubauverbot aufheben würde. **Solarenergie** wächst sichtbar, vor allem durch **Photovoltaikanlagen** auf Dächern von Wohn- und Gewerbegebäuden. Im Vergleich zu Wasser- und Kernenergie bleibt ihr Anteil aber noch deutlich kleiner. **Windenergie** spielt in der Schweiz bisher eine Nebenrolle: Die bekanntesten Anlagen stehen im Berner Jura, auf dem Mont-Crosin und dem Mont-Soleil, wo die **BKW** mit **JUVENT** den grössten Windpark der Schweiz betreibt. Zahlreiche Projekte stecken in langen Bewilligungsverfahren. Laut dem Bundesamt für Energie setzt sich der inländische Strommix ungefähr so zusammen: Wasserkraft rund 15,9 Terawattstunden, Kernenergie rund 7,6, Solar rund 2,0, Thermisch rund 1,2, Wind rund 0,05 (Schweizerische Elektrizitätsstatistik 2024). ### Vollständige Importabhängigkeit bei Öl und Gas Bei Erdöl und Erdgas sieht es ganz anders aus. Die Schweiz verfügt über keine wirtschaftlich nutzbaren Vorkommen im Boden. Sie ist vollständig auf Importe angewiesen. Bei den **Erdölprodukten** kommen rund 75 Prozent bereits als fertige Produkte — Benzin, Diesel, Heizöl — aus europäischen Raffinerien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden. Das dort verarbeitete Rohöl stammt ursprünglich aus verschiedenen Förderländern wie den USA, Norwegen, Kasachstan, Nigeria oder Libyen. Der früher bedeutende Anteil aus Russland ist aus politischen Gründen stark zurückgegangen. Die verbleibenden rund 25 Prozent kommen als Rohöl direkt in die Schweiz, wo die **Raffinerie Cressier** — die einzige aktive Raffinerie des Landes, im Kanton Neuenburg — es zu Benzin, Heizöl und Diesel verarbeitet. Beim **Erdgas** lässt sich die genaue Herkunft oft nicht mehr bestimmen. Das Gas wird im europäischen Pipelinenetz gehandelt, gemischt und weiterverteilt. Wichtige Lieferländer für Europa sind Norwegen, Algerien, Aserbaidschan sowie die USA und Katar über **Flüssigerdgas (LNG)**. Laut dem Branchenverband Gasbranche Schweiz lässt sich für den Einzelfall keine eindeutige Herkunft festlegen. Beim **Strom** ist die Ausgangslage für die Schweiz besser. Übers ganze Jahr gesehen produziert sie einen grossen Teil selbst. Im Winter gibt es aber regelmässig Situationen, in denen Strom importiert werden muss. Die Schweiz ist deshalb eng mit den Netzen der Nachbarländer Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich verbunden. ### Was der Iran-Krieg konkret bedeutet Der Effekt des Iran-Kriegs auf die Schweizer Versorgung ist bislang nicht ein Ausfall von Lieferungen, sondern ein **Preisanstieg**. Laut Daten des TCS kostete ein Liter Bleifrei Anfang 2026 noch rund 1.65 Franken — aktuell sind es bereits rund 1.87 Franken. Die Ursache liegt vor allem in zwei Engstellen: der **Strasse von Hormus**, durch die ein grosser Teil des weltweiten Öl- und Gashandels läuft, sowie dem Rückgang der Flüssiggaslieferungen aus **Katar**. Durch die Sperrung der Strasse von Hormus wird schätzungsweise ein Fünftel des weltweiten Öl- und Gastransports verschifft. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung beurteilt die Versorgung der Schweiz mit Benzin, Diesel und Heizöl als voraussichtlich bis Ende Mai 2026 gesichert. Für den Fall eines Engpasses verfügt die Schweiz über **Pflichtlager**, die den nationalen Bedarf an Erdölprodukten für rund 4,5 Monate decken könnten. Diese Lager gehören den Unternehmen — der Bund entscheidet, wann sie freigegeben werden. Ein wichtiger Punkt: Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union und damit nicht an die Energiesolidarität gebunden. Im Krisenfall muss sie ihre Reserven nicht mit anderen Ländern teilen — umgekehrt kann sie aber auch nicht auf europäische Solidarität zählen. Die Entwicklung des Iran-Kriegs und des Zugangs zur Strasse von Hormus ist derzeit nicht absehbar. Die globale Versorgungslage bleibt angespannt — eine Normalisierung nach einem allfälligen Ende des Konflikts würde Monate dauern. ### Fazit Die Schweiz ist bei Strom vergleichsweise stark aufgestellt — Wasserkraft und Kernenergie bilden ein stabiles Fundament. Beim Öl und Gas hingegen ist sie strukturell abhängig, und das wird sich kurzfristig nicht ändern. Der Iran-Krieg macht das deutlich sichtbar: nicht durch leere Tankstellen, sondern durch steigende Preise, die sich entlang der gesamten Wirtschaft fortpflanzen. Wer die Schweizer Energieversorgung wirklich versteht, begreift auch, warum die Diskussion über Elektrifizierung, Wärmepumpen und neue Kernkraft keine Ideologie ist — sondern schlicht eine Frage der Resilienz. ### Wer kontrolliert die Schweizer Medien? Ein Blick hinter die Kulissen URL: https://www.vogunte.ch/wer-kontrolliert-die-schweizer-medien-ein-blick-hinter-die-kulissen/ Last updated: 2026-08-05T22:36:55.000Z ### Das Wichtigste auf einen Blick - Drei Grossverlage dominieren den Schweizer Medienmarkt: **TX Group** (früher Tamedia), **Ringier** und **CH Media**— zusammen halten sie laut Medienmonitor Schweiz rund **74,6 Prozent** der Meinungsmacht in der Deutschschweiz - Beim Radio und Fernsehen gibt es mit der **SRG** praktisch nur einen grossen nationalen Anbieter - Fast alle internationalen Nachrichten in Schweizer Medien kommen von vier Agenturen: **Reuters**, **Associated Press (AP)**, **Agence France-Presse (AFP)** und **Deutsche Presse-Agentur (DPA)** - Die **Schweizerische Depescheagentur (SDA)** hat ihren **Auslandsdienst 2020 an die DPA abgegeben** — seither kommen auch ihre internationalen Inhalte aus Deutschland - Der **Schweizer Presserat** hat festgehalten: Ein Journalist verletzt keine berufsethischen Pflichten, wenn er Agenturmeldungen ohne eigene Nachprüfung übernimmt ### Lieber Zuschauen statt Lesen? Hier geht's zum Video: Wer jeden Tag Zeitung liest, Tagesschau schaut und im 20 Minuten blättert, hat das Gefühl, breit informiert zu sein. Verschiedene Quellen, verschiedene Perspektiven. Aber ein genauerer Blick auf die Struktur des Schweizer Mediensystems zeigt: Die vermeintliche Vielfalt ist kleiner, als sie aussieht. ### Wenige Verlage, viele Titel Hinter der Vielzahl von Zeitungsnamen stecken in der Schweiz nur wenige Eigentümer. Die **TX Group** — früher unter dem Namen Tamedia bekannt — vereint unter ihrem Dach den Tages-Anzeiger, 20 Minuten (bis Ende 2025 auch als Printausgabe), das Thuner Tagblatt, den Bund, die Berner Zeitung und die Basler Zeitung. Der **Ringier Verlag** kontrolliert den Blick, den SonntagsBlick und die Schweizer Illustrierte. Die **CH Media AG**— ein Gemeinschaftsunternehmen, das ursprünglich von der NZZ-Mediengruppe und AZ Medien gegründet wurde und mittlerweile vollständig der Familie Wanner gehört — betreibt unter anderem die Luzerner Zeitung, das St. Galler Tagblatt, die Aargauer Zeitung und die Solothurner Zeitung. Die NZZ selbst bleibt ausserhalb von CH Media. Beim Fernsehen und Radio dominiert die **SRG** als einziger grosser nationaler Anbieter. Laut dem Medienmonitor Schweiz kontrollierten TX Group, SRG und CH Media zuletzt zusammen rund 74,6 Prozent der Meinungsmacht in der Deutschschweiz. [LEADER Digital](https://www.leaderdigital.ch/news/mediennutzung-nimmt-dramatisch-ab-12131.html?ref=vogunte.ch) Die Konzentration zeigt sich auch inhaltlich: Artikel, die in mehreren Zeitungen des gleichen Verlags gleichzeitig erscheinen, nehmen zu. Bei TX Group und CH Media war laut Untersuchungen des Forschungszentrums Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) bereits jeder vierte bis fünfte redaktionelle Beitrag in mindestens zwei Titeln identisch — Tendenz steigend. ### Vier Agenturen beliefern die ganze Welt Das eigentlich Entscheidende passiert aber nicht auf der Ebene der Verlage, sondern auf der Ebene der **Nachrichtenagenturen**. Die meisten Schweizer Medien unterhalten keine eigenen Auslandskorrespondenten mehr — oder nur noch sehr wenige. Was über die Welt berichtet wird, kommt in der Regel von vier internationalen Agenturen: **Reuters** in London, **Associated Press (AP)** in New York, **Agence France-Presse (AFP)** in Paris und der **Deutschen Presse-Agentur (DPA)**in Hamburg. Diese vier Organisationen beliefern Medien auf der ganzen Welt. Ihre Meldungen werden von Redaktionen oft direkt übernommen — ohne eigene Nachrecherche, ohne zusätzliche Quellen. Auch die **Schweizerische Depescheagentur (SDA)**, die wichtigste nationale Nachrichtenagentur der Schweiz mit rund 150 Mitarbeitenden, ist in dieses System eingebunden. Sie gehört den grossen Schweizer Medienhäusern — TX Group, NZZ-Mediengruppe, Ringier und SRG — und hat ihren **Auslandsdienst im Jahr 2020 an die DPA abgegeben**. Seither stammen die deutschsprachigen internationalen Inhalte der SDA direkt aus Deutschland, ergänzt durch Material der drei anderen grossen Agenturen. Das bedeutet: Wer in der Schweiz internationale Nachrichten liest — egal ob in der NZZ, im Blick oder auf dem SRF — liest in vielen Fällen Inhalte aus denselben Quellen. ### Was der Presserat dazu sagt Die rechtliche und ethische Einordnung dieser Praxis ist eindeutig — und gibt zu denken. Der **Schweizer Presserat** hat bereits 1992 in einem Beschwerdefall entschieden: Ein Journalist verletzt keine berufsethischen Pflichten, wenn er Meldungen von etablierten Nachrichtenagenturen übernimmt, ohne deren Richtigkeit selbst nachzuprüfen. Dieselbe Logik findet sich im Ratgeber «So arbeiten Journalisten fair»: Agenturmeldungen anerkannter Agenturen dürfen ohne eigene Überprüfung als korrekt behandelt werden. Auch die **SRG-Ombudsstelle** wies eine Beschwerde ab, die dem SRF einseitige Nahostberichterstattung vorwarf — mit der Begründung, SRF beziehe seine Inhalte von Agenturen wie AP und berichte damit ausgewogen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Solange Redaktionen bei anerkannten Agenturen einkaufen, sind sie rechtlich und ethisch auf der sicheren Seite — unabhängig davon, wie diese Agenturen ihre eigenen Inhalte produzieren und welche Perspektiven sie dabei einnehmen oder weglassen. ### Stellenabbau und weniger Vielfalt Die Entwicklung geht weiter. Die SRG baut bis 2029 rund 900 Vollzeitstellen ab, weil der Bundesrat die Rundfunkgebühren reduziert hat und die kommerziellen Einnahmen zurückgehen. Die gedruckte Ausgabe von 20 Minuten wurde Ende 2025 eingestellt, mehrere Regionalbüros wurden geschlossen. CH Media übernahm Anfang 2025 das eigenständige Zofinger Tagblatt. Der Trend zur Konzentration setzt sich fort. ### Fazit Die Schweizer Medienlandschaft wirkt von aussen vielfältig — viele Zeitungstitel, mehrere Sender, unterschiedliche Marken. Von innen sieht es anders aus: Wenige Verlage kontrollieren viele Titel, und die internationalen Inhalte kommen fast überall aus denselben vier Quellen. Das ist kein Vorwurf an einzelne Journalistinnen oder Journalisten — es ist die Beschreibung einer Struktur, die sich über Jahre entwickelt hat und die man kennen sollte, wenn man Nachrichten einordnen will. Wer beim Lesen eines Artikels das Kürzel «AP», «AFP», «RTR» oder «dpa» entdeckt, weiss jetzt, woher die Geschichte wirklich kommt.